Region: Niemcy

Straßenverkehrsordnung - Beibehaltung der Befreiung von der Anschnallpflicht für das Taxi- und Mietwagengewerbe

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
32 Wspierający 32 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

32 Wspierający 32 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2014
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Die Beibehaltung der Befreiung von der Anschnallpflicht für Taxifahrer und Chauffeure von Mietwagen.

Uzasadnienie

Taxifahrer/innen sind vor allem in der Nacht einem immer zunehmenden Risiko ausgesetzt, Opfer von Gewalt und Überfällen zu werden.Somit ist es weiterhin sehr wichtig, das Taxi bei einem Angriff schnellstens verlassen zu können.Durch das Anschnallen ist dies nicht möglich!Auch ist das Erreichen des Notknopfes in vielen Taxen durch das Festhalten des Gurts nicht möglich.Infolgedessen kann nicht einmal ein Hilferuf abgesetzt werden.Hier steht also die Sicherheit der Fahrer/innen im Vordergrund, ansonsten werden wir in Bälde eine Situation wie in den USA erreichen und mit Trennscheiben durch die Städte fahren.Darum ist die Beibehaltung der Sonderregelung von 1970 so enorm wichtig für uns Taxifahrer/innen!

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Aktualności

  • Pet 1-18-12-9213-012168

    Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird die Beibehaltung der Befreiung von der Anschnallpflicht für
    Taxifahrer und Chauffeure von Mietwagen gefordert.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 32 Mitzeichnungen und 21 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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