Streichung von § 130a Zivilprozessordnung (Elektronische Dokumente)

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

6 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, § 130a Zivilprozessordnung (ZPO) - Elektronische Dokumente - ersatzlos zu streichen. Jede Behörde, die über eMail-Adressen verfügt, hat diese im Sinne der etablierten Netiquette zu nutzen. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) aus 2017 ist vorzuziehen.

Begründung

Es ist ein Schlag ins Gesicht für jeden, der gem. der Charta der EU (Artikel 41/ Recht auf eine gute Verwaltung) eine inzwischen als ganz normal angesehene Korrespondenz anstrebt.Das Gesetz und insbesondere dessen Einsatz bei staatlichen Stellen verstößt demnach eklatant gegen den Artikel 41 der Charta der EU und ist entsprechend nachzubessern.

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.12.2019
Petition endet: 21.01.2020
Region: Deutschland
Kategorie:

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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