Tarifvertragsrecht - Einstellung der Arbeiten zur Gesetzgebung für die Tarifeinheit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

2.746 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.746 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Arbeiten zur Gesetzgebung für die Tarifeinheit sofort eingestellt werden.

Begründung

Sollte nur noch die zahlenmäßig größte Gewerkschaft eines Betriebes die Verhandlungshoheit ausüben, würde die vom Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit nicht nur einschränkt sondern gänzlich ausgeschlossen werden. Artikel 9 des Grundgesetzes legt fest, Zitat:.."wonach für jedermann und für alle Berufe das Recht gewährleistet ist, „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden”.Sollte die zahlenmäßig unterlegene Gewerkschaft in einem Betrieb, obwohl sie die betreffende Berufsgruppe mehrheitlich vertritt, nicht mehr das Recht zum Streik zum Durchsetzen der Interessen ihrer Mitglieder erhalten, würde das gegen alle demokratische Regeln verstoßen. Der unterlegenen Gewerkschaft würde die Daseinsberechtigung entzogen.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.10.2014
Petition endet: 09.12.2014
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-8022-013740

    Tarifvertragsrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Gesetz zur Tarifeinheit wieder aufzuheben.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die vom Grundgesetz
    garantierte Koalitionsfreiheit nicht nur eingeschränkt, sondern gänzlich
    ausgeschlossen werde, wenn nur noch die zahlenmäßig größte Gewerkschaft eines
    Betriebes die Verhandlungshoheit ausübe. Sollte die zahlenmäßig unterlegene
    Gewerkschaft in einem Betrieb, obwohl sie die betreffende Berufsgruppe... weiter

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