28 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Internet zur Gefahrenabwehr intensiver überwacht wird und alle Seiten mit terroristischem Hintergrund gesperrt werden. Der Datenschutz soll in besonderen Gefahrenlagen in seiner Priorität nachrangig behandelt werden.
Begründung
Das Internet wird von terroristischen Gruppierungen zur Radikalisierung von Einzelpersonen oder Gruppen benutzt.Um zu verhindern, dass Menschen in der Bundesrepublik Deutschland Zugriff auf solche Internetseiten haben, ist es notwendig, dass diese Seiten von den Behörden gefunden und abgeschaltet werden. Es ist undenkbar, dass terroristische Gruppierungen z. B. über das deutsche Fernsehen, das Radio oder über Zeitungen in der Bundesrepublik Deutschland zum Terror aufrufen dürfen. Dieses würde durch die Behörden sofort verhindert werden. Das Internet ist genauso zu überwachen und zu behandeln wie alle anderen Medien.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
21.07.2016
Petition endet:
05.09.2016
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 1-18-06-21901-034246 Terrorismusbekämpfung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass das Internet zur Gefahrenabwehr intensiver
überwacht wird und alle Seiten mit terroristischem Hintergrund gesperrt werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das Internet
von terroristischen Gruppierungen zur Radikalisierung von Einzelpersonen oder
Gruppen benutzt werde. Um zu verhindern, dass Menschen in der Bundesrepublik
Deutschland Zugriff auf solche Internetseiten haben, sei es notwendig, diese Seiten
durch Behörden aufzufinden... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.