Tierschutz - Lebendfütterung bei Auswilderung von Wildtieren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
73 Unterstützende 73 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

73 Unterstützende 73 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge die Lebendfütterung mit Wirbeltieren bei Tieren, die zur Auswilderung bestimmt sind, erlauben.

Begründung

Konkretes Beispiel der aktuellen Situation:Eine Seehundaufzuchtstation, deren Tiere zur Auswilderung bestimmt sind, muß nach der aktuellen Gesetzeslage (Leitsatz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Leid zufügen) mit toten Fischen füttern. Um lebende Beute für die Seehunde zu simulieren, werden die toten Fische vom Personal mit zappelnden Bewegungen durch das Wasser geführt. Natürlich wird auch aus Gründen der besseren Lagerung des Futters mit toten Fischen gefüttert, allein das zeigt schon, daß eine Lebendfütterung nur eine Ausnahme darstellen würde. Quasi als Abschlußprüfung vor der Auswilderung wäre eine Lebendfütterung für die Seehunde wünschenswert.Weiterhin soll ein Leiden der Tiere, auch der Beutetiere, laut Tierschutzgesetz vermieden werden. Doch lernt ein Seehund das effiziente Töten seiner Beute, vermeidet er sowohl sein eigenes Leiden, im schlimmsten Fall bis zum Hungertot, und das unnötige Leiden seiner Beutetiere durch gezielte Tötung. Es sollen natürlich keine Schau-Tötungen oder sogar Showkämpfe stattfinden. Sondern nur eine Ausnahme für Tiere geben, die zur Auswilderung bestimmt sind, schließlich ist das Töten für Raubtiere ein ganz natürlicher Vorgang und gehört damit auch zu einer artgerechten Haltung und damit zum Tierschutz.Sicher läßt sich die Situation auch auf andere Auswilderungsprozesse übertragen. Ich denke, da z. B. an Greifvögel.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-10-787-046293 Tierschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass die Lebendfütterung mit Wirbeltieren bei
    denjenigen Tieren erlaubt wird, die zur Auswilderung bestimmt sind.

    Er führt aus, dass eine Lebendfütterung sicherlich eine Ausnahme darstellen würde.
    Das Töten von Tieren als Nahrung gehöre jedoch zu einer artgerechten Haltung und
    müsse aus Gründen des Tierschutzes ermöglicht werden.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
    Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 73 Mitzeichnende haben... weiter

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