Petition richtet sich an:
Krankenkassen, Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Gesundheitsminister Jens Spahn
Krankenkassen sollten gesetzlich verpflichtet werden, bei einem unerfüllten Kinderwunsch, sämtliche Kosten für die Behandlung in voller Höhe zu übernehmen, ohne Begrenzung der Behandlungsversuche, solange durch ein ärztliches Gutachten Aussicht auf Erfolg besteht.
Begründung
Die zurückgehende Geburtenrate in Deutschland wird immer wieder angesprochen. Die Kosten zur Erfüllung des Kinderwunsches für kinderlose Paare sind aber meistens nicht zu stemmen. Schnell kommen Beträge im 5 stelligen Bereich zusammen. Zur Zeit sind die gesetzlichen Krankenkassen nur dazu verpflichtet 50% der Kosten (ohne Zusatzleistungen) bei Kinderwunschbehandlungen zu übernehmen. Hierbei wird nicht berücksichtig, falls die Gründe unverschuldet sind, also beispielsweise die Eizellreifung bei der Frau von Natur aus gestört ist und sie somit nichts dafür kann, dass sie nicht schwanger werden kann.