Περιοχή: Deutschland/Finanzamt München
Περιβάλλον

Überprüfung der Gemeinnützigkeit der CDU

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutscher Bundestag/Bundespräsident/Finanzamt München
9 Υποστηρικτικό

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

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Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

  1. Ξεκίνησε 2018
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

Die Unterzeichnenden beantragen beim zuständigen Finanzamt die Gemeinnützigkeit der CDU zu überprüfen. Ebenfalls wird der Bundestag und Bundespräsident gebeten die Rechtmäßigkeit der erhaltenden Spenden zu prüfen.

Αιτιολόγηση

Parteien sind Vereine, folglich kann man auch deren Gemeinnützigkeit prüfen. Bei der CDU scheint dies dringen geboten zu sein. Der Bundestagspräsident ist gemäß Parteiengesetz eigentlich zuständig für die Prüfung von Parteispenden, allerdings gehört der derzeitige Bundestagspräsident genau der Partei an, bei der man Verstöße gegen Parteiengesetz § 25 Abs. 2 Nr. 7. "Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden" befürchten muss.

Konkret geht es um Großspenden der Autoindustrie (insbesondere BMW: Quandt, Klatten): https://www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/fundstellen50000/2018/2018-inhalt/536742 die befürchten lassen, dass insbesondere die Union hier Gelder für Ihre Haltung in der Dieselbetrugsaffäre bekam.

Obwohl rechtlich möglich, wird permanent behauptet man könne nichts gegen Fahrverbote tun und auch keine Hardwarenachrüstungen durchsetzen. Rechtlich ist entsprechender Druck möglich, um Hardwarenachrüstung durchzusetzen. Es mangelt hier allerdings am Willen. Der Wunsch auch zukünftig derartige Spenden zu erhalten hindert an wirksamen Maßnahmen im Sinne der Bevölkerung.

Es gibt natürlich auch anderen Parteien, ob hier ebenfalls ein Verstoß im Sinne von § 25 (2) Nr. 7 vorliegt müsste geprüft werden. Großspenden könnten hier allerdings auch eine Alibifunktion haben.

Ferner wären Fahrverbote durch eine sofortige Abschaltung diverser Kohlekraftwerke zumindest teilweise verhinderbar, da durch Abschaltung die Hintergrundbelastung erheblich gesenkt würde. Gerichte würde dies bei geeigneter Argumentation ebenfalls anerkennen. Auch hier wäre zu prüfen in wie weit Spenden die Kohlehaltung der CDU beeinflusst haben.

Hintergrund zur CDU und dem Vorgehen gegen die Umwelthilfe: https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWI0MDY5Njg1LTY5OTAtNDUwZS1iMDIxLTFmODdkMzFhODY0Nw/

(Bild mit freundlicher Genehmigung von Thomas Baumgärtel, Bananesprayer)

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