Überstunden steuerfrei stellen – Mehrarbeit muss sich wieder lohnen

Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

57 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Januar 2026
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Wir fordern, dass Überstundenvergütungen von der Einkommensteuer befreit werden.
Alternativ sollen mindestens Überstundenzuschläge steuerfrei gestellt werden. Um Missbrauch zu vermeiden, kann eine jährliche Obergrenze (z. B. 150–200 Überstunden pro Jahr) eingeführt werden.

Überstunden sind zusätzliche Arbeitszeit über das vertraglich Vereinbarte hinaus. Wer mehr arbeitet, soll auch spürbar mehr davon behalten dürfen. Eine Steuerbefreiung setzt ein klares Zeichen für Fairness, Leistungsbereitschaft und Respekt gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Begründung

In Deutschland werden jährlich rund 1,2 Milliarden Überstunden geleistet. Mehr als die Hälfte davon bleibt unbezahlt, nur etwa 560 Millionen Stunden werden vergütet. Trotz dieser zusätzlichen Leistung werden Überstunden steuerlich wie reguläre Arbeitszeit behandelt. Das senkt die Motivation, Mehrarbeit zu leisten – obwohl viele Unternehmen dringend zusätzliche Arbeitsstunden benötigen.

Der durchschnittliche effektive Einkommensteuersatz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern liegt in Deutschland bei etwa 24 %. Das bedeutet: Von jedem Euro Überstundenvergütung gehen im Durchschnitt rund 24 Cent an den Staat.

Konkretes Beispiel (Durchschnittswerte 2024)

  • 20 Überstunden × 25,94 € (durchschnittlicher Bruttostundenlohn) = 518,80 € brutto
  • Einkommensteuer (24 %) = 124,50 €
  • Mehr Netto bei Steuerfreiheit: 124,50 €

Gerade für Haushalte mit mittleren Einkommen stellt dies eine spürbare Entlastung dar.

Stärkung der Kaufkraft und der Wirtschaft
Wären vergütete Überstunden steuerfrei, ergäbe sich ein zusätzliches Netto-Einkommen von rund 3,5 Milliarden Euro pro Jahr (Schätzung auf Basis offizieller Arbeitszeit- und Steuerdaten). Dieses Geld würde überwiegend in Konsum, Dienstleistungen und die lokale Wirtschaft fließen und damit die Kaufkraft direkt stärken.

Mehr Arbeitsangebot, weniger Fachkräftemangel
Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sowie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen, dass steuerliche Anreize das Arbeitsangebot erhöhen können. Ein erheblicher Teil der Vollzeitbeschäftigten wäre eher bereit, zusätzliche Überstunden zu leisten, wenn diese steuerlich begünstigt würden.

Eine Steuerbefreiung von Überstunden kann somit:

  • den Fachkräftemangel abfedern,
  • Produktionsausfälle reduzieren,
  • Aufträge schneller bearbeiten und
  • die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland stärken.

Fazit
Steuerfreie Überstunden bedeuten:

  • mehr Netto für Beschäftigte,
  • mehr Kaufkraft für die Wirtschaft und
  • mehr Stabilität für Unternehmen.

Diese Petition setzt sich für eine faire Anerkennung zusätzlicher Arbeitsleistung und für eine spürbare Entlastung der arbeitenden Mitte ein.

Quellen

  • Statistisches Bundesamt (Destatis): Arbeitszeitrechnung, Verdienststatistik, Erwerbstätigenrechnung
  • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): Überstunden in Deutschland, Arbeitszeitmodelle, Arbeitsangebotsstudien
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF): Einkommensteuerstatistik, Lohnsteuer-Richtlinien
  • OECD: Taxing Wages – Germany
  • Institut der deutschen Wirtschaft (IW): Fachkräftemangel-Index, Studien zu Arbeitsanreizen
  • ifo Institut: Konjunktur- und Arbeitsmarktumfragen
  • DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag): Fachkräfte-Report
  • Einkommensteuergesetz (EStG §19) – steuerliche Behandlung von Arbeitslohn
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Rene Langer, Gehrden
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.01.2026
Sammlung endet: 18.07.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Steuern

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Nun ich wäre zunächst einmal dafür, dass möglichst keine Überstunden anfallen. Denn wenn sowieso ein Großteil nicht bezahlt werden ist hier eine Steuerbefreiung zunächst witzlos. Hier sollte eher darauf geschaut werden, warum die Stunden anfallen, warum diese nicht vergütet werden und wie man verhindern kann, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese machen müssen. Erst dann kann man über die Steuern überhaupt reden!

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