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Änderungen an der Petition
on 16 Apr 2025
Petition is addressed to: Bayerischer Landtag
Als Eltern unterstützen wir die Kinder beim Übertritt in zwei Punkten:
In dieser Petition geht es um die Freiheit bei der Wahl des Gymnasiums. Haben wir die Wahl?
Nein. Zumindest dann nicht, wenn die Wunschschule(n) zu wenig Aufnahmeplätze haben.
In dem Fall greifen zwei Kriterien:
Sind das die richtigen Kriterien?
Eine Antwort: Ja, sie wären es, wenn alle Schulen das gleiche Niveau hätten.
Das ist jedoch nicht der Fall.
Wer mit diesen Kriterien auf ein gutes oder für ihn passendes Gymnasium will muss daher gut wohnen, nicht gut sein. So kann es passieren, dass ein Kind mit dem Notenschnitt 2,3 eurem Kind mit einem besseren Notenschnitt vorgezogen wird.
"Geboren in Brooklyn, bleibt in Brooklyn, Sie können sofort wieder nach Hause fahren..." so lautete die paraphrasierte Aussage des Direktors eines der besten Gymnasien in Nürnberg am Infotag.
Wie viele Eltern werden ihren Kindern daher auch dieses Jahr erklären müssen:
"Wir wohnen leider falsch, deshalb darfst du nicht auf die Schule."
WAS WOLLEN WIR?
Durchmischung aller Stadtteile, um wahre Diversität an den Schulen zu gewährleisten.
Jeder Stadtteil unterscheidet sich in seiner Geschichte und seinen sozialen Status. Mit den heutigen Kriterien bleiben die Kinder unter sich, eine Diversität ist nicht gewährleistet.
Priorisierung des Notenschnitts. Die Kinder, die sich an der Schule anstrengen, sollen wissen, dass es richtig ist!
Aber nicht nur Priorisierung des Notenschnitts. Alle Eigenschaften des Kindes sind zu berücksichtigen:
Unsere Kultur soll nicht allein Leistung fördern, sondern auch eine offene, demokratische und diverse Gesellschaft.
Unser Sohn hat sich aus drei Gründen für ein konkretes Gymnasium entschieden, auf welches er nach dem Übertritt gehen möchte:
Kommen wir zum letzten Punkt. Da die Schule aber zu Fuß weit weg ist, gilt sie nicht als wohnortsnah. In Zeiten der Mobilität ist die Sicht schlicht falsch. Dem Schüler wird der schnellste und sichererste Weg verwehrt!
Unser Sohn hat keine Chance auf diese Schule zu kommen. Wir wohnen zu weit weg und er hat keine Geschwisterkinder.
Insgesamt ist die Botschaft dieses Verfahren an unsere zukünftige Generationen falsch!
Damit teilen wir unseren Kindern mit, dass alle ihre Bemühungen, Aktivitäten und Begeisterung fürs Wissen unwichtig sind und den Kriterien "naher Wohnort" und "Geschwisterkinder" weichen müssen. Das System möchte von uns Eltern, dass unsere Kinder bereits mit 9/10 Jahren dies verstehen und sich damit abfinden.
Wir finden uns damit aber nicht ab. Und wir sind bestimmt nicht die einzigen Eltern. Deswegen schreiben wir die Petition.
Woher kommen eigentlich die Kriterien?
Das setzt sich aus insgesamt drei Aspekten zusammen:
GSO: § 2 Aufnahme in die unterste Jahrgangsstufe - Bürgerservice
Wer ist ein/e Ministerialbeauftragte und was entscheidet sie/er?
Ein/e Ministerialbeauftragte stellt im Falle eines hohen Interesse an einer Schule weitere Kriterien auf, die die sogenannte Verteilung vereinfachen sollen. In unserem Fall handelt es sich um die Bevorzugung (so der Wortlaut der Gymnasien) der Geschwisterkinder.
Mittelfranken | Ministerialbeauftragte für die Gymnasien | Institutionen | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Zusammengefasst. Offiziell heißt es: die Wahl des Gymnasiums folgt einer freien Wahl.
Die Erfahrung haben wir nicht gemacht. Und sicherlich viele von Ihnen auch nicht.
Warum ist die freie Wahl des Gymnasiums aber so wichtig?
- die Programme verschiedener Gymnasien sind verschieden.
- die Programme sind vergleichbar aber nicht gleich und damit auch das Niveau des Gymnasiums.
- nicht jedes Gymnasium gehört zu MINT-EC Schulen.
- nicht auf jedem Gymnasium kann sich euer Kind am besten entfalten.
Not yet a PRO argument.
Renommierte Schulen leben von Leistung, nicht von Quoten. Wer Chancengleichheit so versteht, dass auch Minderleister automatisch Zugang erhalten, gefährdet Niveau und Ruf. Sinnvoller wäre, das Niveau an weniger gefragten Gymnasien zu heben, statt Spitzenhäuser zu verwässern. Gleichheit im Zugang heißt nicht Gleichheit im Anspruch – das verwechselt die Petition.