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Ehitus

Umfassende Rauchmelderpflicht in Sachsen

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Sächsischer Landtag - Petitionsausschuss
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Petitsiooni esitaja ei esitanud petitsiooni.

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  1. Algatatud 2019
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Sachsen ist das Schlusslicht in Sachen Brandschutz. Die Sächsische Bauordnung sieht momentan nur eine Rauchmelderpflicht für Neubauten oder Umbauten seit dem Jahr 2016 vor. Das heißt, dass momentan etwa nur 1% der Gebäude mit dieser lebensrettenden Schutzmaßnahme ausgestattet sein muss. Bestandbauten sind von dieser Regelung nicht betroffen. Um trotzdem Sicherheit gewährleisten zu können, muss §47 (4) der Sächsischen Bauordnung erweitert werden. Beispiel: "Die Eigentümer vorhandener Wohnung sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten."

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1779-SaechsBO#p47

Selgitus

Deutschlandweit sterben etwa 600 Menschen jährlich durch Wohnungsbrände. "Die meisten Brände, die tödlich ausgehen passieren in der Nacht, da die Opfer das Feuer nicht bemerken oder sich leider erst viel zu spät in Sicherheit bringen können." Während der Tiefschlafphase ist die Sinneswahrnehmung gedämpft. Schon hier zeigt sich, dass Rauchmelder zu einem Standard erklärt werden müssen.

Rauchmelder sind schlichtweg Lebensretter. Diese müssen da eingesetzt werden, wo Brände am gefährlichsten werden können. Das sind die Altbauten mit ihren Treppenhäusern und Türen aus Holz, die zu einer schnellen Brandentwicklung führen können. Die aktuelle Gesetzeslage klammert aber eben diese gefährdeten Gebäude aus.

Sachsen ist das letzte Bundesland, das keine verbindliche Rauchmelderpflicht festlegt. Es scheint als hätte die Landesregierung die letzten Jahren verpasst. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wird der Missstand besonders deutlich. Großbritannien führte die Rauchmelderpflicht 1992 ein. Seitdem ist die Anzahl der Brandtoten bis zu 40% gesunken.

http://www.rauchmelder-shop.de/rauchmelderpflicht/faq/brandschutzstatistik-deutschland.php

Foto von Jiawei Chen auf Unsplash

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arutelu

poolt-argumenti veel pole.

Je nach Art und Hersteller, decken sie nicht jede lebensbedrohlichen Gase/Rauch ab. Man kann/darf sie nicht nach belieben an/ausschalten. Man kann/darf als Mieter nicht die Firma und Marke aussuchen. Bei mir waren Installeure zwecks Fragen, nicht der deutschen Sprache mächtig. Möglichkeit des Ausspähens durch verbaute Technik besteht. Schließe mich den Argumenten meines Vorredners an. Und In eingangsbereichen der Häuser/ Etagen/Dachböden und Keller fände ich Diese Sinnvoller. Schön das ich weiß, das ich brenne... wer kann helfen?

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