Région: Allemagne

Umsatzsteuer - Aussetzung der Umsatzsteuer für EEG-Umlage und weitere Kosten

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag

182 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

182 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…bei der Umlage von 5,28 Cent / kWh für die Erneuerbaren Energien (EEG) den Aufschlag von 19 % für die Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer für den Verbraucher auszusetzen, da diese Umlage staatlich festgelegt wurde.. Des weiteren auch bei allen anderen staatlich festgelegten / regulierten Bestandteilen der Stromversorgung wie § 19 der Stromnetz-Entgeldverordnung, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, neue Offshore-Haftungsumlage.

Raison

Es kann nicht angehen, dass der Staat zusätzliche Umlagen auf die Bürger abwälzt und dann davon noch Steuern für seinen Haushalt abverlangt. Die Energiewende wurde chaotisch und überhastet gestartet, nicht zielgerichtet geplant. Bei einer sinnvolleren Planung hätte der Bürger dann wesentlich niedrige Kosten tragen müssen und diese auch wohl besser akzeptiert.

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détails de la pétition

Pétition lancée: 11/01/2013
Fin de la pétition: 22/02/2013
Région: Allemagne
Catégorie:

Actualités

  • Pet 2-17-08-6120-047257Umsatzsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die Umsatzsteuer auf die Umlage nach dem
    Erneuerbare-Energien-Gesetz und auf weitere Bestandteile der Stromversorgung
    auszusetzen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die angeregte Aussetzung der Umsatzsteuer für die
    Erneuerbaren Energien sei geboten, da diese Umlage staatlich festgelegt worden
    sei. Hinsichtlich der weiteren, staatlich festgelegten Bestandteile der
    Stromversorgung, bei denen nach seiner Überzeugung genauso zu verfahren sei, sei
    insbesondere § 19 der Stromnetz-Entgeltversorgung,... plus loin

Pas encore un argument PRO.

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