Umsatzsteuer - Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent für (extrem) zucker- und fetthaltige Lebensmittel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
107 Unterstützende 107 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

107 Unterstützende 107 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass (extrem) zucker- und fetthaltige Lebensmittel vom niedrigen Mehrwertsteuersatz (aktuell 7 %) ausgenommen werden. Stattdessen soll der normale Steuersatz von 19% gelten. Eine Ausnahme sollen biologisch und nach internationalen Fairhandelskriterien erzeugte Waren bilden.Dies soll ab 1. Juli 2016 bundesweit gelten.

Begründung

Dies ist notwendig, um den Konsum ungesunder und für die Gesellschaft nicht lebensnotwendiger Mittel einzudämmen. Viele Menschen - vor allem alte und besonders junge Menschen - essen zu viele ungesunde Dinge. Dies kann zu gesundheitlichen Problemen im späteren Leben führen. Der Staat muss seine Bürger schützen und als erste Maßnahme wäre eine Erhöhung der Steuer auf solche Lebensmittel sinnvoll.Man hat den Steuersatz für Lebensmittel abgesenkt, um sie leichter erschwinglich zu machen. Bei Süßigkeiten braucht es das definitiv nicht. Um den ökologischen und fairen Anbau/Verkauf nicht zu belasten, soll er hier jedoch nicht gelten.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-6120-020792



    Umsatzsteuer



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werde

    konnte.

    Begründung



    Mit der Petition soll erreicht werden, dass (extrem) zucker- und fetthaltige

    Lebensmittel vom niedrigen Mehrwertsteuersatz ausgenommen werden. Eine

    Ausnahme sollen biologisch und nach internationalen Fairhandelskriterien erzeugte

    Waren bilden.

    Zur Begründung wird ausgeführt, die vorgeschlagene Maßnahme sei notwendig, um

    den Konsum ungesunder und für die Gesellschaft... weiter

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