Umwelt

Umweltgefährdungen durch Berufung auf das Bergrecht müssen ausgeschlossen werden!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
136 Unterstützende 135 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

136 Unterstützende 135 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Für die unter- und oberirdische Deponierung von Gift- und Gefahrstoffen, auch radioaktivem Material, müssen auch im Bergrecht die ansonsten gültigen Gesetze und Verordnungen gelten, wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung. Durch länderspezifische Zusatzverordnungen wurden dem Bergrecht diesbezüglich Sonderrechte eingeräumt, die zum Teil verheerende Folgen auch für nachfolgende Generationen haben. Beispiele für fatale Deponierungsvorgänge sind deutschlandweit vielfach zu finden.

Wir brauchen dringend Änderungen in Gesetzen und Verordnungen, um die krankmachenden Gefährdungen durch bundesweite ober- und unterirdische Deponierungen zu vermeiden und auch unnötige Emissionen zu reduzieren. Wegen der oft schon jahrzehntelangen Verbringung von Gift- und Gefahrstoffen in

  • Oberflächendeponien (Halden, bundesweit)
  • Seen (z.B. Silbersee bei Bitterfeld-ST, Brüchau-ST)
  • Flüsse (z.B. Werra-HE) und
  • Untertage (z.B. Asse-NI, Teutschenthal-ST, Bernburg-ST)

entstehen vielfältige Gefährdungen, die auch für nachfolgende Generationen relevant sind.

Eine deutliche Erhöhung der Anforderungen an deponierfähige Materialien ist erforderlich: Diese Deponierfähigkeit kann man in den meisten Fällen durch pyrolytische Vorbehandlung (Pyrolyse) erreichen, wodurch die enthaltenen Gift- und Gefahrstoffe in unbedenkliche Substanzen zersetzt werden. Danach kann man die entstandenen inerten Materialien, von denen keine Gefährdung in Boden, Wasser und Luft ausgehen, stofflich weiter verwerten. Zur Vermeidung fahrlässiger Entsorgungen ist außerdem die Erarbeitung gefährdungsminimierender Anforderungen an Entsorgungswege und Deponien für radioaktive Materialien, erforderlich, die nicht zu Inertmaterialien umgewandelt werden können, z.B. Assewasser.

Man kann Emissionen aller Art, z.B. durch produzierende Betriebe und möglich ist auch durch land- und viehwirtschaftliche Betriebe, qualitativ und z.T auch quantitativ erfassen. In der Schweiz ist man bereits dazu übergegangen, die Emissionen produzierender Betriebe auch landesweit transparent zu machen.

Als Folge z.T. jahrzehntelanger fahrlässiger Deponierungen werden Regelungen zum Umgang mit „Altlasten“ und zu deren mittel- bzw. langfristigen Beseitigung durch geeignete und überwachte Pyrolyseanlagen benötigt.

Dies betrifft z.B.

a. Deponien mit giftigen und gefährlichen Industrieabfällen b. Mülldeponien c. Halden, die Emissionen gefährdender Stoffe verursachen, auch Salz

Die bundesweite Etablierung gefährdungsarmer Entsorgungen und die Aufarbeitung der inzwischen entstandenen Altlasten sind grundlegende Aufgabenstellungen. Prozesse zur Pyrolyse bzw. pyrolytische Zersetzung können saubere Alternativen bieten, wenn sie mit entsprechenden Vorgaben betrieben werden. Darin können derzeit zur Deponierung genehmigte Stoffe zu ungefährlichen Stoffen zersetzt werden, wie:

  • Filterstäube aus Hausmüllverbrennungsanlagen -> durch pyrolytische Zersetzung zu schwermetallhaltiger Schlacke ist der Austritt der Schwermetalle kaum mehr möglich, es sind dann auch keine Dioxine mehr enthalten

  • Gift- und gefahrstoffhaltige Lösungen und Schlämme aus verschiedenen Industrien -> pyrolytische Zersetzung führt zur Spaltung in unbedenkliche Stoffe

  • Böden, die Gift- und Gefahrstoffe enthalten -> s. Wikipedia

Begründung

Meine Motivation ist die albtraumartige Situation, der wir durch Einlagerungen der GTS Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH, eine Tochterfirma der Geiger-Gruppe, ausgesetzt waren, s. https://www.uns-reichts.info.

In Sachsen-Anhalt gilt: "Nach der derzeit gültigen Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Chemikalienrecht (ChemZustVO vom 28.02.2011) ist nach § 5 Abs. 2 das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB), abweichend vom § 3, für Betriebe und Anlagen zuständig, die der Bergaufsicht unterliegen." MULE-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Ausschnitt der Antwort vom 12.12.2018

Wie inzwischen in zahlreichen bundesweiten Fällen deutlich wird, führen derartige Zusatzverordnungen zur Nichtbeachtung grundlegender Prämissen im kritischen Umgang mit Gift- und Gefahrstoffen, inkl. radioaktiven Stoffen. Für eine saubere Umwelt, auch für nachfolgende Generationen soll diese völlig unnötige Deponierungspraxis aufhören.

Für die Zukunft sollten dringend wirksame Maßnahmen ergriffen und Regelungen getroffen werden, die die vielfältigen Gefährdungen durch unnötige Emissionen in unsere Umwelt verhindern:

  1. Klassifizierung: klare Festlegung aller Müll-, Abfall- und Reststoffe zur Klassifizierung und ihrer zugehörigen zulässigen, gefährdungsminimierenden Entsorgungswegen, s.Schweiz

  2. Bedarfsanpassung: Regelungen zur ausreichenden Bereitstellung von bedarfsgerechten Entsorgungsmöglichkeiten, wie „saubere“ Müll- und Sondermüllverbrennungsanlagen und Definition der Anforderungen an alle diese Entsorgungsmöglichkeiten über die Nutzung bestehender „best practice-Lösungen“

  3. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten: klare Definition von Anforderungen an Erzeuger und Entsorger, auch hinsichtlich der Transportsicherheiten, Nachweispflichten, Haftung

  4. Kontrolle und Überwachung: Öffentliche, bundesweite Erfassung und Darstellung gesundheitsgefährdender Emissionen (fest, flüssig, gasförmig), sowie der Abfälle und Reststoffe und Plausibilitätskontrollen zu anfallenden Stoffmengen, inkl. Importmengen und damit Überwachung des jeweiligen Entsorgungsbedarfs

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Hallo,
    ich habe die Bitte erhalten, Sie als Unterstützer meiner Petition, weiterhin über den Fortschritt zu informieren. Deshalb hier eine kurze Zusammenfassung:
    Vom Bundestag gab es, seit der Nachricht, dass die Petition angenommen wurde und die Bearbeitung Zeit benötigt, keine weiteren Meldungen.
    In unserem Umfeld hat die Belastung deutlich nachgelassen - einige Anwohner nehmen allerdings noch Geruch wahr und klagen darüber.
    Es gibt Gerüchte über einen Einlagerungsstopp zum Ende dieses Jahres.
    Mich persönlich ärgert die Langsamkeit bei der Bearbeitung dieser wichtigen Gesetzesänderung, denn ich gehe davon aus, dass es noch Betreiber gibt, die dies ausnutzen.
    Viele Grüße,
    Jacqueline Wötzel

  • Danke für die Unterstützung!

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