Регион: Германия
Заобикаляща среда

Umweltzerstörung ins Strafgesetzbuch

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“Schwerste Verbrechen, welche die Welt als Ganzes berühren, dürfen nicht unbestraft bleiben“, das steht im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Aber Verbrechen an unseren Ökosystemen, an unseren natürlichen Lebensgrundlagen, an unserem Klima bleiben derzeit noch weitestgehend unbestraft, obwohl sie die Welt als Ganzes berühren. Das muss sich ändern. Wir fordern die Einführung des Straftatbestandes des Ökozids sowohl in das deutsche Strafgesetzbuch als auch auf internationaler Ebene. Wir wollen, dass die Verantwortlichen für Umwelt- und Klimaverbrechen endlich persönlich zur Rechenschaft gezogen werden können!

Unsere Ökosysteme werden seit Jahren massiv geschädigt und zerstört, die Umwelt- und Klimakrise bedrohen unsere Zukunft, unsere Sicherheit und damit auch den Weltfrieden. Das wissen wir alle. Mächtige Menschen, Unternehmen oder Regierungen zerstören aus Profit- oder Machtgründen Ökosysteme, gefährden Millionen Existenzen und Lebensgrundlagen. Das Fatale: Es gibt derzeit keine wirksamen Schutzmaßnahmen, die das verhindern. Es gibt hier eine völkerrechtliche Lücke.

Die Umwelt- und die Klimakrise kosten bereits jetzt Leben. Länder des globalen Süden stehen an vorderster Front. Dort trifft es die Menschen doppelt. Durch rücksichtslosen Raubbau wird ihre Heimat zerstört und die Klimakrise bedroht sie durch Dürren, Stürme oder den steigenden Meeresspiegel. Doch es gibt keine Konsequenzen für die verantwortlichen Umwelt- und Klimaverbrecher. Verträge, Abkommen und Zivilklagen können Ökozide bisher nicht aufhalten. Zu groß ist die Distanz zwischen Leidtragenden und Verursachern und zu einflussreich sind die Verantwortlichen. Die internationalen Regeln sind durch die lange Geschichte des europäischen Kolonialismus geprägt und führen zur Straflosigkeit der Zerstörung.

Umweltverbrechen kennen keine Grenzen, weswegen wirksame Gesetze international greifen müssen.

Deshalb fordern wir, dass der Ökozid als fünftes Verbrechen gegen den Frieden am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag geahndet wird.

Das Römische Statut ist die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs. Um Umweltverbrechen verfolgen zu können, muss es um den Tatbestand des Ökozids ergänzt werden. Das Statut ist der einzige globale Mechanismus, der direkt auf die bestehenden Strafrechtssysteme der 123 Mitgliedsstaaten zugreift und kann somit kohärentes Recht über Grenzen hinweg schaffen.

Die Kriminalisierung von Ökozid hat das Potential die Grundregeln, nach denen unsere Wirtschaft funktioniert zu verändern. Sie macht schwere Schäden an der Natur juristisch und moralisch inakzeptabel und kann verhindern, dass Finanzmittel in Praktiken fließen, die Ökosysteme zerstören. Ein Ökozidgesetz ist ein Schlüsselelement, das innerhalb bestehender Institutionen und Rechtssysteme implementiert werden kann.

Im deutschen Umweltstrafrecht macht die sogenannte Verwaltungsakzessorietät den Schutz der Umwelt davon abhängig, dass die Behörden sie zuvor für schützenswert erachten, in dem sie Verbote aussprechen oder Genehmigungen versagen. Genehmigungen – auch wenn rechtswidrig – führen also zur Straflosigkeit der Zerstörung. In Deutschland muss der Ökozid deshalb als Verbrechen in das deutsche Strafrecht aufgenommen werden.

Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, eine Gesetzesänderung zu beschließen, um den Straftatbestand des Ökozids umgehend als Verbrechen in das deutsche Strafrecht aufzunehmen. Wir fordern die Bundesregierung außerdem dazu auf, ihre öffentliche Unterstützung für die Aufnahme des Ökozids als 5. internationales Verbrechen gegen den Frieden in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshof auszusprechen.

Причина

Die Kriminalisierung des Ökozids heißt auch, sich dem kolonialen Erbe internationaler Machtgefüge zu stellen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Verantwortung zu tragen: Sie muss sich dem historischen Kontext des Kolonialismus stellen. Sie muss sich auch für die Gerechtigkeit zum Schutz der Menschen und dem Schutz der Staaten einzusetzen, deren Ausbeutung seit Jahrzehnten - Jahrhunderten – stattfindet. Sie muss Staaten und Menschen schützen, die an vorderster Front des Klimawandels stehen.

Tiefgreifende Veränderungen sind notwendig, wenn wir einen sicheren Handlungsraum für die Menschheit schaffen wollen. Ein Ökozidgesetz kann diese Veränderungen unterstützen. Darüber hinaus hat das Gesetz die Kraft, die kulturellen Annahmen und unser Verständnis von unserem Platz innerhalb - und die Verantwortung gegenüber - der Natur nachhaltig zu verändern. Wenn wir Ökozid auf höchster Ebene kriminalisieren, verändern wir die Wertesysteme und Denkweisen, die die westliche Kultur seit Beginn des Kolonialismus ausprägen. Die Kultur und Denkweise, die von indigenen Gemeinschaften bewahrt wurde: Wir sind alle Teil eines umfassenden Lebensnetzes auf diesem Planeten und wir können nicht überleben, geschweige denn gedeihen, wenn wir dies nicht anerkennen.

Ein Ökozidgesetz bietet eine solide Grundlage, um den Schutz der biologischen Vielfalt zu bewahren, die Rechte indigener Gemeinschaften zu schützen, eine grüne Infrastruktur zu fördern, die nachhaltigen Entwicklungsziele zu ermöglichen, sowie den Schutz der zukünftigen Generationen zu sichern. Die Einführung von Ökozid als Verbrechen hat das Potential die bestehenden Wertesysteme, die auf Profitmaximierung ausgelegt sind, grundlegend zu verändern. Ein internationales Ökozid- Verbrechen schafft eine Sorgfaltspflicht für den Planeten.

Auf internationaler Ebene gibt es schon seit einigen Jahren starke Bestrebungen Ökozid in das Römische Statut aufzunehmen, angeleitet durch die Kampagne Stop Ecocide der visionären britischen Anwältin Polly Higgins und der derzeitigen Vorsitzenden Jojo Mehta. Aktuell erarbeitet ein Experten-Gremium internationaler Top-Anwält:innen und Jurist:innen, einberufen durch Stop Ecocide, eine solide rechtliche Definition von Ökozid.

In den letzten 18 Monaten haben acht IStGH-Mitgliedstaaten (sowie der Papst und das EU-Parlament) ihr Interesse an einer Diskussion zu einer Änderung des Römischen Statuts bekundet: Vanuatu, Malediven, Frankreich, Belgien, Finnland, Spanien, Luxemburg und Kanada. Parlamentarier aus weiteren zehn Staaten sind daran interessiert, diese Definition in Betracht zu ziehen.

Die Umwelt- und die Klimakrise warten nicht. Es ist jetzt an der Zeit, dass die deutsche Bundesregierung sich dafür einsetzt, die Straflosigkeit des Ökozids zu beenden.

Das Bündnis Ökozidgesetz

Stop Ecocide, PayDay Africa 2020, Extinction Rebellion und Ökozid Stoppen

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"109 Industriechemikalien im Blut Neugeborener" Weil sich Umweltzerstörung auf Generationen hin auswirkt. Wenn Luft, Wasser und Erde (Nahrung) vergiftet sind, werden Krankenhäuser, Grundeinkommen, Rundfunkbeitrag, Produkt-Gewährleistung, Motorradfahrverbote, Tierquälerei, Wahlrechtsreform oder Krankenversicherung unser kleinstes Problem sein.

Auch wenn das Thema Ökozid ernst ist, muss der Schutz der Menschen vor allem derer in Armut sowie eine soziale Gerechtigkeit beachtet werden: Europäer oder Amerikaner durften Wälder abholzen, aber Entwicklungs- und Schwellenländern gönnt man die z.B. durch Bevölkerungswachstum bedingte Ausweitung der Landwirtschaft für eine Ernährungssicherung nicht. Was ist mit der Vetreibung indigener Völker aus Naturschutzgebieten? Daher würde in der Nord-Süd Hinsicht das Petitionsziel wohl neo-kolonialistische, potentiell ungerechte Sanktionen ermöglichen.

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