46 Unterschriften
Petition richtet sich an: Bundestag
Derzeit sind Rentner, die vor der Regelaltersgrenze arbeiten, verpflichtet, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu leisten – obwohl sie keinen Anspruch auf Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld haben. Diese Regelung ist weder sozial gerecht noch systematisch nachvollziehbar.
Gründe für die Abschaffung:
- Keine Gegenleistung: Rentner zahlen Beiträge, ohne jemals Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen zu können.
- Finanzielle Belastung: Viele Rentner arbeiten aus wirtschaftlicher Notwendigkeit. Die zusätzlichen Beiträge verschärfen ihre Lage.
- Widerspruch zur Versicherungslogik: Sozialversicherungen beruhen auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Dieses Prinzip wird hier verletzt.
- Demografischer Wandel: In Zeiten des Fachkräftemangels sollte die Erwerbstätigkeit älterer Menschen gefördert – nicht finanziell bestraft – werden.
Begründung
Ich fordere den Gesetzgeber auf, § 25 SGB III dahingehend zu ändern, dass Rentner, die bereits eine Altersrente beziehen, von der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung befreit werden, unabhängig davon, ob sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Diese Änderung würde nicht nur zur sozialen Gerechtigkeit beitragen, sondern auch die Erwerbstätigkeit älterer Menschen sinnvoll unterstützen.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
04.09.2025
Sammlung endet:
03.03.2026
Region:
Deutschland
Kategorie:
Soziales
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Neue SprachversionWarum Menschen unterschreiben
Also, mir erscheint es eigentlich logisch, dass zu einer Sozialversicherung nur diejenigen (und deren "Arbeitgeber" - also Arbeitskraftkäufer*innen...) Beiträge zahlen müssen, die grundsätzlich bei Eintritt eines versicherten Ereignisses Anspruch auf Leistungen aus der jeweiligen Versicherungsart haben könnten. Bei der Arbeitslosenversicherung wäre das nur dann der Fall, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld (oder vielleicht auch andere Leistungen wie Qualifikationen / Umschulungen / Fortbildungen oder auch, wenn man sich selbständig macht, Überbrückungsgeld) entstehen könnte. Aber wenn jemand per Definitionem nicht "arbeitslos" werden kann, da bereits in Rente, halte ich es für unsinnig, Arbeitnehmer*innenbeiträge zu verlangen.
Wenn der "Arbeitgeber" trotzdem Beiträge zahlen müsste, fände ich das aber dennoch richtig, da ich nicht finde, dass es einen Grund gäbe, diese*n in solch einem Fall besserzustellen.
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Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern