No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge die Gleichbehandlung bei der Berechnung des Einkommens beim Kindes-, Ehegattenunterhalt beschließen, da zurzeit nur 4 % des Einkommens bei einer privaten Rentenvorsorge abgezogen werden können.
Razones.
Es entspricht nicht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Es kann keine angemessene Altersvorsorge getroffen werden, da die Renten-Nachteile wegen der Kinderbetreung nicht berücksichtigt werden. Der Elternteil, der die Kinderbetreuung übernimmt, wird gegenüber dem anderen Elternteil, im Bezug der Altersvorsorge, benachteiligt.In meinem konkreten Fall wollte ich meinen Nachteil( in der gesetzlichen Rente), da nicht 100% arbeitsfähig wegen Kinderbetreung, durch eine Entgeltumwandlung ausgleichen. Alles was die 4% übersteigt, wird weiterhin als Einkommen in der Unterhaltsrechnung gewertet.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Noticias
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Pet 4-17-07-40324-051993
Unterhaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Die Petentin fordert die Gleichbehandlung bei der Berechnung des Einkommens
beim Kindes-, Ehegattenunterhalt, da zurzeit nur 4% des Einkommens bei einer
privaten Rentenvorsorge abgezogen werden können.
Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, der Elternteil, der die
Kinderbetreuung übernehme, werde im Bezug der Altersvorsorge benachteiligt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von der
Petentin eingereichten... Más.