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Petitionen har nekats
Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.
Framställningen är riktad till: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge die Gleichbehandlung bei der Berechnung des Einkommens beim Kindes-, Ehegattenunterhalt beschließen, da zurzeit nur 4 % des Einkommens bei einer privaten Rentenvorsorge abgezogen werden können.
Orsak
Es entspricht nicht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Es kann keine angemessene Altersvorsorge getroffen werden, da die Renten-Nachteile wegen der Kinderbetreung nicht berücksichtigt werden. Der Elternteil, der die Kinderbetreuung übernimmt, wird gegenüber dem anderen Elternteil, im Bezug der Altersvorsorge, benachteiligt.In meinem konkreten Fall wollte ich meinen Nachteil( in der gesetzlichen Rente), da nicht 100% arbeitsfähig wegen Kinderbetreung, durch eine Entgeltumwandlung ausgleichen. Alles was die 4% übersteigt, wird weiterhin als Einkommen in der Unterhaltsrechnung gewertet.
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ladda ner (PDF)Information om petitionen
Petition startade:
2013-06-07
Petitionen avslutas:
2013-07-19
Region:
Tyskland
Kategori :
Nyheter
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 18.11.2015Pet 4-17-07-40324-051993
Unterhaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Die Petentin fordert die Gleichbehandlung bei der Berechnung des Einkommens
beim Kindes-, Ehegattenunterhalt, da zurzeit nur 4% des Einkommens bei einer
privaten Rentenvorsorge abgezogen werden können.
Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, der Elternteil, der die
Kinderbetreuung übernehme, werde im Bezug der Altersvorsorge benachteiligt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von der
Petentin eingereichten... vidare
Debatt
Inga KONTRA-argument än.