Regione: Germania

Unterhaltsrecht - Einkommensanrechnung bei Altersvorsorge

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
47 Supporto 47 in Germania

La petizione è stata respinta

47 Supporto 47 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge die Gleichbehandlung bei der Berechnung des Einkommens beim Kindes-, Ehegattenunterhalt beschließen, da zurzeit nur 4 % des Einkommens bei einer privaten Rentenvorsorge abgezogen werden können.

Motivazioni:

Es entspricht nicht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Es kann keine angemessene Altersvorsorge getroffen werden, da die Renten-Nachteile wegen der Kinderbetreung nicht berücksichtigt werden. Der Elternteil, der die Kinderbetreuung übernimmt, wird gegenüber dem anderen Elternteil, im Bezug der Altersvorsorge, benachteiligt.In meinem konkreten Fall wollte ich meinen Nachteil( in der gesetzlichen Rente), da nicht 100% arbeitsfähig wegen Kinderbetreung, durch eine Entgeltumwandlung ausgleichen. Alles was die 4% übersteigt, wird weiterhin als Einkommen in der Unterhaltsrechnung gewertet.

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Novità

  • Pet 4-17-07-40324-051993

    Unterhaltsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Die Petentin fordert die Gleichbehandlung bei der Berechnung des Einkommens
    beim Kindes-, Ehegattenunterhalt, da zurzeit nur 4% des Einkommens bei einer
    privaten Rentenvorsorge abgezogen werden können.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, der Elternteil, der die
    Kinderbetreuung übernehme, werde im Bezug der Altersvorsorge benachteiligt.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von der
    Petentin eingereichten... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

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