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Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Zitrusfrüchte künftig unmissverständlich deklariert werden müssen. Die Bezeichnung "unbehandelt" sollte jenen Früchten vorbehalten sein, die nicht mit synthetischen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden.
Αιτιολόγηση
Verbraucherzentralen weisen seit einigen Jahren auf die trügerische Bezeichnung der Zitrusfrüchte hin. Zitrusfrüchte, die mit dem Hinweis „unbehandelt“ versehen sind, sind nicht zwingend tatsächlich unbehandelt. Tatsächlich bezieht sich dieser Hinweis lediglich darauf, dass die Früchte nach dem Pflücken nicht mit Konservierungsmitteln behandelt wurden. Hier besteht Handlungsbedarf. Eine solche Kennzeichnung ist stark irreführend und sollte nicht erlaubt sein. Verbraucherinnen und Verbraucher gehen bei einer solchen Bezeichnung nämlich davon aus, dass diese "unbehandelten" Früchte auch nicht mit Pestiziden behandelt wurden.
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κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
24/11/2016
Η αναφορά τελειώνει:
14/06/2017
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 14.12.2018Pet 3-18-10-7125-037554 Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – zu überweisen.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass künftig die Bezeichnung „unbehandelt“ denjenigen
Zitrusfrüchten vorbehalten ist, die nicht mit synthetischen Pflanzenschutzmitteln
behandelt wurden.
Er führt aus, dass Verbraucherzentralen seit einiger Zeit darauf hinweisen würden,
dass Zitrusfrüchte missverständlich deklariert seien. Der Hinweis „unbehandelt“
beziehe sich lediglich darauf, dass die Früchte nach dem Pflücken nicht mehr mit
Konservierungsmitteln behandelt wurden. Dies sei irreführend, da Verbraucherinnen
und... παρακάτω
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