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Verbraucherschutz - Unmissverständliche Deklaration von Zitrusfrüchten (bezogen auf „unbehandelte“ Früchte)

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Gesprek met ontvanger
  5. Beslissing

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Zitrusfrüchte künftig unmissverständlich deklariert werden müssen. Die Bezeichnung "unbehandelt" sollte jenen Früchten vorbehalten sein, die nicht mit synthetischen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden.

Reden

Verbraucherzentralen weisen seit einigen Jahren auf die trügerische Bezeichnung der Zitrusfrüchte hin. Zitrusfrüchte, die mit dem Hinweis „unbehandelt“ versehen sind, sind nicht zwingend tatsächlich unbehandelt. Tatsächlich bezieht sich dieser Hinweis lediglich darauf, dass die Früchte nach dem Pflücken nicht mit Konservierungsmitteln behandelt wurden. Hier besteht Handlungsbedarf. Eine solche Kennzeichnung ist stark irreführend und sollte nicht erlaubt sein. Verbraucherinnen und Verbraucher gehen bei einer solchen Bezeichnung nämlich davon aus, dass diese "unbehandelten" Früchte auch nicht mit Pestiziden behandelt wurden.

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petition gestartet: 24-11-2016
Petition endet: 14-06-2017
Regio: Duitsland
Categorie:

Nieuws

  • Pet 3-18-10-7125-037554 Verbraucherschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
    Landwirtschaft – zu überweisen.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass künftig die Bezeichnung „unbehandelt“ denjenigen
    Zitrusfrüchten vorbehalten ist, die nicht mit synthetischen Pflanzenschutzmitteln
    behandelt wurden.

    Er führt aus, dass Verbraucherzentralen seit einiger Zeit darauf hinweisen würden,
    dass Zitrusfrüchte missverständlich deklariert seien. Der Hinweis „unbehandelt“
    beziehe sich lediglich darauf, dass die Früchte nach dem Pflücken nicht mehr mit
    Konservierungsmitteln behandelt wurden. Dies sei irreführend, da Verbraucherinnen
    und... verder

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