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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…den § 93 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) dahingehend zu ändern, dass die Verfassungsbeschwerde erst nach 2 Monaten erhoben und begründet werden soll.
Αιτιολόγηση
Das würde den Beschwerdeführern die ohne Anwälte arbeiten entgegen kommen. Es ist in Anbetracht der schwere des Verfassungsrechts für den normal Bürger, der kein voll Jurist ist, eine wesentliche Erleichterung. Zumal die 2 Monatsfrist sich bereits in einigen Landesverfassungsgerichtsgesetzen (z.B. Berlin) bewährt haben.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
14/12/2012
Η αναφορά τελειώνει:
25/01/2013
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.11.2015Pet 4-17-07-1051-046088Verfassungsbeschwerde
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den § 93 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz
(BVerfGG) dahingehend zu ändern, dass die Verfassungsbeschwerde erst nach
zwei Monaten erhoben und begründet werden soll.
Zur Begründung wird vorgetragen, dies sei insbesondere für Beschwerdeführer, die
keine Juristen sind, eine wesentliche Erleichterung, zumal sich die Zwei-Monats-Frist
bereits in einigen Landesverfassungsgerichtsgesetzen (z. B. Berlin) bewährt habe.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite... παρακάτω
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.