Regione: Germania

Verfassungsbeschwerde - Änderung des § 93 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
423 Supporto 423 in Germania

La petizione è stata respinta

423 Supporto 423 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…den § 93 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) dahingehend zu ändern, dass die Verfassungsbeschwerde erst nach 2 Monaten erhoben und begründet werden soll.

Motivazioni:

Das würde den Beschwerdeführern die ohne Anwälte arbeiten entgegen kommen. Es ist in Anbetracht der schwere des Verfassungsrechts für den normal Bürger, der kein voll Jurist ist, eine wesentliche Erleichterung. Zumal die 2 Monatsfrist sich bereits in einigen Landesverfassungsgerichtsgesetzen (z.B. Berlin) bewährt haben.

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Novità

  • Pet 4-17-07-1051-046088Verfassungsbeschwerde
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, den § 93 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz
    (BVerfGG) dahingehend zu ändern, dass die Verfassungsbeschwerde erst nach
    zwei Monaten erhoben und begründet werden soll.
    Zur Begründung wird vorgetragen, dies sei insbesondere für Beschwerdeführer, die
    keine Juristen sind, eine wesentliche Erleichterung, zumal sich die Zwei-Monats-Frist
    bereits in einigen Landesverfassungsgerichtsgesetzen (z. B. Berlin) bewährt habe.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

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