Verfassungsbeschwerde - Änderung des § 93 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

423 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

423 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…den § 93 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) dahingehend zu ändern, dass die Verfassungsbeschwerde erst nach 2 Monaten erhoben und begründet werden soll.

Begründung

Das würde den Beschwerdeführern die ohne Anwälte arbeiten entgegen kommen. Es ist in Anbetracht der schwere des Verfassungsrechts für den normal Bürger, der kein voll Jurist ist, eine wesentliche Erleichterung. Zumal die 2 Monatsfrist sich bereits in einigen Landesverfassungsgerichtsgesetzen (z.B. Berlin) bewährt haben.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.12.2012
Petition endet: 25.01.2013
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-1051-046088Verfassungsbeschwerde
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, den § 93 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz
    (BVerfGG) dahingehend zu ändern, dass die Verfassungsbeschwerde erst nach
    zwei Monaten erhoben und begründet werden soll.
    Zur Begründung wird vorgetragen, dies sei insbesondere für Beschwerdeführer, die
    keine Juristen sind, eine wesentliche Erleichterung, zumal sich die Zwei-Monats-Frist
    bereits in einigen Landesverfassungsgerichtsgesetzen (z. B. Berlin) bewährt habe.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite... weiter

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