Vergabe von öffentlichen Aufträgen - Überschreitung des Ausschreibungsangebotes von Firmen lediglich bis zu einem bestimmten Prozentsatz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
57 Unterstützende 57 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

57 Unterstützende 57 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Firmen ihr Ausschreibungsangebot nur bis zu einem festgesetzten Prozentsatz (5-15%) überschreiten dürfen und alles darüber hinaus selber tragen müssen, um die Kosten für die öffentlichen Kassen überschaubar zu halten.

Begründung

Bund-, Länder und Kommunen beteiligen sich an vielfältigen Bauvorhaben oder tragen sie gar selbst. Diese werden aus Steuereinnahmen finanziert. Einige dieser Bauvorhaben werden aus unterschiedlichen Gründen teilweise um ein Vielfaches teurer als geplant. Das erregt in der öffentlichen Meinung viel Aufsehen, weil es den Steuerzahler (indirekt) teuer zu stehen kommt.Gründe für die Teuerungen sind vielfältig. Einer davon könnte das Ausschreibungsverfahren sein. Denn um entsprechende Aufträge zu erhalten, geben Unternehmen möglicherweise Angebote ab, von denen sie unter Umständen, vorher schon wissen, dass sie diese nicht unbedingt halten können. Dies kann zu einer Kostenexplosion führen.Daher würde ich es befürworten, wenn es einen gesetzlich verankerten, verbindlichen Prozentsatz (5-15%) gebe, den Firmen ihre Angebote, die sie bei der vor gelagerten Ausschreibung abgegeben haben, überschreiten dürfen. Alles darüber hinaus müssen sie selbst finanzieren.Das hätte zwei Synergieeffekte: die Kosten bleiben beherrschbar und die öffentlichen Kassen werden geschont.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-09-7250-025971

    Vergabe von öffentlichen Aufträgen


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Firmen ihr Ausschreibungsangebot nur bis
    zu einem bestimmten Prozentsatz überschreiten dürfen und alles darüber hinaus
    selbst tragen müssen, um die Kosten für die öffentlichen Kassen überschaubar zu
    halten.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Bund, Länder
    und Kommunen sich an den Kosten vielfältiger Bauvorhaben beteiligen oder diese
    sogar allein... weiter

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