Reģions: Vācija
Civiltiesības

Vergewaltigung und sexueller Mßibrauch darf nicht verjähren!

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
den deutschen Bundestag

259 Paraksti

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Lūgumraksts adresēts: den deutschen Bundestag

wir möchten erreichen, das der Mibrauch und die Vergewaltigung nicht mehr nach einer gewissen Frist verjähren.

Pamatojums

Die Opfer leiden ZEITLEBENS unter den Folgen; Viele werden Drogen-, Alkohol-, oder Medikamentenabhängig, leiden unter Esstörungen, haben Depressionen können nur schwer zwischenmenschliche Beziehungen aufbauen, entwickeln ein Borderline - Syndrom und vieles mehr. Eine zerbrochene Seele kann schlimmer sein als der Tod!!

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Informācija par petīciju

Sākās petīcija: 20.01.2016
Petīcija beidzas: 19.07.2016
Reģions: Vācija
Kategorija: Civiltiesības

Jaunumi

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Debates

Wer nicht für seine Taten einsteht, hat kein Unrechtsbewusstsein. Selbst wenn es zu Prozess kommt, schaut der Täter sich die Akten an, gibt maximal das zu, was ihm sowieso nachgewiesen wird. Ansonten bleibt er vorm Gesetz unschuldig, auch wenn er schuldig ist. Ich sehe keinen Grund, für einen Täter-Schutz. gefunden wurde. Was ist mit dem Opfer??? Jedem muss klar sein, dass man sich an Gesetze hält und wenn nicht, Konsequenzen zu tragen hat. Das dient dem Rechtsfrieden und der Vorbeugung von Straftaten. Und vielleicht befreit es manchen Täter auch, falls sein Gewissen plagen sollte.

Zu lange Verjährungsfristen schaden dem Rechtsfrieden. Sie können daher nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen (z. B. Verfolgung von NS-Verbrechen) verhältnismäßig erscheinen. Im Übrigen sollten sich die Überlegungen darauf beschränken sinnvolle Verjährungsfristen und ggf. Hemmungsregeln zu finden.

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