Verpflichtenden ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Mitglieder des Deutschen Bundestages

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

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Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Forderung Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, eine gesetzliche oder geschäftsordnungsrechtliche Regelung zu schaffen, nach der krankheitsbedingte Abwesenheiten von Bundestagsabgeordneten ab dem ersten Fehltag durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen sind, ein transparentes Verfahren zur Dokumentation solcher krankheitsbedingten Abwesenheiten einzuführen, wobei der Schutz personenbezogener Gesundheitsdaten selbstverständlich gewahrt bleibt, regelmäßig anonymisierte Statistiken über krankheitsbedingte Fehlzeiten der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu veröffentlichen, um Transparenz gegenüber der Bevölkerung zu fördern.

Rechtliche Grundlage Diese Petition stützt sich insbesondere auf: Artikel 17 Grundgesetz (Petitionsrecht), Artikel 20 Grundgesetz (Demokratieprinzip), Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz (Vertreter des ganzen Volkes), § 5 Absatz 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz als Beispiel einer bereits bestehenden Nachweismöglichkeit im Arbeitsrecht.

Erklärung Die Mitglieder des Deutschen Bundestages vertreten gemäß Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes das gesamte deutsche Volk. Mit diesem Mandat geht eine besondere Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern einher. In vielen Arbeitsverhältnissen in Deutschland können Arbeitgeber bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen (§ 5 Absatz 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Diese Möglichkeit wird in zahlreichen Unternehmen bereits genutzt. Vor diesem Hintergrund erscheint es angemessen zu prüfen, ob auch für Bundestagsabgeordnete vergleichbare Nachweispflichten gelten sollten, wenn sie krankheitsbedingt an Sitzungen nicht teilnehmen können. Eine solche Regelung würde: die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit stärken, das Vertrauen in die parlamentarische Arbeit erhöhen, eine nachvollziehbare Dokumentation krankheitsbedingter Abwesenheiten ermöglichen, den Grundsatz der Gleichbehandlung fördern und die Verantwortung gegenüber den Wählerinnen und Wählern unterstreichen. Dabei soll ausdrücklich nicht das freie Mandat nach Artikel 38 des Grundgesetzes eingeschränkt werden. Die vorgeschlagene Regelung betrifft ausschließlich den Nachweis einer krankheitsbedingten Abwesenheit und nicht die politische Entscheidungsfreiheit oder die Ausübung des Mandats.

Schlussbemerkung Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die parlamentarische Demokratie lebt von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verantwortung. Eine einheitliche Regelung für den Nachweis krankheitsbedingter Abwesenheiten würde dazu beitragen, das Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Wählerinnen und Wählern sichtbar zu stärken, ohne die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit des freien Mandats zu beeinträchtigen.

Foto:
Ort: Reichstagsgebäude, Plenarsaal, Berlin / Deutschland
Aufgenommen: 24. February 2026, 12:18 Uhr
Bildnummer: 5029688
Fotograf/in: Tobias Koch

Begründung

Eine solche Regelung würde die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit stärken, das Vertrauen in die parlamentarische Arbeit erhöhen, eine nachvollziehbare Dokumentation krankheitsbedingter Abwesenheiten ermöglichen, den Grundsatz der Gleichbehandlung fördern und die Verantwortung gegenüber den Wählerinnen und Wählern unterstreichen. Dabei soll ausdrücklich nicht das freie Mandat nach Artikel 38 des Grundgesetzes eingeschränkt werden. Die vorgeschlagene Regelung betrifft ausschließlich den Nachweis einer krankheitsbedingten Abwesenheit und nicht die politische Entscheidungsfreiheit oder die Ausübung des Mandats.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Marc Wittmann, Nürnberg
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.07.2026
Sammlung endet: 01.01.2027
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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