Versorgungsausgleich - Versorgungsausgleich für Berufssoldaten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
209 Unterstützende 209 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

209 Unterstützende 209 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...eine Änderung des Gesetzes zum Versorgungsausgleich bei Berufssoldaten.

Begründung

Die Gestzgebung sieht zur Zeit vor, dass ein Soldat der die besondere Altersgrenze erreicht hat den Versorgungsausgleich aus früherer Ehe an die Solidargemeinschaft zahlt. Es handelt sich hier um Ansprüche die die Ehegatten in der gemeinsamen Zeit erworben haben. Warum zahlt also derjenige der den Versorgungsausgleich zahlen soll an die Solidargemeinschaft??? Wenn der Soldat mit 54 also in Pension geht zahlt er 13 Jahre für Lau ? Ich nenne das: Durch Gesetz legetimierten Betrug an Soldaten. Jetzt kommt es noch besser: Ein Kamerad von mir wurde nach seiner Scheidung zum Versorgungsausgleich an seine ehemalige Frau verurteilt. Nach ein paar Jahren heirateten sie wieder. Jetzt kommt es: Der Soldat muss trotzdem den Versorgungsausgleich an die Soldargemeinschaft zahlen. Können Sie mir helfen das zu erklären? Für einen Pensionär aus den "Neuen Ländern" dessen alte Dienstzeit sowieso nur teilweise angerechnet wird, ist das eine Katastrophe. Das ist kein Einzelfall. mfG Hans-Georg Reimer

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-14-40302-036404Versorgungsausgleich
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.04.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll eine Änderung der bestehenden Regelungen des
    Versorgungsausgleichs für Berufssoldaten erreicht werden.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass ein Soldat,
    der die besondere Altersgrenze erreicht habe, den Versorgungsausgleich aus
    früherer Ehe an die Solidargemeinschaft zahlen müsse. Hierbei handele es sich um
    Ansprüche, die die Ehegatten in der gemeinsamen Zeit erworben hätten. Nach
    Ansicht des Petenten sei die Zahlung des Versorgungsausgleichs an die
    Solidargemeinschaft... weiter

Der geschiedene Soldat hat, sofern nicht zum Ehegattenunterhalt verpflichtet, einen Versorgungsausgleich zu zahlen, ohne daß die ehemalige Ehefrau auch nur einen Cent an Rente beansprucht. Selbst wenn sie stirbt, wird dem Soldaten der Versorgungsausgleich weiter in Rechnung gestellt. Hier bereichert sich der Staat an der Versorgung seiner Soldaten in nicht geringer Höhe in fast schon betrügerischer Art und Weise. Richtigerweise müßte der Versorgungsausgleich dann fällig werden, wenn die geschiedene Ehefrau in Rente geht.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern