Visaangelegenheiten - Nachweispflicht der Rückkehrbereitschaft für Besucher aus akuten Kriegsgebieten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
85 Unterstützende 85 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

85 Unterstützende 85 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass bei der Beantragung eines Visums die Nachweispflicht ("ggfs. durch geeignete Dokumente") bezüglich der "Rückkehrbereitschaft" und "Rückkehrmöglichkeit" entfällt, wenn der Eingeladene aus einem akuten Kriegsgebiet (wie beispielsweise derzeit Syrien) stammt. Die Auslandvertretungen haben bei diesen Anträgen auf eine solche Prognose zu verzichten.

Begründung

Es ist schier unmenschlich, unseren ausländischen oder auch inzwischen eingebürgerten deutschen Mitmenschen die Möglichkeit zu verwehren, ihre nahen Familienangehörigen (wie Eltern oder Geschwister und deren Kinder) aus einem akuten Kriegsgebiet (wie beispielsweise derzeit in Syrien) herauszuhelfen, wenn sie sogar dafür bürgen, dass sie für alle Kosten und Unterkunft aufkommen werden, nur weil sie eine "Rückkehrbereitschaft" und "Rückkehrmöglichkeit" nicht nachweisen können. Es verbietet sich ethisch, einen solchen Antrag mit dieser Begründung abzulehnen.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-05-005-056132

    Visaangelegenheiten
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt und dem
    Bundesministerium des Innern – als Material zu überweisen, soweit es um
    schutzbedürftige syrische Bürgerkriegsflüchtlinge geht, um auf nationaler,
    internationaler und EU-Ebene weiterhin situationsangepasste Lösungen zu finden,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass bei der Beantragung eines Visums die
    Nachweispflicht bezüglich der "Rückkehrbereitschaft" und "Rückkehrmöglichkeit"
    entfällt, wenn der Eingeladene aus einem akuten... weiter

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