Reģions: Vācija
Veselība

Legale Freitodhilfe: Kein neuer Verbotsparagraf 217 StGB! #Sterbehilfe

Petīcija ir adresēta
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
16 498 Atbalstošs

Kolekcija beidzās

16 498 Atbalstošs

Kolekcija beidzās

  1. Sākās augusts 2022
  2. Kolekcija beidzās
  3. Sagatavojiet iesniegšanu
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Freitodhilfe bedeutet Selbstbestimmung am Lebensende

Deshalb: JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB.

Viele Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt mit der Hilfe eines Dritten beenden wollen, stoßen bei der Suche nach freitodbegleitenden Ärzten auf Skepsis und Unwissenheit. Oftmals wird von einem juristischen Graubereich gesprochen. Dies ist falsch! Der vorhandene Rechtsrahmen reicht völlig aus, um Suizidhilfe (#Sterbehilfe) im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2020) sicherzustellen.

Wie das Bundesverfassungsgericht bekräftigte, hat Jeder das Recht auf Beendigung seines Lebens mit freiwilliger Hilfe eines Dritten. Voraussetzung dafür: Die Freiverantwortlichkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches. Auch die Tatherrschaft liegt ausschließlich beim Sterbewilligen.

Pamatojums

Eine mögliche gesetzliche Regelung sollte daher – bei Wahrung der Gewissensfreiheit der Freitodbegleiter – vor allem die Selbstbestimmung der Freitodwilligen stärken. Nötig ist in diesem Zusammenhang eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.

Ziel muss es sein, harte Suizide zu verhindern und wohlerwogene Freitode zu ermöglichen. Daher lehnen wir jede Form der Einengung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils ab und appellieren an die Politik, diesem im Rahmen einer möglichen Gesetzgebung vollauf gerecht zu werden.

DGHS hat Forderungen für humane Suizidhilfe vorgestellt im Berliner Appell: https://www.dghs.de/fileadmin/content/07_presse/01_Presseerklaerungen/pdf/Berliner_Appell.pdf

Paldies par atbalstu , DGHS e. V. no Berlin
Jautājums iniciatoram

Saite uz petīciju

Attēls ar QR kodu

Noplēšama lapiņa ar QR kodu

lejupielādēt (PDF)

Jaunumi

Debates

Ich führe ein selbstbestimmtes Leben und möchte auch selbstbestimmt sterben.

Es kann in der Gesellschaft eine Haltung entstehen, sich,wenn man sich selbst nicht mehr versorgen kann, kein „lebenswertes“ Leben führt, dann doch den Wunsch haben sollte, "ein Sterben in Würde" zu bekommen. Die unausgesprochene Erwartung wäre nicht "illegal" und nicht "beweisbar" – wäre es ein selbstbestimmtes Ende? Legalisierung verändert Haltung, Erwartungshaltung - wir sind Menschen - und mit Macht, wissen wir oft nicht gut umzugehen, wie die Geschichte immer wieder zeigt.

Vairāk par šo tēmu Veselība

42 885 Paraksti
3 dienas atlikušais

Palīdziet stiprināt pilsoņu līdzdalību. Mēs vēlamies padarīt jūsu bažas dzirdamas un palikt neatkarīgiem.

Veiciniet tūlīt