Wahlrecht - Wahlscheine für blinde und sehbehinderte Menschen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
485 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

485 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das das Wahlrecht dahingehend geändert werde, das auch sehbehinderten oder blinden Menschen eine Wahl ohne Hilfe durch Dritte möglich ist.

Begründung

Blinde oder sehbehinderte Menschen können im Moment nur mit Hilfe von Dritten zur Wahl gehen. Diese sind zwar zum Stillschweigen verpflichtet. Es wäre jedoch mit relativ geringem Aufwand möglich, z.B. Blindenschrift auf die Wahlscheine zu drucken. Zugleich ist die Frage, ob die Wahl wirklich gleich und geheim im Sinne des Grundgesetzes ist, wenn Dritte zur Wahl notwendig sind.

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Neuigkeiten

  • Marcus Pirot

    Wahlrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.02.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Änderung des Wahlrechts dahingehend gefordert, auch
    sehbehinderten oder blinden Menschen eine Wahl ohne Hilfe durch Dritte zu
    ermöglichen.

    In der öffentlichen Petition,
    zu der 485 Mitzeichnungen vorliegen,
    wird
    im
    Wesentlichen ausgeführt, blinde bzw. sehbehinderte Menschen könnten im Moment
    nur mit Hilfe von Dritten, die zu Stillschweigen verpflichtet seien, zur Wahl gehen. Es
    wäre jedoch mit relativ geringem Aufwand möglich z. B. Blindenschrift auf die
    Wahlscheine zu drucken. Zugleich sei es fraglich,... weiter

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