Was macht die Regierung mit unserem Geld?

Petition richtet sich an
Bundestag

63 Unterschriften

Sammlung beendet

63 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet März 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Bundestag


Bei mehreren hundert Milliarden Euro Neuverschuldung fragt sich der Bürger :

Wo bleibt mein Steuergeld ?

Darum die Petition:

1.   Die Bundesregierung verpflichtet sich ab dem Amtsbeginn Halbjahresprogramme aufzustellen, durch einen übersichtlichen verständlichen Leistungskatalog mit Finanzierungrahmen.

2.   Der komplette Bundestag soll die Vorstellung anhören.

3 Nach Ablauf eines Halbjahres erfolgt ein Bericht über Fortschritt der einzelnen Projekte in nachvollziehbarer Form ( Zeitung, Medien ) .

4.   In darauf folgenden Halbjahres- und Jahresberichten wird über den eventuellen Wechsel von Entscheidungsträgern und Exekutiven mit allen Konsequenzen entschieden spätestens nach dem Zweijahresbericht.

Begründung

Deutschland hat sich durch eine Grundgesetzänderung in hohem Maße verschuldet. Jeder Bundesbürger versteht die Notwendigkeit der Kapitalaufnahme von mehreren 100 Milliarden Euro zur Modernisierung u.a. der Infrastruktur, von Bildung- und Gesundheitswesen und Verteidigungsbereitschaft. Spätere Generationen müssen dieses Geld auch in Form von Steuern zurückzahlen.

Die jetzige Generation und damit alle Wähler und Regierungsbeauftragten tragen für die sinnvolle Verwendung die Verantwortung!
Der sowohl vorsichtige wie auch weitsichtige Umgang bei der Verwendung dieser gewaltigen Kapitalien gehört kontrolliert!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Thomas Dochtermann, Hilden
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.03.2025
Sammlung endet: 18.09.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

KI: Das ist Diebstahl (§ 242 StGB) oder Unterschlagung (§ 246 StGB), da Sie fremdes Geld widerrechtlich an sich nehmen und weitergeben, was strafbar ist – die Absicht, es zu verschenken, ändert nichts an der Straftat der Zueignung. Es handelt sich um eine strafrechtliche Handlung mit möglichen Strafen von Geld- bis zu Freiheitsstrafen, unabhängig von der guten Absicht.

Noch kein CONTRA Argument.

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