Região: Duisburgo
Ambiente

Wiedereinführung der Baumschutzsatzung Duisburg

Requerente não público
A petição é dirigida a
Oberbürgermeister Sören Link
2.959 Apoiador 2.345 em Duisburgo

O peticionário não entregou a petição.

2.959 Apoiador 2.345 em Duisburgo

O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

„Wir fordern den Rat der Stadt auf, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Baumschutzsatzung wieder einzuführen.“ Eingabe gemäß §24 GO NRW.

Razões

Seit zwei Jahren ist die Duisburger Baumschutzsatzung außer Kraft gesetzt. Seitdem sind unzählige Bäume in unserer Stadt ersatzlos gefällt worden.

Bäume, besonders in einer industriell geprägten Stadt wie Duisburg, sind wichtig für das Mikroklima und die Güte der Luft. Bäume bauen krankheitserregende Stickoxide ab und binden toxische Feinstäube. Durch Bäume werden Wetterextreme abgemildert und sie wirken sich positiv auf das Mikroklima aus: Im Sommer kühlen sie insbesondere urbane Bereiche durch Beschattung und Verdunstung. Dadurch werden Gefahren vor allem für ältere Menschen abgewendet. Sie verbessern das Wohnumfeld und die Lebensqualität in der Stadt. Weiterhin können sie in kurzer Zeit große Mengen von Wasser aufnehmen und so Überschwemmungen abmildern. Nicht zuletzt stellen sie eine unersetzliche Lebensgrundlage für viele Tierarten dar. Sie können Besitz, aber kein Eigentum sein und bedürfen deshalb des Schutzes durch eine städtische Baumschutzsatzung.

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Damit diese Stadt lebenswert bleibt, müssen wir selbstverständlich unsere grünen Lungen erhalten. Ich bin gegen die sinnfreie Abholzung von Bäumen sowohl innerstädtisch als auch in den Naherholungsgebieten.

Ich warne dringend vor einer Wiedereinführung einer Fällgenehmigungspflicht im Privatbereich. Das "Massaker von Bochum" vor der Einführung einer Baumschutzsatzung hat in der Tat zu einem echten Abholzen geführt,was in Jahrzehnten nicht wieder gut zu machen ist! Baumschutz im Wortsinne ja, aber die Entscheidungsfreiheit beim Eigentümer!

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