Umwelt

Windkraft in Münster: Zu groß - zu nah - Gesundheitsgefahr!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Regierungspräsident Münster, Prof. Dr. Reinhard Klenke
374 Unterstützende 318 in Regierungsbezirk Münster

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

374 Unterstützende 318 in Regierungsbezirk Münster

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

In Kürze wird der Rat der Stadt Münster über die 65. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) abstimmen. Hierbei geht es um die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen (WKA). Diese Ausweisungen werden im dichtbesiedelten Münster gravierende negative Auswirkungen auf die Stadt- und Landschaftsentwicklung und das gesundheitliche Wohl der Bevölkerung haben. Die Investoren projektieren diese WKA derzeit mit einer Höhe von ca. 200m. In den entsprechenden Gutachten wird ein Abstand von nur der 2-fachen Anlagenhöhe angestrebt. Diese gigantischen Industrieanlagen werden dann mit einem Abstand von nur 400m vor den Wohnungen der Menschen im Außenbereich errichtet.

Hat die Verwaltung - mit nur einem einzigen Gutachten - den Rat der Stadt Münster ausreichend informiert, um diese das Münsterland prägende Entscheidung zu treffen?

Wir fordern die Stadt Münster auf, hier gegenzusteuern und zum Schutz der Bürger mindestens die 3-fache Gesamthöhe als Mindestabstand, sowie eine Gesamthöhenbegrenzung der Industrieanlagen von 150 m festzulegen!

Begründung

Wussten sie eigentlich, dass

  • die Größe und tatsächliche Wirkung dieser Industrieanlagen weit unterschätzt wird? Die im Gutachten für den FNP als Basis dienenden Windkraftanlagen (WKA) sind mehr als 60% höher als das höchste Gebäude Münsters (Lambertikirche)! Die von den Rotorblättern bestrichene Fläche ist 7x größer als die der aktuellen Anlagen in Münster Nord (vgl. Anlage I Darstellung Windkraftrad). Somit ist die Abstandsfaustformel des Urteils des OVG NRW (2006) nicht mehr gültig, da durch das veränderte Anlagendesign die Rotorblätter mittlerweile 3x so lang sind. Die bundesweiten Bürgerinitiativen fordern wegen dieser gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Infraschall, Schlagschatten) im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde einen Mindestabstand von 3.000 m zur Wohnbebauung. Der in dieser Planung berücksichtigte Mindestabstand zur Wohnbebauung beträgt gerade einmal 250 m. In Bayern gilt seit Jahren ein Mindestabstand der 10-fachen Höhe der WKA, dies wären in unserem Fall 1.500 m.

  • nach der Verabschiedung der 65. Änderung des Flächennutzungsplans weder die Bürger noch der Rat der Stadt Münster auf die Ausführung Einfluss nehmen können? Es gibt keine vertiefende Planung wie z.B. einen Bebauungsplan, in dem noch einmal Einfluss genommen werden könnte. Nur die vom Investor beauftragten Gutachter entscheiden letztendlich über die Größe und die Ausführung der WKA. Bei dieser investorenorientierten Planung wird es zu massiven Belastungen der Bürger kommen.

  • auf Grund des Standortnachteils Münsters (eigentlich windschwache Region) ein rentabler Betrieb von WKAs nur über die aktuell hohen Subventionen erreicht werden kann. Diese aber belasten den Bürger als Stromverbraucher erheblich, weshalb die Bundesregierung ja aktuell das EEG überarbeitet, um die Windkraft zu begrenzen. Erst wenn das Netz ausgebaut ist, machen weitere WKAs Sinn.

  • die Verwaltung keinen Nachweis über alternative Energielösungen (Photovoltaikanlagen, Brennstoffzellen, usw.) zur Erreichung des Klimaziels vorgelegt hat, welche die Bevölkerung weniger (gesundheitlich) belasten. Außerdem ist unklar, wie weit die prozentuale Vorgabe des Rates an regenerative Energiequellen bereits erfüllt ist.

  • die ausgewiesenen Flächen für Windenergie im derzeit gültigen FNP die Vorgabe des Landesentwicklungsplans bereits um ca. 15% übersteigen. Damit über-erfüllt Münster bereits jetzt die Vorgaben des Landes.

  • einzelne Teilflächen der Konzentrationszonen für die Aufstellung von WKAs unmittelbar neben der Bahnlinie Münster-Gronau liegen, auf der meist wöchentlich Atomtransporte mit Castoren erfolgen. Zur Sicherung dieser Atomtransporte wird die Bahnstrecke wegen Demonstrationen von Polizeihubschraubern im Tiefflug – auf Höhe der geplanten WKAs - überflogen. Dieses Gefährdungspotential wird bislang von der Verwaltung Münsters unterschätzt und ignoriert.

  • der Schutz gegen Rotorblattabriss (Sturm, Vereisung, etc.) ungeklärt ist. Bei erheblich kleineren Anlagen sind diese Rotorblätter bereits mehr als 250 m weit geflogen. Der in dieser Planung berücksichtigte Mindestabstand zur Wohnbebauung beträgt gerade mal 250 m.

  • jede Anlage bis zu 785.000m² Entwicklungsfläche vernichtet. Bei anzunehmenden 40 Pers./ha und 30 Anlagen vernichtet Münster die Zukunft von ca. 65.000 Bürgern.

  • dass das Wohnen in Siedlungsgebieten mit einem Mindestabstand von 500 m stärker geschützt wird als im Außenbereich mit lediglich 250 m? Das ist angesichts der enormen Höhe der Anlagen und Belastungen durch Infraschall und Schlagschatten nicht nachvollziehbar.

  • unsere „Münsterländische Parklandschaft“ mit dem „Europareservat Rieselfelder“, dem Naherholungsgebiet Nord, der Wander-Reitroute (überregional mit EU-Mitteln finanziert!) und dem Kleinod „Heimathaus“ durch diese Verspargelung der Landschaft auf Dauer zerstört wird.

  • die Daten des Gutachtens des Sachverständigen Büros enveco im Auftrage der Stadtwerke Münster auf unrechtmäßigem Wege, d.h. mehrfaches Betreten der betroffenen Grundstücke mit Fotographien, zu Stande gekommen ist. Dieses ist bereits schriftlich durch die enveco eingestanden worden.

  • bei der öffentlichen Auslegung der Pläne zur Änderung der Flächennutzungsplans von 230 vorgebrachten erheblichen Bedenken 100% abgelehnt wurden! Hierbei handelt es sich größtenteils um den berechtigten Gesundheitsschutz der Bürger.

Bitte unterstützen Sie uns, um diese Geisterfahrt der Stadt Münster zu beenden!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Die gesundheitlichen Schäden sind durch den ICD-10-Code der Krankenkassen dokumentiert. Also kein Hypchonder läßt grüßen.

Das höchste Gebäude Münsters ist der Fernmeldeturm St. Mauritz mit 229,5 m. Viele Industrieanlagen sind höher als Münsters Kirchtürme. Genau wie der sinnlose Kirchturmvergleich, ist die unbewiesene Infraschall Gefahr kein Argument. Auto- und Luftverkehr, Waschmaschinen und viele Industriezweige müssten sofort verboten werden. Infraschall Leiden gelten als kommunizierte Krankheit, die erst war genommen wurden, seit Windkraftgegner diese als Schädlich darstellen. Moderne Windanlagen erzeugen so geringen Infraschall,, das bei den Mindestabständen keine Wahrnehmung mehr möglich ist.

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