Region: Hessen

Wirtschaftswege in Hessen für Radfahrer freigeben!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischen Landtag

37 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

37 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Hessischen Landtag

Der Hessische Landtag möge beschließen, dass Wirtschaftswege in Hessen - so wie es in allen anderen Bundesländern, nur bisher in Hessen nicht, geregelt ist - ohne vorherige Genehmigung der Wegeeigentümer mit dem Fahrrad befahren werden dürfen.

Begründung

In § 59 und § 60 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regeln, daß in Feld und Flur das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung allen Menschen auf eigene Gefahr gestattet ist.

Durch Landesrecht, können andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichgestellt werden. Alle Bundesländer haben dies für das Reiten auf Wegen so geregelt. Für das Radfahren auf Wegen gilt das gleiche, nur nicht, und das seit über 35 Jahren, in Hessen, vgl. §27 HAGBNatSchG (Hess. Anpassungsgesetz zum BNatSchG). Das Kutschfahren ist hingegen in Hessen auf Wirtschaftswegen neben dem Reiten zulässig.

Soweit trotz § 60 BNatSchG (s.o.) aus Politik und Berufsverbänden eine Haftung der Landwirte für Gefahrenfolgen (Rübenmatsch etc.) befürchtet wird, ist das Unsinn. Die Verkehrssicherungspflicht ist dahingehend nicht gegeben. Sie beschränkt sich in der Regel auf die auf die Zweckbindung des jeweiligen Weges ausgerichtete Wegequalität (vgl. LG Bad Kreuznach v. 27.12.1995 – 3 O 482 ⁄ 94; LG Essen v. 18.11.1993 – 4 O 370 ⁄ 93), hier also "Landwirtschaft". Im Übrigen gilt gemäß §60 BNatSchG, dass das Betretungsrecht und, soweit ihm vom Landesgesetzgeber gleichgestellt, auch das Radfahren auf eigene Gefahr erfolgen, dadurch keine zusätzlichen Sorgfalts– oder Verkehrsicherungspflichten begründet werden und im Übrigen keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren besteht.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.02.2018
Sammlung endet: 19.08.2018
Region: Hessen
Kategorie: Umwelt

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Quorum

    am 20.02.2018
    Das angegebene Quorum ist durch openpetition.de technisch bedingt und entbehrt jeder formalen Grundlage.
    Mitzeichnungen/Unterschriften außerhalb von Hessen gelten daher selbstverständlich genauso wie Mitzeichnungen/Unterschriften aus Hessen.
  • Links zu Gesetzen

    am 20.02.2018
    § 59 BNatSchG

    https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__59.html

    § 60 BNatSchG

    https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__60.html

    § 27 HAGBNatSchG

    http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=151915117458019275&xid=4200488,28

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