254 Potpisi
Peticija je odbijena.
Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija se upućuje na: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zivilprozessordnung dahingehend geändert wird, dass auf Antrag eines Prozeßbeteiligten das in der mündlichen Verhandlung Gesagte wörtlich ins Gerichtsprotokoll aufzunehmen ist.
Obrazloženje
Bisher entscheidet der Richter nach eigenem Ermessen ob das in der mündlichen Verhandlung gesprochene Wort von Bedeutung sei oder nicht. Des weiteren formuliert der Richter selbst den Wortlaut, der ins Gerichtsprotokoll einzutragen ist. Es ist aber von wesentlicher Bedeutung für Antragsteller und Antragsgegner im Gerichtsprotokoll zu erfassen was (!) und wie (!) Antragsteller/Antragsgegner/Zeugen/Anwälte/Richter sich zur Sache geäußert haben um ein klares Bild von der Lage im Gerichtssaal festgestellt zu haben. Eine Zensur durch den Richter wie sie derzeit tatsächlich stattfinden kann ist für Antragsteller und Antragsgegner nicht zumutbar.
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Preuzimanje (PDF)Informacije o peticiji
Peticija je pokrenuta:
09. 03. 2012.
Peticija završava:
25. 04. 2012.
Regija:
Njemačka
Kategorija:
Novosti
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Pet 4-17-07-3100-033495Zivilprozessordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, dass die Zivilprozessordnung (ZPO) dahingehend geändert wird,
dass auf Antrag eines Prozessbeteiligten das in der mündlichen Verhandlung
Gesagte wörtlich ins Gerichtsprotokoll aufzunehmen ist.
Zur Begründung führt er im Wesentlichen an, dass bisher der Richter nach eigenem
Ermessen über die Art und Weise des Protokolls entscheide und selbst den darin
aufzunehmenden Wortlaut formuliere. Der genaue Wortlaut könne jedoch für die
Verfahrensbeteiligten von großer Bedeutung sein. Daher dürfe es nicht... unaprijediti
Debata
Još nema argumenata protiv.