254 Assinaturas
A petição não foi aceite.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zivilprozessordnung dahingehend geändert wird, dass auf Antrag eines Prozeßbeteiligten das in der mündlichen Verhandlung Gesagte wörtlich ins Gerichtsprotokoll aufzunehmen ist.
Razões
Bisher entscheidet der Richter nach eigenem Ermessen ob das in der mündlichen Verhandlung gesprochene Wort von Bedeutung sei oder nicht. Des weiteren formuliert der Richter selbst den Wortlaut, der ins Gerichtsprotokoll einzutragen ist. Es ist aber von wesentlicher Bedeutung für Antragsteller und Antragsgegner im Gerichtsprotokoll zu erfassen was (!) und wie (!) Antragsteller/Antragsgegner/Zeugen/Anwälte/Richter sich zur Sache geäußert haben um ein klares Bild von der Lage im Gerichtssaal festgestellt zu haben. Eine Zensur durch den Richter wie sie derzeit tatsächlich stattfinden kann ist für Antragsteller und Antragsgegner nicht zumutbar.
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fazer o download (PDF)Detalhes da petição
Petição iniciada:
09/03/2012
Petição termina:
25/04/2012
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 4-17-07-3100-033495Zivilprozessordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, dass die Zivilprozessordnung (ZPO) dahingehend geändert wird,
dass auf Antrag eines Prozessbeteiligten das in der mündlichen Verhandlung
Gesagte wörtlich ins Gerichtsprotokoll aufzunehmen ist.
Zur Begründung führt er im Wesentlichen an, dass bisher der Richter nach eigenem
Ermessen über die Art und Weise des Protokolls entscheide und selbst den darin
aufzunehmenden Wortlaut formuliere. Der genaue Wortlaut könne jedoch für die
Verfahrensbeteiligten von großer Bedeutung sein. Daher dürfe es nicht... avançar
Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.