Zivilrechtliche Haftung für unerlaubte Handlungen - Anhebung der Schmerzensgeldzahlungen bei ärztlichen Kunstfehlern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
66 Unterstützende 66 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

66 Unterstützende 66 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass in Deutschland insbesondere in Zusammenhang mit ärztlichen Kunstfehlern die Schmerzensgeldzahlungen deutlich angehoben werden.

Begründung

Die bisherige Praxis der Zusprechung von Schmerzensgeldern, insbesondere bei ärztlichen Kunstfehlern halte ich für reformbedürftig.Unverständlich ist, weshalb auch bei groben Behandlungsfehlern, die eine dauerhafte Gesundheitsbeschädigung der Patienten nach sich ziehen, hier teilweise nur Beträge in einer Größenordnung von nur 20.000.- oder sogar noch niedriger zugesprochen werden.Hier gibt es eine Fülle von Einzelentscheidungen der Gerichte, allgemeine Richtwerte oder aber gesetzliche Vorgaben für Mindetsbeträge fehlen. Dies sollte sich im Sinne einer besseren Einzelfallgerechtigkeit für die Zukunft durch entsprechende Gesetzte ändern.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-4017-030491

    Zivilrechtliche Haftung für unerlaubte
    Handlungen


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass in Deutschland insbesondere in Zusammenhang
    mit ärztlichen Kunstfehlern die Schmerzensgeldzahlungen deutlich angehoben
    werden.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, das deutsche Arzthaftungsrecht
    sei reformbedürftig. Er beanstandet zu niedrige Schmerzensgeldbeträge und fordert
    im Interesse von mehr Einzelfallgerechtigkeit allgemeine Richtwerte oder gesetzliche
    Mindestbeträge. Hinsichtlich... weiter

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