Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50ccm / 4 KW von 45 auf 60km/h

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

52.155 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

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Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum bzw. bei E-Scooter bis zu einer maximalen Dauernennleistung von 4 KW (6 PS), die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h auf 60km/h anzuheben.
In der ehemaligen DDR durften Kleinkrafträder bereits 60km/h fahren (Schwalbe), Ost-Fabrikate dürfen dies per Sondergenehmigung auch heute noch.
Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden.

Begründung

Mit der Begrenzung auf 45 km/h Höchstgeschwindigkeit liegt ein unbefriedigender Rechtszustand vor. Der Zweck der Regelung besteht darin, gerade junge Fahrer/innen vor den mangels Erfahrung noch nicht zu beherrschenden Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen und ihnen zugleich eine Möglichkeit verbesserter Mobilität zu günstigem Preis zu schaffen.
Gleiches gilt bezogen auf die fehlende Erfahrung älterer Kraftfahrerinnen und -fahrer, die lediglich einen Führerschein der Klasse B, aber keine Erfahrung oder spezielle Ausbildung im Führen zweirädriger Kraftfahrzeuge vorzuweisen haben. Dabei handelt es sich um legitime Gesetzeszwecke und ein prinzipiell geeignetes Mittel. Allerdings wäre eine Begrenzung auf immerhin 60 km/h Höchstgeschwindigkeit ein milderes Mittel, das noch besser geeignet wäre, dieses Ziel zu erreichen.
Der Hauptanwendungsbereich der in die Klasse AM fallenden Kleinkrafträder ist der Stadtverkehr. Daneben werden sie gerade von jungen Menschen auf dem Land zur günstigen Erhöhung der unabhängigen Mobilität eingesetzt. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
Fahrzeuge, die unterhalb dieser Geschwindigkeit bleiben, werden daher regelmäßig von anderen Verkehrsteilnehmern als Behinderung empfunden und so schnell wie möglich überholt.
Das gilt in besonderem Maße bezogen auf zeitlich gebundene Verkehrsteilnehmerinnen wie Linienbusfahrende und LKW-Fahrende. Gerade von derart großen Fahrzeugen gehen jedoch bei Überholvorgängen gerade für kleine, insoweit Fahrrädern vergleichbare Krafträder erhebliche Gefährdungspotentiale aus.
Diese übersteigen das von einer moderat erhöhten zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgehende Gefährdungspotential erheblich. Das gilt ebenso für den Einsatz auf kleineren Landstraßen und Wirtschaftswegen vorrangig durch jugendliche Landbevölkerung. Wie sie im Stadtverkehr ein sicheres und unauffälliges "Mitschwimmen" ermöglicht, könnte die erhöhte Geschwindigkeit auf dem Land dazu beitragen, andere Verkehrsteilnehmerinnen zum Warten bis zu geeigneten Überholsituationen zu motivieren und so die typische Gefahr des Abgedrängtwerdens zu vermindern und es andererseits ermöglichen, auf 25 oder 35 km/h beschränkte landwirtschaftliche Fahrzeuge angemessen zügig und sicher zu überholen.
Zugleich würde durch die Beschränkung auf maximal 60 km/h sichergestellt, dass der Zugang zu Autobahnen nur solchen Fahrer/innen ermöglicht wird, die eine spezielle Kraftradausbildung genossen haben. Sinn und Zweck der Führerscheinklasse A1 blieben somit erhalten.
§ 18 StVO Kraftfahrstraßen Autobahnen (1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.
Gerade in Zeiten drohender Fahrverbote in Innenstädten sowie steigender Parkplatznot sollte der Umstieg auf umweltfreundlichere und platzsparendere Zweiräder attraktiver gestaltet werden. Der geringere Energieverbrauch und somit der geringere CO2 Ausstoß in Verbindung mit geringerer Ressourcenbelastung und weniger genutzter Verkehrsflächen sprechen für das Zweirad als Ersatz fürs Auto. Diesen Umstieg gilt es möglichst attraktiv zu gestalten.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.01.2023
Sammlung endet: 23.06.2023
Region: Deutschland
Kategorie: Verkehr

Neuigkeiten

  • Es kommt Bewegung in unser Anliegen: Der Freistaat Sachsen will sich dafür einsetzen, dass Kleinkrafträder künftig grundsätzlich mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h zugelassen werden können.
    Das Sächsische Kabinett hat am 29. September 2026 auf Initiative von Staatsministerin Regina Kraushaar beschlossen, einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, sich auf europäischer Ebene für eine Änderung der bestehenden Regelungen einzusetzen.
    Auch die BILD berichtet aktuell unter der Überschrift „Tempo 60 statt 45!“ über die sächsische Initiative. Hintergrund ist die schwer nachvollziehbare Situation, dass bestimmte historische Kleinkrafträder wie Simson-Modelle legal 60 km/h fahren dürfen, während moderne Fahrzeuge mit zeitgemäßen Bremsen, Fahrwerken und Beleuchtung weiterhin auf 45 km/h begrenzt sind.
    Genau für eine Änderung dieser Regelung haben sich hier bereits mehr als 52.000 Menschen ausgesprochen.

    Jetzt können wir gemeinsam noch einmal Druck machen

    Die Initiative aus Sachsen ist eine echte Chance, unser Anliegen erneut auf die politische Tagesordnung zu bringen. Dafür braucht es jetzt Unterstützung auch auf Bundesebene.
    Deshalb unsere Bitte an alle Unterstützer dieser Petition: Schreibt eurem Bundestagsabgeordneten!
    Weist auf die sächsische Bundesratsinitiative hin und bittet eure Abgeordneten, sich ebenfalls für eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern von 45 auf bis zu 60 km/h und für die notwendige Änderung der europäischen Regelungen einzusetzen.
    Mehr als 52.000 Unterschriften zeigen: Das Thema bewegt sehr viele Menschen.

    Jetzt sollten wir diese Stimme noch einmal hörbar machen. Je mehr Abgeordnete direkt von Bürgerinnen und Bürgern aus ihrem Wahlkreis angeschrieben werden, desto sichtbarer wird das Anliegen in Berlin.
    Tempo 60 für Kleinkrafträder – jetzt gibt es eine neue politische Chance. Nutzen wir sie!

    https://www.sip-scootershop.com/blog/neue-hoffnung-fur-tempo-60-sachsen-startet-bundesratsinitiative_p7022

  • Es kommt Bewegung in unser Anliegen: Der Freistaat Sachsen will sich dafür einsetzen, dass Kleinkrafträder künftig grundsätzlich mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h zugelassen werden können.
    Das Sächsische Kabinett hat am 29. September 2026 auf Initiative von Staatsministerin Regina Kraushaar beschlossen, einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, sich auf europäischer Ebene für eine Änderung der bestehenden Regelungen einzusetzen.
    Auch die BILD berichtet aktuell unter der Überschrift „Tempo 60 statt 45!“ über die sächsische Initiative. Hintergrund ist die schwer nachvollziehbare Situation, dass bestimmte historische Kleinkrafträder wie Simson-Modelle legal 60 km/h fahren dürfen, während moderne Fahrzeuge mit zeitgemäßen Bremsen, Fahrwerken und Beleuchtung weiterhin auf 45 km/h begrenzt sind.
    Genau für eine Änderung dieser Regelung haben sich hier bereits mehr als 52.000 Menschen ausgesprochen.
    Jetzt können wir gemeinsam noch einmal Druck machen
    Die Initiative aus Sachsen ist eine echte Chance, unser Anliegen erneut auf die politische Tagesordnung zu bringen. Dafür braucht es jetzt Unterstützung auch auf Bundesebene.
    Deshalb unsere Bitte an alle Unterstützer dieser Petition: Schreibt eurem Bundestagsabgeordneten!
    Weist auf die sächsische Bundesratsinitiative hin und bittet eure Abgeordneten, sich ebenfalls für eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern von 45 auf bis zu 60 km/h und für die notwendige Änderung der europäischen Regelungen einzusetzen.
    Mehr als 52.000 Unterschriften zeigen: Das Thema bewegt sehr viele Menschen.
    Jetzt sollten wir diese Stimme noch einmal hörbar machen. Je mehr Abgeordnete direkt von Bürgerinnen und Bürgern aus ihrem Wahlkreis angeschrieben werden, desto sichtbarer wird das Anliegen in Berlin.
    Tempo 60 für Kleinkrafträder – jetzt gibt es eine neue politische Chance. Nutzen wir sie!

    https://www.sip-scootershop.com/blog/neue-hoffnung-fur-tempo-60-sachsen-startet-bundesratsinitiative_p7022

Weil ein Roller mit 45 km/h ein Hindernis für Autofahrer ist und für den Rollerfahrer kann es gefährlich werden, wenn diese überholt werden. Daher stimme ich zu, die Geschwindigkeit von 45 bzw.50Km/H auf 60 km/h zu erhöhen

Wenn alle hier das Argument der Sicherheit bringen, wo bitte sind die Sorgen um unsere mofa Fahrer die mit 25 kmh nur fahren dürfen ? Wenn ein traktor mit 2 Anhänger zum überholen ansetzt ist das nicht lustig als mofa Fahrer. Oder wenn bergauf ein ebike dich überholt . Wenn das Argument der Sicherheit hier kommt ,dann bitte auch für die ,die noch mehr gefährdet sind . Diese petition wäre super wenn sie diese Fahrzeuge auch berücksichtigen würde

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