Rajon : Gjermania

Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50ccm / 4 KW von 45 auf 60km/h

Peticioni drejtohet tek
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

52 155 nënshkrimet

Peticioni nuk u përmbush

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Peticioni nuk u përmbush

  1. Filluar 2023
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Peticioni i drejtohet: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum bzw. bei E-Scooter bis zu einer maximalen Dauernennleistung von 4 KW (6 PS), die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h auf 60km/h anzuheben.
In der ehemaligen DDR durften Kleinkrafträder bereits 60km/h fahren (Schwalbe), Ost-Fabrikate dürfen dies per Sondergenehmigung auch heute noch.
Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden.

arsye

Mit der Begrenzung auf 45 km/h Höchstgeschwindigkeit liegt ein unbefriedigender Rechtszustand vor. Der Zweck der Regelung besteht darin, gerade junge Fahrer/innen vor den mangels Erfahrung noch nicht zu beherrschenden Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen und ihnen zugleich eine Möglichkeit verbesserter Mobilität zu günstigem Preis zu schaffen.
Gleiches gilt bezogen auf die fehlende Erfahrung älterer Kraftfahrerinnen und -fahrer, die lediglich einen Führerschein der Klasse B, aber keine Erfahrung oder spezielle Ausbildung im Führen zweirädriger Kraftfahrzeuge vorzuweisen haben. Dabei handelt es sich um legitime Gesetzeszwecke und ein prinzipiell geeignetes Mittel. Allerdings wäre eine Begrenzung auf immerhin 60 km/h Höchstgeschwindigkeit ein milderes Mittel, das noch besser geeignet wäre, dieses Ziel zu erreichen.
Der Hauptanwendungsbereich der in die Klasse AM fallenden Kleinkrafträder ist der Stadtverkehr. Daneben werden sie gerade von jungen Menschen auf dem Land zur günstigen Erhöhung der unabhängigen Mobilität eingesetzt. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
Fahrzeuge, die unterhalb dieser Geschwindigkeit bleiben, werden daher regelmäßig von anderen Verkehrsteilnehmern als Behinderung empfunden und so schnell wie möglich überholt.
Das gilt in besonderem Maße bezogen auf zeitlich gebundene Verkehrsteilnehmerinnen wie Linienbusfahrende und LKW-Fahrende. Gerade von derart großen Fahrzeugen gehen jedoch bei Überholvorgängen gerade für kleine, insoweit Fahrrädern vergleichbare Krafträder erhebliche Gefährdungspotentiale aus.
Diese übersteigen das von einer moderat erhöhten zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgehende Gefährdungspotential erheblich. Das gilt ebenso für den Einsatz auf kleineren Landstraßen und Wirtschaftswegen vorrangig durch jugendliche Landbevölkerung. Wie sie im Stadtverkehr ein sicheres und unauffälliges "Mitschwimmen" ermöglicht, könnte die erhöhte Geschwindigkeit auf dem Land dazu beitragen, andere Verkehrsteilnehmerinnen zum Warten bis zu geeigneten Überholsituationen zu motivieren und so die typische Gefahr des Abgedrängtwerdens zu vermindern und es andererseits ermöglichen, auf 25 oder 35 km/h beschränkte landwirtschaftliche Fahrzeuge angemessen zügig und sicher zu überholen.
Zugleich würde durch die Beschränkung auf maximal 60 km/h sichergestellt, dass der Zugang zu Autobahnen nur solchen Fahrer/innen ermöglicht wird, die eine spezielle Kraftradausbildung genossen haben. Sinn und Zweck der Führerscheinklasse A1 blieben somit erhalten.
§ 18 StVO Kraftfahrstraßen Autobahnen (1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.
Gerade in Zeiten drohender Fahrverbote in Innenstädten sowie steigender Parkplatznot sollte der Umstieg auf umweltfreundlichere und platzsparendere Zweiräder attraktiver gestaltet werden. Der geringere Energieverbrauch und somit der geringere CO2 Ausstoß in Verbindung mit geringerer Ressourcenbelastung und weniger genutzter Verkehrsflächen sprechen für das Zweirad als Ersatz fürs Auto. Diesen Umstieg gilt es möglichst attraktiv zu gestalten.

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Detajet e peticionit

Peticioni filloi: 24.01.2023
Mbledhja mbaron: 23.06.2023
Rajon : Gjermania
tema: Trafik&transport

lajm

  • Hallo Leute,

    wir haben heute per Post den "Abschluss" des Petitionsantrags erhalten. Der Ausschuss verweist zur Ablehnung unseres Anliegens – die Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50 ccm bzw. 4 kW von 45 km/h auf 60 km/h – im Wesentlichen auf folgendes Argument:

    > Die Fahrerlaubnisklassen sind durch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie harmonisiert. Eine nationale Abweichung, also etwa eine Änderung der Höchstgeschwindigkeit in der Klasse AM, sei daher nicht möglich. Deshalb sehe man keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

    ### Gegenargumente zur Entscheidung des Petitionsausschusses

    #### 1. **EU-Führerscheinrichtlinie definiert keine absolute Höchstgeschwindigkeit für Klasse AM**

    Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) legt für die Klasse AM keine verbindliche Obergrenze von 45 km/h fest, sondern überlässt den Mitgliedstaaten Spielräume. In Artikel 4 Absatz 2 (h) heißt es:

    > „Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von **nicht mehr als 45 km/h**, \[...]“ – aber:
    > Die Richtlinie verbietet es nicht, dass einzelne Mitgliedstaaten national alternative Regelungen erlassen, wie z. B. eine differenzierte Behandlung alter Fahrzeuge oder Übergangsregelungen.

    #### 2. **DDR-Mopeds wie die Schwalbe dürfen bis zu 60 km/h fahren – und das legal**

    In Deutschland gibt es bereits Ausnahmen zur 45-km/h-Grenze: Für Kleinkrafträder, die vor dem 1. Januar 2002 erstmals in Verkehr kamen, gilt Bestandsschutz. Dies betrifft insbesondere Mopeds aus der DDR (z. B. Simson S51, KR51/2 Schwalbe), die mit bis zu 60 km/h fahren dürfen – mit einer Fahrerlaubnis Klasse AM.

    Das bedeutet:

    * Es existiert **de facto** eine Zweiklassengesellschaft innerhalb der Klasse AM.
    * Ein Simson-Fahrer mit AM darf 60 km/h fahren, ein moderner 50-ccm-Roller jedoch nur 45 km/h – **trotz gleicher Fahrzeugklasse und Führerschein**.
    * Dies ist weder verkehrssicher noch nachvollziehbar und benachteiligt insbesondere junge Fahrer in Westdeutschland.

    #### 3. **Andere EU-Staaten haben abweichende Regelungen**

    Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass die 45-km/h-Grenze keineswegs überall strikt gilt. Beispiele:

    * **Frankreich** erlaubt bei AM-zugelassenen Leichtfahrzeugen bis 50 ccm faktisch bis zu 50 km/h.
    * **Italien** toleriert auch höhere Toleranzen bei Prüfstandswerten.
    * **Österreich** hatte lange 50 km/h als Richtwert.

    Der Verweis auf eine "unveränderbare" EU-Richtlinie ist also **nicht stichhaltig**, wenn andere Mitgliedstaaten ebenfalls nationale Auslegungen oder Toleranzen nutzen.

    #### 4. **Sicherheitstechnisch wäre 60 km/h sinnvoll**

    * Die aktuelle 45-km/h-Grenze führt im fließenden Verkehr zu erheblichen **Geschwindigkeitsdifferenzen**, insbesondere auf Landstraßen und innerstädtischen Hauptstraßen.
    * Diese Differenz ist **eine Hauptursache für gefährliche Überholmanöver** und gefährdet Rollerfahrer unnötig.
    * Fahrzeuge mit 60 km/h könnten sich **besser im Verkehr integrieren**, ohne gleich unter die nächste Fahrerlaubnisklasse zu fallen.

    #### 5. **Eine Anhebung auf 60 km/h wäre ohne EU-Verstoß machbar – mit nationaler AM+ Regelung**

    Eine denkbare Lösung: Einführung einer zusätzlichen nationalen Fahrerlaubnisvariante wie „AM+“, analog zu bestehenden Sonderregelungen wie dem Mofa-Führerschein (§6 FeV Absatz 1 Nummer 4).

    Beispielhafte Lösung:

    * AM = max. 45 km/h wie bisher (europaweit gültig)
    * AM+ = national gültig, für 50-ccm-Roller mit bis zu 60 km/h, Erwerb z. B. mit 16 Jahren

    Dadurch wäre sowohl die **EU-Konformität** als auch die **Verkehrsrealität** abgebildet – ohne Eingriff in die harmonisierten Führerscheinklassen.

    ---

    ### Fazit:

    Die Ablehnung der Petition mit Verweis auf die EU-Richtlinie greift zu kurz. Es gibt **bestehende Ausnahmen** (z. B. DDR-Mopeds), **nationale Handlungsspielräume** (z. B. Einführung einer AM+ Variante), und **verkehrstechnische wie sicherheitspolitische Gründe**, die für eine moderate Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit sprechen. Die Ungleichbehandlung alter und neuer Fahrzeuge innerhalb derselben Führerscheinklasse ist sachlich nicht gerechtfertigt und benachteiligt insbesondere junge Fahrer ohne Altfahrzeug-Zugang.

    Das Rechtsmittel ist somit ausgeschöpft. Gefragt wären jetzt Lobbyverbände wie der Industrieverband Motorrad https://www.ivm-ev.de oder der ADAC. Die Begründung der Ablehnung ist dünn und zeugt davon, dass Leute hier entschieden haben, die nie auf einem Zweirad sitzen. Unsere Argumente erachten wir nach wie vor als Stichhaltig.

    Hilf weiter mit, schreib deinen Bundestagsabgeordneten an, der will ja wiedergewählt werden. Wir haben bei uns im Blog das Thema nochmal ausführlich beleuchtet und ein Musterschreiben: https://www.sip-scootershop.com/de/blog/petition-fur-angepasste-geschwindigkeit-von-kleinkraftradern-abgelehnt_p4768

    Danke!
    Beste Grüße vom SIP Scootershop Team
  • Wieder mal Post vom Bundestag, es scheint sich leider niemand für mehr als 52.000 Unterstützer zu interessieren...
  • Hallo Leute

    die Motorrad Online berichtet nochmal über unsere Petition und die fehlende Resonanz. Das freut uns sehr. Könnt ihr hier online nachlesen:

    https://www.motorradonline.de/ratgeber/online-petition-50er-kleinkraftraeder-roller-60-km-h-januar-2025/

    Grüße aus Landsberg,

    SIP Scootershop Team
    https://www.sip-scootershop.de

Weil ein Roller mit 45 km/h ein Hindernis für Autofahrer ist und für den Rollerfahrer kann es gefährlich werden, wenn diese überholt werden. Daher stimme ich zu, die Geschwindigkeit von 45 bzw.50Km/H auf 60 km/h zu erhöhen

Wenn alle hier das Argument der Sicherheit bringen, wo bitte sind die Sorgen um unsere mofa Fahrer die mit 25 kmh nur fahren dürfen ? Wenn ein traktor mit 2 Anhänger zum überholen ansetzt ist das nicht lustig als mofa Fahrer. Oder wenn bergauf ein ebike dich überholt . Wenn das Argument der Sicherheit hier kommt ,dann bitte auch für die ,die noch mehr gefährdet sind . Diese petition wäre super wenn sie diese Fahrzeuge auch berücksichtigen würde

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