Region: Niemcy

Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50ccm / 4 KW von 45 auf 60km/h

Petycja jest adresowana do
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

52 155 Podpisy

Petycja została odrzucona.

52 155 Podpisy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2023
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

Aktualności

28.07.2025, 04:24

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Hallo Leute,

wir haben heute per Post den "Abschluss" des Petitionsantrags erhalten. Der Ausschuss verweist zur Ablehnung unseres Anliegens – die Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50 ccm bzw. 4 kW von 45 km/h auf 60 km/h – im Wesentlichen auf folgendes Argument:

> Die Fahrerlaubnisklassen sind durch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie harmonisiert. Eine nationale Abweichung, also etwa eine Änderung der Höchstgeschwindigkeit in der Klasse AM, sei daher nicht möglich. Deshalb sehe man keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

### Gegenargumente zur Entscheidung des Petitionsausschusses

#### 1. **EU-Führerscheinrichtlinie definiert keine absolute Höchstgeschwindigkeit für Klasse AM**

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) legt für die Klasse AM keine verbindliche Obergrenze von 45 km/h fest, sondern überlässt den Mitgliedstaaten Spielräume. In Artikel 4 Absatz 2 (h) heißt es:

> „Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von **nicht mehr als 45 km/h**, \[...]“ – aber:
> Die Richtlinie verbietet es nicht, dass einzelne Mitgliedstaaten national alternative Regelungen erlassen, wie z. B. eine differenzierte Behandlung alter Fahrzeuge oder Übergangsregelungen.

#### 2. **DDR-Mopeds wie die Schwalbe dürfen bis zu 60 km/h fahren – und das legal**

In Deutschland gibt es bereits Ausnahmen zur 45-km/h-Grenze: Für Kleinkrafträder, die vor dem 1. Januar 2002 erstmals in Verkehr kamen, gilt Bestandsschutz. Dies betrifft insbesondere Mopeds aus der DDR (z. B. Simson S51, KR51/2 Schwalbe), die mit bis zu 60 km/h fahren dürfen – mit einer Fahrerlaubnis Klasse AM.

Das bedeutet:

* Es existiert **de facto** eine Zweiklassengesellschaft innerhalb der Klasse AM.
* Ein Simson-Fahrer mit AM darf 60 km/h fahren, ein moderner 50-ccm-Roller jedoch nur 45 km/h – **trotz gleicher Fahrzeugklasse und Führerschein**.
* Dies ist weder verkehrssicher noch nachvollziehbar und benachteiligt insbesondere junge Fahrer in Westdeutschland.

#### 3. **Andere EU-Staaten haben abweichende Regelungen**

Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass die 45-km/h-Grenze keineswegs überall strikt gilt. Beispiele:

* **Frankreich** erlaubt bei AM-zugelassenen Leichtfahrzeugen bis 50 ccm faktisch bis zu 50 km/h.
* **Italien** toleriert auch höhere Toleranzen bei Prüfstandswerten.
* **Österreich** hatte lange 50 km/h als Richtwert.

Der Verweis auf eine "unveränderbare" EU-Richtlinie ist also **nicht stichhaltig**, wenn andere Mitgliedstaaten ebenfalls nationale Auslegungen oder Toleranzen nutzen.

#### 4. **Sicherheitstechnisch wäre 60 km/h sinnvoll**

* Die aktuelle 45-km/h-Grenze führt im fließenden Verkehr zu erheblichen **Geschwindigkeitsdifferenzen**, insbesondere auf Landstraßen und innerstädtischen Hauptstraßen.
* Diese Differenz ist **eine Hauptursache für gefährliche Überholmanöver** und gefährdet Rollerfahrer unnötig.
* Fahrzeuge mit 60 km/h könnten sich **besser im Verkehr integrieren**, ohne gleich unter die nächste Fahrerlaubnisklasse zu fallen.

#### 5. **Eine Anhebung auf 60 km/h wäre ohne EU-Verstoß machbar – mit nationaler AM+ Regelung**

Eine denkbare Lösung: Einführung einer zusätzlichen nationalen Fahrerlaubnisvariante wie „AM+“, analog zu bestehenden Sonderregelungen wie dem Mofa-Führerschein (§6 FeV Absatz 1 Nummer 4).

Beispielhafte Lösung:

* AM = max. 45 km/h wie bisher (europaweit gültig)
* AM+ = national gültig, für 50-ccm-Roller mit bis zu 60 km/h, Erwerb z. B. mit 16 Jahren

Dadurch wäre sowohl die **EU-Konformität** als auch die **Verkehrsrealität** abgebildet – ohne Eingriff in die harmonisierten Führerscheinklassen.

---

### Fazit:

Die Ablehnung der Petition mit Verweis auf die EU-Richtlinie greift zu kurz. Es gibt **bestehende Ausnahmen** (z. B. DDR-Mopeds), **nationale Handlungsspielräume** (z. B. Einführung einer AM+ Variante), und **verkehrstechnische wie sicherheitspolitische Gründe**, die für eine moderate Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit sprechen. Die Ungleichbehandlung alter und neuer Fahrzeuge innerhalb derselben Führerscheinklasse ist sachlich nicht gerechtfertigt und benachteiligt insbesondere junge Fahrer ohne Altfahrzeug-Zugang.

Das Rechtsmittel ist somit ausgeschöpft. Gefragt wären jetzt Lobbyverbände wie der Industrieverband Motorrad www.ivm-ev.de oder der ADAC. Die Begründung der Ablehnung ist dünn und zeugt davon, dass Leute hier entschieden haben, die nie auf einem Zweirad sitzen. Unsere Argumente erachten wir nach wie vor als Stichhaltig.

Hilf weiter mit, schreib deinen Bundestagsabgeordneten an, der will ja wiedergewählt werden. Wir haben bei uns im Blog das Thema nochmal ausführlich beleuchtet und ein Musterschreiben: www.sip-scootershop.com/de/blog/petition-fur-angepasste-geschwindigkeit-von-kleinkraftradern-abgelehnt_p4768

Danke!
Beste Grüße vom SIP Scootershop Team






09.01.2025, 04:53

Hallo Leute,
neues von der Petition "Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50ccm / 4 KW von 45 auf 60km/h". Wir haben mal wieder per email beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags nachgehakt und haben nun anhängendes Antwortschreiben erhalten. In diesem Schreiben werden wir weiter hingehalten. Offenbar besteht kein Interesse im Bundestag, sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen.
Zur Erinnerung, hier nochmal alle Infos zur Petition:
www.sip-scootershop.com/de/blog/petition-an-den-deutschen-bundestag-zulassige-hochstgeschwindigkeit-fur-kleinkraftrader-von-45-auf-60-kmh_p402

Diese Nichtbearbeitung finden wir ärgerlich, immerhin haben sich mehr als 52.000 Wähler für das Thema stark gemacht, sehr viel mehr sind sicher der selben Meinung aber nicht aktiv geworden. Dieses Abwimmeln fördert Politikverdruss.

Was kann jetzt jeder einzelne tun? Es ist Bundestagswahl und das ist die Zeit in der Wahlperiode, in der die zur Wahl stehenden zuhören. Schreib deinen Wahlkreisabgeordneten an. Den findest du schnell hier: www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise Frag, warum sich mit dem Anliegen nicht auseinandergesetzt wird. Bitte deinen Abgeordneten beim Petitionsausschuss und dort direkt bei der Amtsrätin Knop nachzuhaken. Email: vorzimmer.pet1@bundestag.de Vielleicht können wir ein wenig Druck aufbauen. Danke für deine Unterstützung! Wir halten euch hier weiter auf dem Laufenden!

Musterschreiben an den Wahlkreisabgeordneten:

Sehr geehrter Herr XXXX,

im Juli 2023 wurden 52,000 Unterschriften zum Petitionsantrag "Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50ccm / 4 KW von 45 auf 60km/h" www.openpetition.de/petition/online/zulaessige-hoechstgeschwindigkeit-fuer-kleinkraftraeder-bis-50ccm-4-kw-von-45-auf-60km-h dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags übergeben. Ich bin einer der Unterzeichner.

Die Petition fordert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 cm³ Hubraum und einer Leistung von bis zu 4 kW von derzeit 45 km/h auf 60 km/h anzuheben. Die Hauptargumente sind:

- Sicherheitsaspekte: Im Stadtverkehr beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Fahrzeuge, die nur 45 km/h fahren können, werden oft als Hindernis wahrgenommen und riskant überholt, was die Unfallgefahr erhöht. Eine Anhebung auf 60 km/h würde ein besseres "Mitschwimmen" im Verkehr ermöglichen und gefährliche Überholmanöver reduzieren.
- Gleichbehandlung: In der ehemaligen DDR durften Kleinkrafträder bereits 60 km/h fahren, und bestimmte Ost-Fabrikate haben heute noch eine Sondergenehmigung dafür. Eine generelle Anhebung würde eine einheitliche Regelung schaffen.
- Förderung umweltfreundlicher Mobilität: Angesichts drohender Fahrverbote in Innenstädten und steigender Parkplatznot könnte eine attraktivere Regelung für Kleinkrafträder den Umstieg auf umweltfreundlichere und platzsparendere Zweiräder fördern. In dieser Regelung sind ausdrücklich auch elektrisch angetriebene Roller und Zweiräder einzubeziehen.

Die Petition wurde auf openPetition.de gestartet und richtete sich an den Deutschen Bundestag.
Sie wurde bereits im Juli 2023 eingereicht und bis heute haben die Unterzeichner sowie der Antragsteller keine Nachricht über eine Bearbeitung durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags erhalten.

Ich möchte Sie bitten mit dem Petitionausschuss Kontakt aufzunehmen (Frau Amtsrätin Knop Email: vorzimmer.pet1@bundestag.de) und nachzuhaken warum das Thema in mehr als 18 Monaten nicht behandelt wurde. Immerhin haben mehr als 52,000 Wähler den Antrag unterschrieben, weit mehr dürften das Anliegen unterstützen.

Ich freue mich auf ihre Rückmeldung!


09.01.2025, 04:40

Hallo Leute,
neues von der Petition "Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50ccm / 4 KW von 45 auf 60km/h". Wir haben mal wieder per email beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags nachgehakt und haben nun anhängendes Antwortschreiben erhalten. In diesem Schreiben werden wir weiter hingehalten. Offenbar besteht kein Interesse im Bundestag, sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen.
Zur Erinnerung, hier nochmal alle Infos zur Petition:
www.sip-scootershop.com/de/blog/petition-an-den-deutschen-bundestag-zulassige-hochstgeschwindigkeit-fur-kleinkraftrader-von-45-auf-60-kmh_p402

Diese Nichtbearbeitung finden wir ärgerlich, immerhin haben sich mehr als 52.000 Wähler für das Thema stark gemacht, sehr viel mehr sind sicher der selben Meinung aber nicht aktiv geworden. Dieses Abwimmeln fördert Politikverdruss.

Was kann jetzt jeder einzelne tun? Es ist Bundestagswahl und das ist die Zeit in der Wahlperiode, in der die zur Wahl stehenden zuhören. Schreib deinen Wahlkreisabgeordneten an. Den findest du schnell hier: www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise Frag, warum sich mit dem Anliegen nicht auseinandergesetzt wird. Bitte deinen Abgeordneten beim Petitionsausschuss und dort direkt bei der Amtsrätin Knop nachzuhaken. Email: vorzimmer.pet1@bundestag.de Vielleicht können wir ein wenig Druck aufbauen. Danke für deine Unterstützung! Wir halten euch hier weiter auf dem Laufenden!


23.04.2024, 06:45

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Hallo Leute, liebe Unterstützer,
auch Monate später nichts neues vom Bundestag.
Wir waren so frei und haben mal wieder nachgehakt, Antwort kam in Form des Schreibens hier. "Möglichst zeitnah zu bearbeiten..." Haha.
Wir halten euch auf dem Laufenden!
Einen guten Saisonstart aus Landsberg
Ralf
SIP Scootershop

www.sip-scootershop.com



01.12.2023, 07:01

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Liebe Unterstützer,
auf unser Schreiben vom November haben wir heute die Antwort von Frau Knop vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erhalten, siehe hier im Anhang.
Sie hat eine weitere Prüfung unseres Antrags eingeleitet und wird nun den Ausschussdienst eine Beschlussempfehlung mit Begründung erstellen lassen, die von mindestens zwei berichterstattenden Abgeordneten geprüft wird.
"Diese werden sich intensiv mit unserem Anliegen befassen".

Ich hoffe sehr die Beteiligten kennen sich in den Themen Verkehr aus und sind bereits mal mit einem Kleinkraftrad durch eine Stadt gefahren. Intensiv wäre es auch wenn die eine oder andere Rückfrage hier bei uns ankommen würde.
Wir sind sehr gespannt.

Wir halten euch auf dem Laufenden.

Schönen Advent,

SIP Scootershop Team
www.sip-scootershop.com


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