Zulassung zum Straßenverkehr - Befreiung von Elektroautos mit "E"-Kennzeichen von der Kennzeichnungspflicht zum Einfahren in Umweltzonen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

68 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

68 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Elektroautos (ePKW) mit "E"-Kennzeichen von der Kennzeichnungspflicht (Plakette) zum Einfahren in Umweltzonen zu befreien.

Begründung

Elektroautos bekommen bereits heute ein spezielles Kfz-Kennzeichen, welches auf "E" endet. Besonders batterieelektrische PKW verursachen Null Lokalemissionen durch Motorbetrieb. Eine Umweltzonenplakette ist hier obsolet, da die Schadstoffärme bereits durch das "E" im Kennzeichen unmissverständlich und rechtsverbindlich signalisiert wird.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.02.2018
Sammlung endet: 10.04.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-6120-045012 Umsatzsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, auf die Neuanschaffung eines vollelektrisch betriebenen
    Personenkraftwagens zeitlich befristet keine Mehrwertsteuer zu erheben.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, Elektroautos
    seien für den Käufer sehr kostenintensiv. Zur Förderung der Elektromobilität solle die
    Mehrwertsteuer beim Neuwagenkauf eines Elektroautos zeitlich befristet entfallen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
    Unterlagen verwiesen.

    Die Petition wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Sie
    wurde durch 26 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 18 Diskussionsbeiträge
    ein.

    Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung zugeführt wird. Der Ausschuss bittet daher um
    Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
    kann.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss stellt grundlegend fest, dass das Mehrwertsteuerrecht
    innerhalb der Europäischen Union weitgehend harmonisiert ist. Die Mitgliedstaaten –
    auch Deutschland – sind an die verbindlichen Vorgaben der Richtlinie 2006/112/EG
    des Rates vom 28. November 2006 (Mehrwersteuer-Systemrichtlinie – MwStSystRL
    –) gebunden. Nach den Vorgaben der MwStSystRL können die Mitgliedstaaten nur
    bestimmte, in den Art. 132 und 135 ff MwStSystRL explizit genannte, Tätigkeiten von
    der Mehrwertsteuer befreien. Die Neuanschaffung eines Personenkraftwagens
    (PKW), sei er konventionell oder elektrisch angetrieben, gehört nicht zu diesen
    Tätigkeiten.

    Unter Beachtung dieser unionsrechtlichen Vorgaben ist die Einführung der vom
    Petenten gewünschten Umsatzsteuerbefreiung nicht zulässig.

    Dessen ungeachtet hält der Petitionsausschuss das Anliegen aus ökologischen
    Gründen die E-Mobilität in Deutschland zu fördern, für richtig. Er meint aber, dass
    diese Anliegen mit der Kaufprämie des Bundes (Bonuszahlung an Käufer von
    Elektroautos) schon angemessen Rechnung getragen wird.

    Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
    stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens weiter tätig zu werden. Er empfiehlt
    daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
    werden konnte.

    Begründung (PDF)

Noch kein PRO Argument.

Leider erhalten auch Bezinschleudern (7er BMW etc.) mit minimalem Elektroantrieb ein E Kennzeichen. Was ein Unding ist! Heute noch nicht ausschlaggebend, aber in ein paar Jahren dürfen auch Autos mit CO2 Ausstoß in den gesperrten Zonen fahren

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