Dialog

Rechtliche Gleichstellung zwischen "Klassischer Medizin" & "Alternativen Heilmethoden"

Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1.331 Unterschriften

Sammlung beendet

1.331 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 01.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Rechtliche Gleichstellung zwischen "Klassischer Medizin" und "Alternativen Heilmethoden" per Gesetz inkl. Anpassung der jeweiligen Verordnungen einführen, damit Patienten optimal versorgt sind und bessere Chancen haben, gesund zu werden, d.h. im Idealfall soll ein Kranker nicht mit einer Dauermedikation chemischer Arzneimittel entlassen werden. Seine Möglichkeit soll die Option einer Gesundheit gemäß WHO-Definition sein, d.h. ein körperliches, seelisches und soziales Wohlempfinden, zu dem er gelangen kann, wenn er selbstbestimmt aus mehreren klassisch medizinischen und alternativ medizinischen Methoden, die ihm wertfrei vorgestellt werden, auswählen kann.

Begründung

Die Vorauswahl, die derzeit für den Patienten in geltenden Standards getroffen wird, deckt nicht alle Aspekte ab, die die Definition von Gesundheit gemäß WHO umfasst. Der Patient soll, damit sein best mögliches Überleben oder Weiterleben gesichert ist, in seiner Selbstbestimmung unterstützt werden.
Er muss die Möglichkeit haben, verschiedene klassisch medizinische Ansätze zu seiner Behandlung kennen zu lernen, zusätzlich soll er bedigungslos mit Alternativen Heilmethoden vertraut gemacht werden. Dazu zählen sowohl Methoden zur seelischen und geistigen Stabilisierung - beispielsweise Kinesiologie, systemische Aufstellungsarbeit, Gestalttherapie, EFT, EMDR - als auch Möglichkeiten aus der Erfahrungsheilkunde wie Pythotherapie, Homöopathie, Mykotherapie. Für die körperliche Stabilisierung sollen manuelle Techniken ebenfalls zum Standard gehören wie Cranio-Sacral-Therapie, Faszientherapie, Orthobionomie sowie Ernährungsberatung und die Versorgung mit wertvollem Essen während des Krankenhausaufenthaltes.
Ein Katalog der Methoden kann im weiteren Prozedere erstellt werden.
Alle Methoden sollen gleichwertig von den Krankenkassen behandelt werden. In Krankenhäusern sind in Folge Kooperationen zwischen Vertretern verschiedener Methoden zum Wohle des Patienten aufgebaut und aktiv kollegial vernetzt.
Das Ziel soll eine wirkliche Gesundheit der Gesellschaft gemäß WHO-Definition sein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Veronika Volbrachtova
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.02.2021
Sammlung endet: 30.05.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Teil 2

    Sowohl ich selbst als auch Menschen aus meinem Umfeld ist weder in der Arztpraxis
    noch im Krankenhaus mit einer umfassenden Erklärung und/oder einem Angebot
    „Alternativer Heilmethoden“, die zur Gesundung beitragen könnten, aufgeklärt
    worden.
    Aus dem Methodenkomplex „Alternative Heilmethoden“, die zum Großteil von
    Heilpraktikern ausgeübt werden, aber auch von Ärzten, die in den Leistungskatalog
    der GKV aufgenommen werden sollen, sind zu erwähnen, und hiermit widerspreche
    ich der Anlage 1 über Nicht verordnungsfähige Heilmittel zur Richtlinie über die
    Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Verordnung vom 21.10.2021, in
    Kraft seit 01.04.2022, da ich auch selbst Erfahrungen gesammelt oder über heilsame
    Erfahrungen informiert wurde:
    Kinesiologie, Psychokinesiologie, BrainGym, VitaminD-Prophylaxe, Musiktherapie,
    Tanztherapie, Ayurveda-Ernärungstherapie, Ayurveda-manuelle Therapie, EMDR,
    Gestalttherapie, Klopfakupressur (EFT), Mykotherapie, Homöopathie,
    Fußreflexzonenmassage, Atemtherapie nach Middendorf, Yoga, Yoga-Atemtherapie,
    Reflexintegration, Cranio-Sacral-Therapie, Osteopathie, Faszientherapie,
    Orthobionomie, Systemische Aufstellungsarbeit, Jin Shin Jutsu, Tai Chi, Meditation,
    Shiatsu, Pythotherapie, Magnetfeldtherapie (ohne implantierte Spulen), Akupunktur,
    Elektroakupunktur, Othomolekulare Medizin etc.
    Hier einige der Dachorganisationen der vorgenannten Methoden:
    Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie
    (DGSF) e. V.
    DGAK Deutsche Gesellschaft Angewandte Kinesiologie e.V.
    EMDRIA Deutschland e.V.
    Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.
    VDH e. V.
    Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V.
    DGOB Deutsche Gesellschaft für Ortho-Bionomy e.V.
    Deutsche Gesellschaft für Orthomolekular-Medizin e. V.
    ENB – Europäischer Naturheilbund e.V.
    Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland e.V.
    Es geht in erster Linie darum, dass unsere Gesellschaft gut gedeihen kann. Das ist
    nur möglich, wenn wir uns als Bürger, Versicherte und Patienten im Besitz des
    bestmöglichen Gesundheitszustands des vollständigen körperlichen, geistigen und
    sozialen Wohlergehens befinden. Und das gelingt dauerhaft und wirtschaftlich
    besser nur, wenn wir dafür sorgen, dass wir eine vollständige und umfassende
    Pflege aller gesundheitlichen Aspekte unseres menschlichen Seins berücksichtigen
    und praktizieren.
    Eine gleichberechtigte Zusammenarbeit auf Augenhöhe der „Klassischen Medizin“
    und der „Alternativen Heilmethoden“ ist der Schlüssel dafür.

    Mit freundlichen Grüßen
    Veronika Volbrachtova

  • Hier der ohne Linkweg der Text meines Widerspruchs, der über Openpetition an den Petitionsausschuß übergeben wurde, den den letztere angeblich erstmal nicht erhielt ... und dann doch einiges später.

    Sehr geehrte Frau xx(anonymisiert),

    das Petitionsverfahren „Rechtliche Gleichstellung zwischen „Klassischer Medizin“
    und „Alternativen Heilmethoden“ soll nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des
    Bundesministerium für Gesundheit durch Dr. Sonja Optendrenk fortgesetzt werden.
    Die durch die Petition angestrebte Gleichstellung der o.g Methodenkomplexe ist
    nicht gegeben - weder praktisch in der täglichen Patientenversorgung noch formell in
    den gesetzlichen Vorgaben.
    Die Petition orientiert sich an der Definition von Gesundheit der WHO
    Unterzeichnet in New York am 22. Juli 1946
    Ratifikationsurkunde von der Schweiz hinterlegt am 29. März 1947
    Von der Bundesversammlung genehmigt am 19. Dezember 19462
    Für die Schweiz in Kraft getreten am 7. April 1948
    (Stand am 8. Mai 2014)
    "Die an dieser Verfassung beteiligten Staaten erklären in Übereinstimmung mit der
    Satzung der Vereinten Nationen 3, dass die folgenden Grundsätze für das Glück
    aller Völker, für ihre harmonischen Beziehungen und ihre Sicherheit grundlegend
    sind:
    Die Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und
    sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.
    Der Besitz des bestmöglichen Gesundheitszustandes bildet eines der Grundrechte
    jedes menschlichen Wesens, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der
    politischen Anschauung und der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung…."
    Demgegenüber steht erstens die Definition des SGB V §92, Absatz 1 „ausreichende,
    zweckmäßige, wirtschaftliche Versorgung der Versicherten“, die in erster Linie nicht
    das o.g. WHO-Definition als Ziel hat.
    Zweitens ist in gleichem Absatz die Definition „nach allgemein anerkanntem Stand
    der medizinischen Erkenntnisse“ unklar und irreführend, da es verschiedene
    Verfahren selbst in der „klassischen Medizin“ gibt, keine Instanz vorhanden ist, die
    den Begriff „allgemein anerkannter Stand…“ näher erläutert, daher ist ebensowenig
    garantiert, wer mit welcher Expertise, mit welchem sozialen, ausbildungsmäßigen
    und Forschungshintergrund dies explizit festlegen darf.
    Drittens ist die vorbereitende Funktion des Gemeinsamen Bundesausschusses
    (weiter G-BA) im Hinblick auf die Zulassung oder Ausschluss von Heilmitteln und
    Arzneimitteln (SBG V, § 92, Abs. 1, Satz 6), insbesondere aus dem
    Methodenkomplex der „Alternativen Heilmethoden“ einseitig und möglicherweise
    parteiisch, da es keinen Verband gibt, der im Plenum oder in den 9 vorbereitenden
    Unterausschüssen des G-BA einen Sitz hätte.
    Der G-BA besteht derzeit aus 3 sog. „unparteiischen“ Mitgliedern, wobei sich
    „unparteiisch" offensichtlich irreführend nur auf die Nicht-Zugehörigkeit zu einem der
    Verbände bezieht. Weiter sind im Plenum des G-BA 5 Mitglieder des Gesetzlichen
    Krankenkassenverbands (GKV), dazu 2 Mitglieder der Kassenärztlichen
    Bundesvereinigung, 1 Mitglied der Kassenzahnärzlichen Bundesvereinigung und 2
    Mitglieder der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
    Kein einziges Mitglied eines Verbandes aus dem Bereich der „Alternativen
    Heilmethoden“, die weiter unten aufgeführt sind, hat einen Sitz im Plenum. Der
    Bereich der „Klassischen Medizin“ deckt von 10 möglichen Sitzen auch 10 ab. In
    einer der Petition entsprechenden Gleichstellung beider Methodenkomplexe müssen
    also 5 Sitze von „Alternativen Heilmethoden“ und 5 Sitze von „Klassischer Medizin“
    eingenommen werden.
    Da bislang die Patienten nur als Vertreter der Patientenverbände (Dt.
    Behindertenrat, BAGP, Dt. Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen) plus der
    Bundesverband der Verbraucherzentrale zwar ein Beratungs- und Antragsrecht,
    jedoch kein Stimmrecht haben, ist dies ein weiterer Kritikpunkt am Wirken des G-BA.
    Es müssen ebenfalls 10 Sitze an Patienten- und Versichertenvertreter und zwar
    nicht ausschliesslich verbandgebunden gehen. Im Mittelpunkt der Verordnungen des
    SGB V steht schließlich der Versicherte, der Patient, so dass er als mündiger
    Selbstentscheider an den Prozessen beteiligt werden muss.
    Im aktuellen Zustand ist eine Gleichstellung beider Methodenkomplexe nicht
    gegeben, die Vertreter der „Klassischen Medizin“ sowohl der GKV als auch der
    Leistungserbringer entscheiden über „Alternative Heilmethoden“ ohne eigene
    praktische Erfahrung, die es ihnen möglich machen würde, eine nicht einseitige
    Entscheidung zuungunsten des zweiten Methodenkomplexes zu treffen.
    Viertens ist eine Anhörung von genesenen Versicherten/Patienten relevant und
    gesetzlich festzulegen, da sie das Bild bei der Beurteilung einer jeden Methode
    komplettiert und den Entscheidungsträgern eigene Impressionen ermöglicht, die sie
    bislang n

  • Liebe Unterstützer,
    nach langer Zeit wieder eine Nachricht paradoxer Art.

    Ich habe mehrmals bei Openpetition nachgefragt, ob eine Erwiderung auf meinen Widerspruch angekommen sei. Die Antwort war: Nein.

    Im Juli diesen Jahres habe ich daher per Email an den Petitionsausschuß geschrieben und eine

    "formelle Beschwerde ... über Nichtbearbeitung meines Widerspruchs zu Ihrer Stellungnahme zu
    meinem ausstehenden Petitionsverfahrens Pet 2-20-15-8271-001445, das durch Jörg Mitzlaff und openPetition eingereicht wurde"

    eingereicht.

    (Zuletzt bekam Openpetition im Januar 2025 auf Nachfrage folgende Mitteilung:

    "Ihre Eingabe liegt den berichterstattenden Abgeordneten zur Prüfung vor. Sobald diese ihr Votum abgegeben haben, wird der Petitionsausschuss Ihr Anliegen beraten und dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung vorlegen. Über den Beschluss des Deutschen Bundestages erhalten Sie unaufgefordert Nachricht. 
    Einen genauen Zeitpunkt für die Beratung und den Abschluss des Petitionsverfahren kann ich Ihnen leider nicht geben.")

    Kurz nach meiner Beschwerdeeingabe habe ich auch Openpetition gebeten, den gleichen Text als Beschwerde zumindest per Mail einzureichen. Ihre Antwort war: "Wir können Sie im laufenden Verfahren leider nicht mehr unterstützen. ...So sind Sie direkt in die Kommunikation involviert und sie läuft nicht mehr über uns."

    Per Brief bekam ich vor 10 Tagen eine Nachricht vom Petitionsausschuß: Ich könne eine Eingabe digital oder auch per Brief machen, allerdings sei der eigentliche Petent Jörg Mitzlaff (Gründer von Openpetition) und Informationen könne man mir nur mit seinem "ausdrücklichen Einverständnis" geben, sonst nicht. Ich kann also schreiben und bekomme keine Auskunft.

    Openpetition habe ich die rechtliche Lage erneut erklärt und darum gebeten, mir mitzuteilen, was ein "ausdrückliches Einverständnis" sei und mir eins auszustellen.

    Auf die Antwort warte ich jetzt. ... bürokratische Warteschleife... das ist die dritte Regierung mittlerweile.
    Wenn jemand von Euch zufällig darüber Bescheid weiß, möge er mir gerne einen Hinweis geben.

    Schöne Grüße
    Veronika Volbrachtova

Es sollten alle Heilmethoden, die sich auf dem Markt erabliert haben, auch angewendet und angeboten werden. Denn jeder Patient hat das Recht auf freie Wahl "seiner" gewünschten und auch selbst zu verantwortenden Maßnahmen entscheiden dürfen, nach dem er aufgeklärt wurde.

Eine wirkliche Gleichstellung verschiedener Heilmethoden wäre zu befürworten: Gleiche Verfahren bei der Zulassung, bei den Wirknachweisen, bei der Ausbildung der behandelnden Personen, und bei der Überwachung und Regulierung durch das Gesundheitsamt. Homöopathie wäre dann etwa nicht dabei, denn es gibt Gründe, warum die Homöopathen sich seit langem ua. mit Händen und Füßen dagegen wehren, vom Gesundheitsamt geprüft zu werden. Jan Böhmermann hat es laut ausgesprochen, siehe Quellenangabe. Leider werden Menschen mit weniger schlagkräftiger Rechtsabteilung verklagt, wenn sie das auch tun ...

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