Stellungnahmen: Gemeinderat Ustersbach

Antwort Anzahl Anteil
Unbeantwortet 5 38,5%
Ich stimme zu / überwiegend zu 4 30,8%
Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar 3 23,1%
Ich enthalte mich 1 7,7%

23 %

23% unterstützen einen Antrag im Parlament.

23% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

23% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


Anja Völk

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

Aktive Bürger Ustersbach, zuletzt bearbeitet am 07.08.2023

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich begrüße und unterstütze die Initiative für die Errichtung einer Querungshilfe, idealerweise einer Lichtzeichenanlage (Fußgängerampel mit Druckknopf) in Ustersbach. Diese Auffassung habe ich bereits auch im Gremium des Gemeinderats deutlich ausgeführt.

Seit ich seit 2008 dem Gremium des Gemeinderats angehöre wurden regelmäßig, auch durch mich, Anfragen an den jeweiligen Bürgermeister gerichtet, die Prüfung der Möglichkeit der Einrichtung einer Fußgängerampel an der B300 vorzugsweise im Bereich der beiden Bushaltestellen bzw. in Richtung Grundschule vorzunehmen. Regelmäßig scheiterten diese Anfragen an den Vorgaben der Straßenbehörden.

Die B300 stellt für unsere Gemeinde eine dauerhafte Gefahrenquelle für alle Fußgänger dar, die diese Straße innerorts überqueren wollen. In den letzten Jahren und Jahrzehnten nahm der Verkehr, insbesondere durch große Fahrzeuge wie LKWs und Sattelschlepper auf der B300 stetig zu und damit auch die Gefahr diese Straße sicher zu überqueren. Die B300 ist in Ustersbach sehr breit ausgebaut. Ob nur „gefühlt“ oder reell, scheint sie breiter zu sein als in den Nachbarorten (Diedorf, Gessertshausen, Ried und Breitenbronn). Ein Grund könnte darin liegen, dass bei ihrem Ausbau an der Hauptstraße sämtliche Vorgärten der Anwohner zurückgebaut werden mussten, sodass dort der dörfliche Charakter erheblich gestört wurde und die Wirkung der Straße als „schnelle Durchgangsstraße“ verschärft wurde. Hinzu kommt, dass seit der letzten Erneuerung des Straßenbelages auf Mittellinien innerorts verzichtet wurde. Auch die vermeintlich gerade und übersichtliche Fahrstrecke durch den Ort verleitet zu einem schnellen Fahren. Kaum jemand fährt in einer angemessenen Geschwindigkeit (max. 50 km/h) durch den Ort. Vielmehr werden Autofahrer, die die Geschwindigkeit einhalten, oftmals innerorts überholt. Mehrere Versuche den Durchgangsverkehr durch bauliche Maßnahmen zu entschleunigen, scheiterten regelmäßig an Vorgaben der Verkehrsbehörden.

Die B300 durchschneidet unser Dorf und trennt den südlich gelegenen Teil des Ortes, in welchem sich Kindergarten und Schule befinden vom nördlichen Bereich, wo sich die alte Schule, der Sportplatz, dass Marienheim Baschenegg und die Ortsteile Baschenegg und Mödishofen befinden, voneinander. An der Straße entlang läuft die einzige Busverbindung des Ortes nach Augsburg. Die Straße muss also vielfach am Tag überquert werden. Hier queren täglich Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen, zum Teil noch in der Dunkelheit, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Studierende und Grundschulkinder die Straße, um zum Bus oder zur Schule zu gelangen. Weitere Querungen über den Tag erfolgen durch unsere Bürgerinnen und Bürger zum Besuch von Trainingseinheiten, Stammtischen, Kirchgängen, Besuchen von Veranstaltungen und Kursen, Seniorenveranstaltungen, Einkäufen beim Bäcker und der Naturoase, Besuche bei der Raiffeisenbank usw.. Es herrscht also reger Fußgängerverkehr an dieser Straße und somit besteht dauerhaft eine akute Gefahr für die örtliche Bevölkerung, insbesondere für unsere Kinder und unsere Seniorinnen und Senioren. Da die Anzahl dieser Querungen über den gesamten Tag stattfinden, lassen sich keine „Spitzenzeiten“ für Querungen nachweisen. Deshalb ist es einem kleinen Ort wie Ustersbach nahezu unmöglich, die von den Verkehrsbehörden geforderten Querungszahlen zu erreichen. Dies ändert jedoch nichts an der hohen Gefährlichkeit dieser vielbefahrenen Straße.

Besonders gefährlich ist der Übergang der B300 aus Richtung Norden (Sportplatz) kommend an der Bushaltestelle, da die Straße hier eine leichte Biegung macht und zudem aufgrund von Bewuchs nur sehr schwer einsehbar ist. Hierin liegt auch die Problematik der zwischenzeitlich angebrachten Piktogramme. Diese sind nämlich genau in Höhe der etwas nach vorne gewölbten Stelle des Gehwegs angebracht, mithin eigentlich viel zu knapp vor der Gefahrenstelle an der Bushaltestelle. Genau an diesem Ort nämlich wäre die B300 am sichersten zu überblicken und überqueren. Die angebrachten Piktogramme haben die Situation nicht entspannt. Im Gegenteil bergen diese Zeichen nur ein trügerisches vermeintliches Sicherheitsgefühl.

Dass ein Versuch an dieser Stelle eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h einzuführen gescheitert ist und mit der Begründung beendet wurde, dass 17 % der Autofahrer die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einhalten würden, ist für mich nach wie vor nicht nachvollziehbar. Die Tatsache, dass die damals angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten wurde, lag meines Erachtens darin, dass diese nur unzureichend beschildert war. Um die Änderung einer Verkehrsführung, bzw. einer Geschwindigkeitsregelung vornehmen zu können, bedarf es jedenfalls am Anfang, deutlichen Hinweisen, um die Autofahrer auf diese Umstellung einzurichten. Ebenfalls bedarf es Verkehrskontrollen, um den Autofahrern auch klar zu erkennen zu geben, dass die geforderten Beschränkungen auch ernst genommen und kontrolliert werden. Erst dann finden solche Maßnahmen auch Beachtung. Meines Erachtens ist es falsch, eine Anordnung aufzuheben, nur weil sie nicht eingehalten wird.

Dass die Möglichkeit besteht, Geschwindigkeitsreduzierungen auf Bundesstraßen vorzunehmen, zeigt unser Nachbarbundesland Baden-Württemberg, hier z.B. die Gemeinde Oppenweiler (Rems-Murr-Kreis, B 14). Dort ist die gesamte Ortsdurchfahrt der ehemals gefährlichen Straße auf 30 km/h begrenzt. Die Schilder sind deutlich sichtbar und in regelmäßigen Abständen aufgestellt und die Geschwindigkeit wird regelmäßig kontrolliert, zudem gibt es mehrere Querungshilfen (Fußgängerampeln). Es gibt darüber hinaus kaum eine Gemeinde in Baden-Württemberg, welche nicht an den jeweiligen Ortseingängen über Blitzgeräte verfügt. Diese Kontrollen führen erkennbar dazu, dass vorgegebene Geschwindigkeiten auch eingehalten werden.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass unser Bürgermeister in seiner Stellungnahme die Errichtung einer Querungshilfe – ich gehe davon aus, dass auch er eine Fußgängerschutzanlage mit Druckknopf bevorzugen würde – befürwortet. Ich könnte dabei, wie ich bereits im Gremium des Gemeinderats ausgeführt habe, sehr gut mit der Idee leben, dass diese sich in der Verlängerung der Wiesenstraße (Ortsverbindungsstraße nach Mödishofen) über die B300 zur Schulstraße (Einfahrt zur Grundschule) befinden könnte. Diese Örtlichkeit bietet sich an und würde den Grundschuldkindern zur sicheren Überquerung der B300 dienen und für die Bevölkerung nördlich der B300, insbesondere aus Mödishofen kommend, einen guten Standort darstellen. In keiner Weise nachvollziehen kann ich jedoch, warum dieses Vorhaben nicht jetzt gleich energisch umgesetzt werden sollte und vom Bau einer Linksabbiegerspur in ein geplantes Baugebiet, Kindertagesstätte, bzw. Einkaufsladen östlich der Grundschule abhängig gemacht werden sollte. Es spricht nichts dagegen diese Maßnahme bereits jetzt zu verfolgen, da sich auch bei Einrichtung einer Linksabbiegerspur am östlichen Ortsausgang der Gemeinde oder der Bebauung dieses Bereichs, nichts an der Straßensituation an der Wiesenstraße/Schulstraße ändern wird. Tatsache ist, dass im Moment offensichtlich die Verkehrsbehörden die Einsatzkriterien für eine Querungshilfe als gegeben erachten. Wenn wir weiter bis zum Bau der Kindertagesstätte und damit eventuell auch zum Umzug des Horts warten, ist eine erneute Prüfung der Zahlen mit Sicherheit erforderlich. Ob in diesem Fall erneut der Nachweis der Kriterien zu führen wäre, erscheint mir fraglich. Ich erachte es also als aktuelle und dringende Aufgabe in dieser Sache weiter „dranzubleiben“.

Am 07.02.2023 hat der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Straßenverkehrsbehörde* zur Kenntnis, fordert aber dennoch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Querung**, welche über eine bloße Gefahrenbeschilderung hinausgeht. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit fordert die Gemeinde Ustersbach eine Fußgängerschutzanlage mit Bedarfsampel (Druckknopfampel) oder zumindest eine bauliche Querungshilfe in Form einer Mittelinsel.“

(*es handelte sich um die Ausführungen zur Beendigung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h; ** gemeint war an Höhe der Alten Schule/Hort)

Zu diesem Beschluss, welchem ich zugestimmt habe, stehe ich nach wie vor und bin auch bereit mich weiterhin hierfür einzusetzen.

Die Aussicht, dass unsere Gemeinde irgendwann eine Umgehungsstraße bekommen wird, ist relativ gering aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der angrenzenden Nachbardörfer. Es ist also davon auszugehen, dass wir noch lange mit einer Bundesstraße im Ort leben müssen. Daher sollte es unsere Aufgabe sein, das Leben mit dieser Straße in Ustersbach auch verkehrssicher zu gestalten. Hierzu gehört meiner Ansicht nach, dafür zu sorgen, dass diese Straße durch Fußgänger gefahrlos überquert werden kann. Hierfür setze ich mich ein, unabhängig davon, ob der Hort auch in Zukunft weiter an der B300 liegt oder nicht.

Obwohl es sich hier zwar um eine Bundesstraße handelt, rege ich an, dass die Initiatorinnen der Petition an den Petitionsausschuss des bayerischen Landtags herantreten, um mit allen Beteiligten die Verkehrssituation in Ustersbach in einem Vororttermin zu besichtigen.


Angelika Ortner

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

Aktive Bürger Ustersbach, zuletzt bearbeitet am 03.08.2023

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die Idee, am Übergang zwischen Alter Schule und der gegenüberliegenden Bushaltestelle an der B300 für Sicherheit zu sorgen, ist nicht neu. Seit vielen Jahren machen sich Bürger und Bürgerinnen Sorgen und regen wiederkehrend die Sicherung des Übergangs an. Im Gemeindeentwicklungskonzept, das erst vor kurzem zum Abschluss kam, fand dies auch eine große Beachtung und wurde umfassend bearbeitet. Im Maßnahmenkatalog findet sich deswegen die Idee von Querungshilfen an der Kreisstraße, sogar an unterschiedlichen Stellen. Verschärft wird die Situation durch die Nutzung der Alten Schule als Hort. Auch wenn der Hort evtl. in den nächsten Jahren den Standort wechselt, bleibt diese Stelle, allein durch die dortigen Bushaltestellen sowie dem Zugang zum Gelände des TSV Ustersbach sicherungsbedürftig. Die Nachnutzung der Alten Schule ist noch nicht geklärt. Auch hieraus könnte sich ein neuer Bedarf ergeben.
Die Planung des Gebietes "Östlich des Forums" und eine Erweiterung der Straßenführung, auch mit dem Sinn, einen Übergang über die B300 zum Lebensmittelmarkt zu schaffen, ist sicherlich wichtig, jedoch wird es an der Kreisstraße mehr gesicherte Querungsmöglichkeiten geben müssen.
Noch nie waren die Zahlen so eindeutig positiv in Bezug auf eine notwendige Querungssicherung. Während der Testphase der Begrenzung des Straßenabschnitts an der Alten Schule auf Tempo 30 war eine Verlangsamung des Verkehrs zu beobachten. Die Aufhebung aufgrund einer über dem Schnitt liegenden Anzahl von Tempoverstößen ist nicht nachzuvollziehen.
Die Gefahrenlage wird nicht bestritten. Autofahrer reagieren am eindeutigsten auf eine Lichtsignalanlage. Diese könnte jetzt schon als Übergangsanlage (zum Testen) errichtet werden, bis die Gesamtplanung des Straßenverlaufs abgeschlossen ist. Eine Querungshilfe ist die zweitbeste Lösung - aber auf jeden Fall den jetzigen Warnschildern und Piktogrammen auf der Straße vorzuziehen.


Andrea Braun

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

Aktive Bürger Ustersbach, zuletzt bearbeitet am 12.07.2023

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Das Verkehrsaufkommen und die gefahrenen Geschwindigkeiten an der B300 lassen keine sichere Überquerung der Straße für Kinder zu. Auch Erwachsene müssen bislang dazu in der Lage sein, die Straße besonders zügig zu überqueren, was nicht allen aus verschiedensten Gründen möglich ist. Die Ansiedelung des Hortes an der Hauptstraße ist neben den Querungen um zum Sportplatz, Spielplatz, Bäcker, Bushaltestellen, Forum etc. zu gelangen, ein weiterer Grund, um die Einrichtung einer zuverlässigen Querungshilfe, die aus meiner Sicht eine Fußgängerampel ist, zu installieren. Die zweitbeste Lösung wäre eine Mittelinsel als bauliche Lösung um wenigstens sicher bis zur Mitte und dann die zweite Hälfte überqueren zu können. Durch die Verengung der Straße würde auch der Verkehr verlangsamt. Die Argumente der beteiligten Behörden die zum Abbau der TestZone 30 führten waren in keinster Weise mit logischem Menschenverstand nachzuvollziehen!

Die Lage sollte so sinnvoll positioniert werden, damit der größtmögliche Nutzen für die Querungen erzielt wird und nicht ausschließlich die Querungen zum zukünftigen Lebensmittelmarkt sollten hierfür als alleiniger Maßstab angelegt werden. Es nützt keine Ampel, die aufgrund ungünstiger Lage niemand in Anspruch nimmt.
Im Hinblick auf die zukünftigen Entwicklungen im Gemeindegebiet rund um das Forum ist sowieso ein sicherer Übergang über die B300 notwendig, somit ist hier eine vorausschauende Planung notwendig.


Claudia Seldschopf

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

Aktive Bürger Ustersbach, zuletzt bearbeitet am 11.06.2023

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Da die B 300 eine sehr stark befahrene Bundesstraße ist, die unsere Schulkinder, so wie auch unsere Mitbürger und die Kinder die ins Fußballtrainig gehen diese überqueren müssen ist es der Sicherheit dieser Gruppierungen mehr als sinnvoll sich für eine Ampelanlage mit schaltbarer Funktion sich stark zu machen , das dieses so zeitnah wie möglich geschied um Unfälle zu vermeiden.


Willi Reiter

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

CSU, zuletzt bearbeitet am 20.06.2023

Ich enthalte mich.

Eine Querungshilfe über die B300 wäre für alle Bürgerinnen und Bürger sehr wünschenswert. Die Gemeinde Ustersbach hat in dieser Hinsicht schon viele Bemühungen unternommen, da das Thema immer wieder von Bürgern aufgegriffen wird (zuletzt im Jahr 2013 und 2016). Für alle Maßnahmen, die hier im Gespräch sind, ist jedoch in erster Linie die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt zuständig und entscheidungsbefugt. Sämtliche bauliche Maßnahmen oder Beschilderungen müssen von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt bzw. „angeordnet“ werden. Die Gemeinde Ustersbach kann hier nur Wünsche äußern.
Aufgrund der bislang zu geringen Verkehrs- und Querungszahlen wurden die Anfragen der Gemeinde aber immer abgelehnt. Das Problem der Querung der B300 durch die Schulkinder besteht schon, seitdem die Schule an dem jetzigen Standort den Schulbetrieb aufgenommen hat. Die Gemeinde Ustersbach hat sich damals entschlossen, für die Schulkinder aus Baschenegg und Mödishofen eine Busverbindung einzurichten, damit die Straßenquerung nicht notwendig wird.


Bei der Einrichtung des Horts in der alten Schule im letzten Jahr kam das Thema selbstverständlich ebenfalls wieder auf und der Gemeinderat befasste sich mehrmals mit der Thematik. Den Kindern, welche den Hort besuchen, wurde und wird nach wie vor die die sichere Möglichkeit geboten, mit dem Schulbus zum Hort zu fahren, um so die B300 nicht queren zu müssen.

In Gesprächen mit Vertretern der Verwaltung, der Straßenverkehrsbehörde, dem Staatlichen Bauamt und der Polizeiinspektion Zusmarshausen wurde nach einer Lösung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle gesucht und folgende Möglichkeiten diskutiert:

• Schulweghelfer /-lotsen (scheitert an der mangelnden Bereitschaft von Eltern und erwachsenen Angehörigen, hier teilzunehmen)
• Zebrastreifen (suggeriert vielfach nur Sicherheit vor und wird vom Kfz-Verkehr schwer berücksichtigt).
• Querungshilfe mit Mittelinsel
• Querungshilfe mit Ampelanlage (Druckknopfanlage)

Maßgeblich für die Errichtung einer Querungshilfe sind die Verkehrsdaten (Querungszahlen der Fußgänger sowie Fahrzeuge pro Stunde). Die Gemeinde Ustersbach hat die Spitzenquerungszahlen ermittelt. Als Spitzenstunde stellte sich die Zeit von 11:30-12:30 Uhr heraus. In dieser Zeit passieren etwa 25 Hortkinder und 15 Schulkinder die B300. Im kommenden Schuljahr werden voraussichtlich 28 Kinder den Hort besuchen. Die Einsatzkriterien für eine Querungshilfe, auch Fussgängerschutzanlage (FSA) genannt, sind laut Straßenverkehrsbehörde nach der R-FGÜ 2001 und dem VSP2020 Leitfaden Nr. 4 definiert. Danach muss ein bestimmtes Querungsbedürfnis und eine bestimmte Verkehrsmenge vorliegen. Eine Fußgängerschutzanlage ist dann möglich, wenn die Verkehrsmenge in der Spitzenstunde 300 Fz/h (rechnerisch, ohne Pulkung, alle 12 Sekunden ein Fahrzeug) und die Fußgängerquerungen 50 FG/h betragen. Bei hilfsbedürftigen Menschen und Kindern kann die Querungszahl auf 20 FG/h angesetzt werden. Die von der Gemeinde Ustersbach vorgelegten, plausibel nachvollziehbaren Querungszahlen würden derzeit die Einsatzkriterien erfüllen. Die Zahlen für die Anordnung einer Fußgängerschutzanlage liegen aber leider nur so lange vor, wie sich der Hort in der alten Schule befindet.
Danach (voraussichtlich ab 2025/2026) werden sich die Querungszahlen durch Verlegung des Horts erheblich reduzieren. Das bedeutet, dass die Anordnungsvoraussetzungen dann nicht mehr vorliegen.

Da die andiskutierten Möglichkeiten einerseits an fehlenden Schulweghelfern scheiterten, andererseits von der Straßenverkehrsbehörde aus den genannten Gründen nicht angeordnet werden konnten, wurde auf Drängen der Gemeinde Ustersbach versuchsweise eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet. Nachdem sich die Geschwindigkeitsreduzierung als ungeeignete Maßnahme herausstellte (sicher kann man als Laie hier eine geteilte Meinung zur Begründung haben, aber sowohl Straßenverkehrsbehörde als auch Staatliches Bauamt und sogar die Polizei stimmen dieser Begründung zu), wurde diese von der Straßenverkehrsbehörde wieder aufgehoben.
Da sowohl der Gemeinde als auch der Straßenverkehrsbehörde die Sicherheit der Kinder sehr am Herzen liegt, wurden auf Drängen der Gemeinde Sicherheitsmaßnahmen, wie zusätzliche Beschilderungen und sehr gut erkennbare Piktogramme auf der Fahrbahn umgesetzt.

Der Gemeinderat hat daraufhin am 07.02.2023 einen einstimmigen Beschluss gefasst, der auf eine Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Querung, welche über ein bloße Gefahrenbeschilderung hinausgeht, drängt. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit forderte die Gemeinde Ustersbach eine Fußgängerschutzanlage mit Bedarfsampel (Druckknopfampel) oder zumindest eine bauliche Querungshilfe in Form einer Mittelinsel.

In nochmaligen Gesprächen mit Vertretern der Verwaltung, der Straßenverkehrsbehörde, dem Staatlichen Bauamt und der Polizeiinspektion Zusmarshausen wurde die Situation erneut vor Ort begutachtet und erörtert.
Hierbei kristallisierte sich eine Querungshilfe bei der neuen Schule in der Nähe der Abzweigung Wiesenstraße als langfristig beste Lösung heraus, der auch die Verkehrsexperten der Straßenverkehrsbehörde, des Staatlichen Bauamts und der Polizei zustimmten. Die Planungen für eine Querungshilfe fließt bereits in die aktuelle Bauleitplanung für die Erschließung der neuen Ortsmitte östlich des Forums ein. Sobald vom beauftragten Planungsbüro Lösungsmöglichkeiten für eine Querungshilfe bei der neuen Schule vorliegen, wird der Gemeinderat darüber entscheiden. Dann kann die Querungshilfe im Zuge des Straßenausbaus der B300 (Errichtung einer Linksabbiegespur) für den Bereich östlich des Forums unter Umständen bereits bis Ende 2024 fertiggestellt sein.
Die bauliche Umsetzung einer Querungshilfe bei der alten Schule würde als erstes einen Grunderwerb erfordern, da dies nicht im Bereich der beiden Bushaltestellen (wo im Übrigen immer schon Absenkungen der Bürgersteige vorhanden sind) erfolgen kann und die vorhandene Fahrbahnbreite von 8,0m nicht ausreichend ist. Für die bauliche Umsetzung einer Querungshilfe gibt das Staatliche Bauamt, welches (nach einer eventuellen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde) dafür zuständig ist, deshalb einen Zeitraum von mindestens einem bis eineinhalb Jahren (Grunderwerb, wenn überhaupt möglich, Planung, Ausschreibung, Ausführung) an. Dies bedeutet, dass kaum ein zeitlicher Unterschied zwischen der Realisierung bei der alten Schule oder bei der neuen Schule besteht. Aufgrund der Bauleitplanung und der Möglichkeit, eine Querungshilfe auf Höhe Wiesenstraße zu errichten, ist es aufgrund der nicht unerheblichen Kosten unverhältnismäßig, eine Fußgängerschutzanlage bei der alten Schule anzuordnen, die später nur sporadisch genutzt wird.
Eine Querungshilfe bei der alten Schule wäre zudem für die Kinder aus Mödishofen und Baschenegg auf dem Schulweg immer ein Umweg, der, so die Experten, die Kinder dazu verleitet, diese nicht zu nutzen. Die Kinder müssten von der Schule auf dem Gehweg entlang der B300 bis zur alten Schule gehen und dann die B300 überqueren.
Eine Querung der B300 in Höhe der alten Schule stellt nach Aussage mehrerer Experten kein außerordentliches Sicherheitsrisiko dar, welches die Anordnung einer Querungshilfe rechtfertigen würde. Aktuelle Verkehrsmessungen in der Zeit vom 27.09.2022 bis 06.10.2022 haben eine Verkehrsbelastung von 5661 Fahrzeugen pro Tag ergeben, was einer unterdurchschnittlichen Verkehrsbelastung für eine Bundesstraße entspricht. Das freie Sichtfeld beträgt bei einer Querung bei der alten Schule zwischen ca. 160 und 190 Metern. Laut der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA 2015) wird die rechnerische Geschwindigkeit der Fußgänger mit 1,2 m/s angesetzt. Damit benötigt ein Fußgänger knapp sieben Sekunden, um die gesamte Fahrbahn zu überqueren.

Da die Kinder sicher mit dem Schulbus zur Schule und in den Hort gebracht werden, ohne die B300 queren zu müssen, wurde es von den Beteiligten nicht als zielführend angesehen, eine provisorische Querungshilfe für eine enorm kurze Übergangszeit einzurichten.

Ich teile die Besorgnis der Eltern um die Sicherheit Ihrer Kinder. Dennoch erlaube ich mir anzumerken, dass bei Beachtung der erforderlichen Aufmerksamkeit und Sorgfalt jedem Verkehrsteilnehmer, auch (Schul-)Kindern, eine Teilnahme am Straßenverkehr ohne besondere Gefährdung möglich ist. An den Stellen, wo besondere Verhältnisse, hohe Verkehrsbelastungen oder entsprechende Querungszahlen vorliegen, greift die Straßenverkehrsbehörde durch die Anordnung von Maßnahmen, wie oben ausgeführt, regelnd ein. Die Straßenverkehrsbehörde kann allerdings nicht alle Ereignisse, die im täglichen Verkehrsablauf geschehen, explizit regeln. In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind daher grundsätzliche Verhaltensregeln festgelegt. Danach werden die Fahrzeugführer neben der ihnen bereits durch § 1 StVO obliegenden Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme insbesondere durch § 3 Abs. 2a StVO zu einer besonderen Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern und hilfsbedürftigen Menschen verpflichtet. Danach müssen sich die Fahrzeugführer unabhängig von den örtlichen Gegebenheiten durch die Verminderung ihrer Fahrgeschwindigkeiten und durch stetige Bremsbereitschaft so verhalten, dass eine Gefährdung o. g. Personengruppen ausgeschlossen ist.


Hubert Hillenbrand

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

CSU

zuletzt angeschrieben am 07.07.2023
Unbeantwortet


Markus Kohler

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

CSU

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Bernhard Schmid

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CSU

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Andreas Birle

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

CSU

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Angelika Fischer

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

CSU

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Thomas Kögel

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

CSU

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Martina Repasky

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

Aktive Bürger Ustersbach

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Christian Braun

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

CSU

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