Stellungnahmen: Gemeinderat Bedburg-Hau

Antwort Anzahl Anteil
Unbeantwortet 13 48,1%
Ich stimme zu / überwiegend zu 8 29,6%
Ich lehne ab 5 18,5%
Keine Stellungnahme 1 3,7%

3 %

3% unterstützen einen Antrag im Parlament.

22% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

25% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


Karin Wilhelm

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

SPD zuletzt bearbeitet am 02.07.2018

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die Erhöhung in dem vorgegebenen Ausmaß halte ich für nicht sozial ausgewogen und für ungerecht - höhere Einkommen werden geschont.
eine moderate Erhöhung die alle Einkommensschichten gleichermaßen betrifft sieht anders aus.Es müssen andere Lösungen gefunden werden. Leider wurden die Vorschläge der SPD hierzu nicht angenommen.
Eine Steuererhöhung zur Haushaltsentlastung die alle gleich getroffen hätte ist im Vorjahr vom Rat abgelehnt worden. Nun kann man den Eindruck bekommen, das hauptsächlich Familien diese Lücken füllen sollen.


Ralf Wolniewicz

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

SPD zuletzt bearbeitet am 29.06.2018

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Es gibt Themen in einer Demokratie die einer Zuführung zu basisdemokratischem Austausch und Entscheidungen bedürfen. Dieses Thema gehört für mich dazu. Im vorliegenden Fall vermisse ich eine angemessene und zielführende Vorbereitung von Zahlenwerken, welche für jeden verständlich, dargestellt und nachvollziehbar sind. Die zur Information und Entscheidungsfindung vorgelegten Vorschläge zur Anpassung der entsprechend zu zahlenden Beiträge der Eltern, waren vor der Sichtung der einzelnen Fraktionen für mich persönlich nur mit mangelhaften, teils gerade so ausreichenden Vergleichswerken aus anderen Gemeinden und Städten versehen. Der tendenziell festgestellte monetäre Mehrbedarf, als sinnvollerweise zweckgebundener Anteil für eine partielle Konsolidierung des Gemeindehaushalts, ist zwar wünschenswert, sollte jedoch im wesentlichen einer ganzheitlicheren Betrachtung unterzogen werden. Ich vermisse aussagekräftige, fundiert vorbereitete Zahlenwerke, welche für jeden verständlich und nachvollziehbar sind. Dazu gehören auch Vergleichsrechnungen mit klar zu erkennenden Belastungsszenarien der einzelnen Einkommensstufen. Ein einfaches, wir nehmen Mal eine lineare Betrachtung ist an dieser Stelle nicht zielführend, zumal man damit keinem erklären kann, dass das die sinnvollste Lösung ist. Denn auch Elternvertreter sollten im Vorfeld der Vorbereitungen von Entscheidungen keine Probleme mit diesen Informationen haben. Im Weiteren ist es ein "No Go", vor dem Hintergrund eines neu beginnenden Schuljahres in Stress zu verfallen und Mal eben eine längst überfällige Regelung dann ganz plötzlich schnellstmöglich zu beschließen. Die Tendenz zu einer Erhöhung der Elternbeiträge wurde von allen Gemeinderatsmitgliedern befürwortet, nur das wie war das große ? Im Fokus steht für meine Entscheidung an dieser Stelle auch die Zukunft unserer Gesellschaft. Unsere Kinder. Dabei zu berücksichtigen, dass jede Entwicklung eines Kindes an dieser Stelle mit der Vielfalt der Möglichkeiten ausgestattet sein muss. Das ist bekanntermaßen nicht der Fall. Aus diesem Grunde sollte man in der bundesrepublikanischen Gesellschaft damit in der kleinsten Zelle beginnen, in der Familie. In den vorliegenden Vorschlägen der Gemeindeverwaltung findet eine massive Übervorteilung von Familien mit höheren Einkommen statt. Am anderen Ende eine signifikante Benachteiligung. Und die Mitte, welche sich gerade im Entwicklungsstadium der jungen Familien befindet, wird bereits von der Stufung her mit den höchsten Beitragssätzen belegt. Wir alle wissen, oder sollten wissen, oder sollten wieder wissen, für die, welche durch hohe bis sehr hohe Einkommen vergessen haben, dass, wenn junge Familien mit zwei Einkommen im mittleren Bereich, sehr leicht die als Höchststufe festgelegte Summe von 60.000 EUR + jährlich erreichen.Gerade in dieser Phase sind junge Familien in jeglicher Hinsicht höchstbelastet, im entwicklungstechnischen, im entwicklungspsychologischen, im pädagogischen sowie im finanziellen Bereich. Diese Entwicklungen bedürfen eines stabilen finanziellen Fundaments für die Kinder wie auch für die Eltern. Durchbrechen wir auch hier diese Mitte, so verschlechtern wir weiter mit einem hohen Risiko das bereits angeschlagene Fundament. Während die staatlich viel zu gering angesetzte Teilhabe mit 10 EUR pro Monat, für Kinder aus sozial schwachen Familien viel zu gering ist, würde man die sich gerade entwickelnden jungen Familien mit geringem bis zum mittelmäßigen Einkommen geradewegs Steine in den Weg legen, sich zeitfenstermäßig positiv für die gesamte Gesellschaft zu entwickeln. Vor dem Hintergrund des hohen Anteils an prekären Beschäftigungen und von Beschäftigungen, welche zumeist als erstes an gewinnmaximierten mindestens zweistelligen Renditen orientiert sind und auch für junge Familien zumeist keine, über einen längeren Zeitraum für die Kinder förderliche Entwicklungen für diese selbst und für unsere Gesellschaft mehr zulassen, müssen ganz klar in der Gesamtbetrachtung, wie von unserer Fraktion der SPD vorgeschlagen, weitere Stufungen , m.E. bis zu 200.000 EUR pro Jahr zusätzlich berücksichtigt werden. Ebenso sind für mich keine linearen, oder degressiven Ansätze zielführend, sondern progressive, mit der Ausprägung, das die Verhältnismäßigkeit zum monatlich zur Verfügung stehendem Einkommen im Verhältnis der einzelnen Haushalte zur selben Belastung führen muss. Das heißt dabei, dass gerade die sich im unteren und mittleren Bereich entwickelnden Familien keinesfalls (bis zum 60.000 EUR Bereich)zum maximal zu Grunde gelegten Elternbeitrag gehören dürfen. Mit weiteren Staffelungen bei angepasster Verhältnismäßigkeit zum verfügbaren Einkommen ließen sich m.E. sogar die Verlustanteile so reduzieren, dass man sich sogar in den positiven Bereich hineinbewegt. Dieses Mehr könnte man dann zweckgebunden für entsprechende Materialien in den Einrichtungen verwenden, ohne das noch einmal zusätzliche Beiträge der Eltern für Kopien, Stifte und andere Utensilien anfallen müssten, welche bekanntlich nochmals zu einem finanziellen Aufwand führen und wider die niedrigen Einkommen treffen.
Ein basisdemokratischer Entscheid wird im vorliegenden Fall sicherlich anders aussehen.
Und Argumentationen, wie: "Ich kann es nicht beurteilen wie sozialverträglich die erhobenen Gebühren im Einzelfall sind", für mich eine absolut realitätsfremde Aussage, welche m.E. so nicht öffentlich geäußert werden darf.


Karl-Heinz Gebauer

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

SPD zuletzt bearbeitet am 28.06.2018

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Das Anliegen der Elterninitiative ist sehr gerechtfertigt und weit deckungsgleich mit meiner Position und der Entscheidung der SPD-Ratsfraktion Bedburg-Hau. Wir haben uns für eine moderatere, sozialere und gerechtere Anpassung der Elternbeiträge eingesetzt, welche auch höhere Einkommen und Besserverdienende (z.B. 80.000, 100.000, 120.000 und 150.000 Euro) stärker entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit miteinbezieht. Dies ist weiterhin unsere Erwartung und Forderung.

Ich hoffe, dass die Petition wie schon in der Bevölkerung nun auch im Rat entsprechenden Anklang findet und der kritisierte Beschluss dazu nochmals überdacht sowie verbessert wird.


Wilhelm van Beek

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

SPD zuletzt bearbeitet am 28.06.2018

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Das Anliegen der Elterninitiative ist sehr gerechtfertigt und weit deckungsgleich mit meiner Position und der Entscheidung der SPD-Ratsfraktion Bedburg-Hau. Wir haben uns für eine moderatere, sozialere und gerechtere Anpassung der Elternbeiträge eingesetzt, welche auch höhere Einkommen und Besserverdienende (z.B. 80.000, 100.000, 120.000 und 150.000 Euro) stärker entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit miteinbezieht. Dies ist weiterhin unsere Erwartung und Forderung.

Ich hoffe, dass die Petition wie schon in der Bevölkerung nun auch im Rat entsprechenden Anklang findet und der kritisierte Beschluss dazu nochmals überdacht sowie verbessert wird.


Klaus Brandt

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

SPD zuletzt bearbeitet am 27.06.2018

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Das Anliegen der Elterninitiative ist gerechtfertigt und überdies deckungsgleich mit meiner Position und der Entscheidung der SPD-Ratsfraktion Bedburg-Hau. Wir haben uns für eine moderate, sozialere und gerechtere Anpassung der Elternbeiträge eingesetzt, welches auch höhere Einkommen und Besserverdienende stärker mit einbezieht ( z.B. 80 Tsd., 100 Tsd., 120 Tsd. und 150 Tsd.). dies ist weiterhin unsere Erwartungshaltung und Forderung.
Ich hoffe, dass die Petition wie schon in der Bevölkerung nun auch im Rat die entsprechenden Mitglieder ansprechen wird und der vielfach kritisierte Beschluss dazu nochmals überdacht und auch verbessert wird.


Willi Hermsen

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

SPD zuletzt bearbeitet am 22.06.2018

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Eltern, ich habe schon als Mitglied im Schulausschuss gegen die damalige Ratsvorlage argumentiert, sie belastet die Eltern auf einmal zu stark. Es fand eine kontroverse Debatte in den folgenden Hauptausschuss und im Rat statt, die Abstimmung wurde auch von dem Rat am 26.04.2018 auf dem 29.05.2018 vertagt. Die Fraktion der SPD im Gemeinderat konnte keine Mehrheit finden. Das ist auch Demokratie.
Ihr Anliegen als Elterninitiative ist sehr gerechtfertigt und weit deckungsgleich mit meiner Position und der Entscheidung der SPD-Ratsfraktion Bedburg-Hau. Wir haben uns für eine moderatere, sozialere und gerechtere Anpassung der Elternbeiträge eingesetzt, welches auch höhere Einkommen und Besserverdienende (z.B. 80.000, 100.000, 120.000 und 150.000 Euro) stärker entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit miteinbezieht. Dies ist weiterhin unsere Erwartung und Forderung.


Marcel Erps

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FDP zuletzt bearbeitet am 21.06.2018


Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.


Bild von Michael Hendricks

Michael Hendricks

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FDP zuletzt bearbeitet am 21.06.2018

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

In der Schulausschusssitzung am 22.03.2018 wurde bereits eifrig über den Verwaltungsvorschlag gem. Beschlussvorlage Nr. 25/2018 diskutiert. Es geht um die Einführung von gestaffelten Elternbeiträgen für die “Offene Ganztagsschule” (OGS) und die Anhebung der Beiträge für die Betreuung “Schule von acht bis eins” (8-1). Hierbei zeigte sich, dass die Ausschussmitglieder unterschiedlicher Auffassung waren. So wurde der Tagesordnungspunkt schnell zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.

In der Ratssitzung am 26.04.2018 wurde nunmehr neu über diesen Punkt diskutiert. Einigkeit war auch hier nicht zu erzielen. Die Fraktionen wurden vom Bürgermeister Peter Driessen gebeten, ihre jeweiligen Vorstellungen schriftlich der Verwaltung vorzulegen, sodass dann noch kurzfristig eine Einigkeit herbeigeführt werden kann.

Die FDP-Fraktion kann dem Verwaltungsvorschlag gem. Beschlussvorlage Nr. 25/2018 nicht zustimmen und empfiehlt eine geringere Staffelung der Beiträge.

Es wird vorgeschlagen folgende Modellvarianten zu beschließen:

OGS Modell 2

8-1 Modell A

(siehe Anlage 7 zur Beschlussvorlage Nr. 25/2018)

Begründung:

Die Einführung der gestaffelten Beiträge, so Fraktionsvorsitzender Michael Hendricks, war eine Forderung der FDP-Fraktion, welche bereits in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 thematisiert wurden. Insofern werden die unterschiedlichen Lösungsansätze der Verwaltung begrüßt.

Dass gestaffelte Beiträge lediglich für die OGS und nicht für die “8-1”-Betreuung eingeführt werden soll, ist nachvollziehbar dargelegt worden.

Der als moderat zu bezeichnende Anstieg der Beiträge für die “8-1”-Betreuung bei gleichzeitiger Staffelung für Geschwisterkinder wird als unproblematisch und sinnvoll angesehen.

Hinsichtlich der Höhe der Beiträge für die OGS fehlt an einer ausgewogenen Berücksichtigung des aufgrund der Steigerung der Beiträge nicht unwahrscheinlichen Rückgangs der Inanspruchnahme dieser Betreuungsform, gibt Marcel Erps zu bedenken. Es ist besonders zu berücksichtigen, dass in der Gemeinde Bedburg-Hau ca. 50 % der Eltern, nach den Erfahrungswerten aus dem Kita-Bereich, den beiden obersten Einkommensstufen zuzuordnen sind.

Dies zeigt, dass in starkem Maße die Gemeinde für junge Familien, und hierbei insbesondere für die finanziell besser gestellten, attraktiv ist. Die Einführung der OGS-Beiträge darf diesen besonderen Standortfaktor nicht insoweit negativ beeinflussen, dass a) weniger Eltern die Kinder für diese Betreuungsform anmelden und b) weniger Familien nach Bedburg-Hau ziehen.

Zu a)

Wie auch der Bericht GPA zeigt, wird die Betreuungsform in Bedburg-Hau gut angenommen. Dies führt dazu, dass die Kosten pro Kind gering sind. Werden weniger Kinder für diese Betreuungsform angemeldet, steigen zum einen die Kosten pro Kind. Zum anderen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Modellrechnung der Verwaltung nicht aufgeht und der Zuschussbedarf doch höher ausfällt. Hiervon ist aus Sicht der FDP-Fraktion auszugehen. “Eine Erhöhung der OGS-Einnahmen ist aus unserer Sicht nicht allein durch die Erhöhung der Beiträge sondern nur durch das Produkt von höheren Beiträgen mit der Anzahl der Kinder zu verstehen” so Hendricks weiter (siehe Anlage zur Darstellung einer möglichen Entwicklung).

Es ist auch davon auszugehen, dass eher die finanziell besser gestellten Eltern, die Überlegung anstreben würden, ihr Kind nicht für die OGS anzumelden. Sicherlich ist eine 1 zu 1 Übertragung von der Einkommens- zur Sozialstruktur der Gemeinde nicht möglich. Dennoch ist dieser Indikator für die Betreuung und Entwicklung der Bedburg-Hauer-Kinder wichtig und sollte auf dem jetzigen Niveau verbleiben.

Die Tatsache, dass die Betreuungskosten steuerlich abrechenbar sind, wie von den Grünen in der Ratssitzung angemerkt, ist sicherlich korrekt, kann sich dennoch je nach Einkommensstruktur unterschiedlich auswirken und wird bei der Frage, ob jemand sein Kind für die OGS anmeldet, eine nachrangige Rolle spielen.

Zu b)

Die Gemeinde Bedburg-Hau hat auch aufgrund der Nähe zur Kreisstadt Kleve einen besonderen Standortfaktor. Idyllisch gelegen und doch alle Einkaufsmöglichkeiten in naher Umgebung macht gerade für Personen zwischen 25 und 55, welche über finanzielle Unabhängigkeit verfügen, die Attraktivität aus. Statistische Auswertungen von IT-NRW spiegeln dies ebenso wieder wie eigene Erfahrungen. Zu diesem Personenkreis gehören ebenso junge Familien, für die neben diesen Faktoren auch die Betreuungsstruktur und die damit verbundenen Betreuungskosten eine wichtige Rolle spielen.

Eine zu einseitig betrachtete Anhebung der Kosten wird unweigerlich dazu führen, dass weniger Familien nach Bedburg-Hau ziehen.

Insgesamt betrachtet die FDP-Fraktion die Modellvarianten

OGS Modell 2

8-1 Modell A

als angemessen.

“Bei diesem Modell ist dann auch dem möglichen Umstand zu genüge Rechnung getragen, dass neben einem OGS-Kind auch noch ein weiteres voll beitragspflichtiges Kita-Kind zum Haushalt gehört”, so Marcel Erps weiter.

Die Staffelung der Einkommensgrenzen sollte so beibehalten werden, da dies für die Eltern nachvollziehbar ist. Diese Grenzen sind bereits aus dem Kita-Bereich bekannt.


Silke Gorißen

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

CDU zuletzt bearbeitet am 06.07.2018

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich lehne ab.

Gemeinsame Stellungnahme
des Bürgermeisters der Gemeinde Bedburg-Hau, Peter Driessen, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Bedburg-Hau:

Für das Schuljahr 2018/2019 wurden durch den Rat der Gemeinde Bedburg-Hau die Beitragssätze für den OGATA-Bereich neu festgesetzt. Ab einem Jahreseinkommen von mehr als 36.813,- EUR liegen die Beiträge über dem bislang gültigen Pauschalbetrag von 40,- EUR.

Dieser Erhöhung gingen viele über- und innerparteiliche Gespräche und Diskussionen voraus. An den Schulausschusssitzungen nahmen die Elternvertreter und Schulleitungen als beratende Mitglieder teil.

Auch Bürgerinnen und Bürger haben sich zu der Thematik geäußert und im Zuge dessen eine Petition gestartet, welche die Wichtigkeit aufzeigt, die Gründe für den gefassten Beschluss nochmals zu erläutern und deutlich zu machen. Herr Bürgermeister Peter Driessen, die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen haben die Anpassung gemeinschaftlich getragen und nehmen aus diesem Grund gemeinsam – wie schon in der Vergangenheit – Stellung:

Viele Jahre konnten Eltern für einen sehr niedrigen Beitragssatz von 40,- EUR monatlich ihre Kinder im Rahmen des Offenen Ganztages in den Grundschulen unserer Gemeinde betreuen lassen. Durch die stetig wachsende Zahl der zu betreuenden Kinder, stiegen auch die von der Gemeinde und damit von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragenden Kosten. Mittlerweile beläuft sich das jährliche Defizit auf 100.000,- EUR. Eine genaue Analyse der bisherigen Situation findet sich im Bericht der Gemeindeprüfanstalt ab Seite 51.

Die Qualität des OGATA in unserer Gemeinde liegt auf hohem Niveau. Die Betreuung ist von montags bis donnerstags spätestens von Schulbeginn an bis 16.15 Uhr und freitags bis 15.00 Uhr gewährleistet.

In kleinen Gruppen werden die Kinder bei der Fertigung ihrer Hausaufgaben betreut. Ein vielfältiges Spiel- und Bastelangebot, freies Spielen im Innen- und Außenbereich, zahlreiche Angebote an Arbeitsgemeinschaften wie bspw. Tanzen, Trommeln, Schach, Kochen etc. bieten den Kindern vielseitige Abwechslung, Förderung und Spaß.

In den Beiträgen inbegriffen ist die Betreuung der Kinder jeweils für die Hälfte der Schulferien. Eltern, deren Kinder die OGATA besuchen, sind somit nicht gezwungen, während der gesamten Ferienzeit Urlaub zu nehmen oder eine anderweitige Betreuung der Kinder sicherzustellen.

Die Anpassung der Sätze für den OGATA-Bereich ist seit Jahren überfällig gewesen.

Es ist richtig, Eltern, die diese umfassende Betreuungsform mit all ihren Angeboten in Anspruch nehmen, an den Kosten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu beteiligen.

Der Rat hat in seiner letzten Sitzung für das Schuljahr 2018/2019 beschlossen, dass jeder, der für die Betreuungsform „acht bis eins“ sein Kind anmeldet, pauschal und unabhängig vom Einkommen, 30,- EUR für das erste Kind, 15.- EUR für das zweite und keinen Beitrag ab dem dritten Kind zahlt (Leistungsbezieher von SGB II, FlüAG, SGB XII zahlen jeweils die Hälfte).

Eltern, deren Kinder die OGATA-Betreuung erhalten, werden – wie auch bei der Erhebung von Kindergartenbeiträgen – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Zahlung der Beiträge herangezogen. Bis zu einem Einkommen von 15.000,- EUR zahlen Eltern monatlich 10,- EUR, bis zu einem Einkommen von 24.542,- EUR monatlich 25,- EUR, bis zu einem Einkommen von 36.813,- EUR monatlich 40,- EUR, bis zu einem Einkommen von 49.084,- EUR monatlich 65,- EUR, bis zu einem Einkommen von 61.355,- EUR monatlich 100,- EUR und bei einem Einkommen von über 61.355,- EUR im Jahr monatlich 120,- EUR.

Für das zweite Kind fällt jeweils die Hälfte der aufgeführten Beiträge an, das dritte Kind ist frei.

Die Staffelung der Jahreseinkommen, welche für die Berechnung der Elternbeiträge notwendig sind, orientiert sich an den Vorgaben für die Kindergärten.

Im Laufe des Schuljahres 2018/2019 wird der Prozess evaluiert und dokumentiert werden. Eine erneute Überprüfung durch den Rat soll im nächsten Frühjahr für das Schuljahr 2019/2020 erfolgen.Elternvertreter und Schulleitungen werden in diesen Prozess ebenfalls wieder als beratende Mitglieder des Schulausschusses eingebunden sein.


Uwe Egerding

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

CDU zuletzt bearbeitet am 04.07.2018

Ich lehne ab.

Gemeinsame Stellungnahme
des Bürgermeisters der Gemeinde Bedburg-Hau, Peter Driessen, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Bedburg-Hau

Für das Schuljahr 2018/2019 wurden durch den Rat der Gemeinde Bedburg-Hau die Beitragssätze für den OGATA-Bereich neu festgesetzt. Ab einem Jahreseinkommen von mehr als 36.813,- EUR liegen die Beiträge über dem bislang gültigen Pauschalbetrag von 40,- EUR.

Dieser Erhöhung gingen viele über- und innerparteiliche Gespräche und Diskussionen voraus. An den Schulausschusssitzungen nahmen die Elternvertreter und Schulleitungen als beratende Mitglieder teil.

Auch Bürgerinnen und Bürger haben sich zu der Thematik geäußert und im Zuge dessen eine Petition gestartet, welche die Wichtigkeit aufzeigt, die Gründe für den gefassten Beschluss nochmals zu erläutern und deutlich zu machen. Herr Bürgermeister Peter Driessen, die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen haben die Anpassung gemeinschaftlich getragen und nehmen aus diesem Grund gemeinsam – wie schon in der Vergangenheit – Stellung:

Viele Jahre konnten Eltern für einen sehr niedrigen Beitragssatz von 40,- EUR monatlich ihre Kinder im Rahmen des Offenen Ganztages in den Grundschulen unserer Gemeinde betreuen lassen. Durch die stetig wachsende Zahl der zu betreuenden Kinder, stiegen auch die von der Gemeinde und damit von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragenden Kosten. Mittlerweile beläuft sich das jährliche Defizit auf 100.000,- EUR. Eine genaue Analyse der bisherigen Situation findet sich im Bericht der Gemeindeprüfanstalt ab Seite 51.

Die Qualität des OGATA in unserer Gemeinde liegt auf hohem Niveau. Die Betreuung ist von montags bis donnerstags spätestens von Schulbeginn an bis 16.15 Uhr und freitags bis 15.00 Uhr gewährleistet.

In kleinen Gruppen werden die Kinder bei der Fertigung ihrer Hausaufgaben betreut. Ein vielfältiges Spiel- und Bastelangebot, freies Spielen im Innen- und Außenbereich, zahlreiche Angebote an Arbeitsgemeinschaften wie bspw. Tanzen, Trommeln, Schach, Kochen etc. bieten den Kindern vielseitige Abwechslung, Förderung und Spaß.

In den Beiträgen inbegriffen ist die Betreuung der Kinder jeweils für die Hälfte der Schulferien. Eltern, deren Kinder die OGATA besuchen, sind somit nicht gezwungen, während der gesamten Ferienzeit Urlaub zu nehmen oder eine anderweitige Betreuung der Kinder sicherzustellen.

Die Anpassung der Sätze für den OGATA-Bereich ist seit Jahren überfällig gewesen.
Es ist richtig, Eltern, die diese umfassende Betreuungsform mit all ihren Angeboten in Anspruch nehmen, an den Kosten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu beteiligen.

Der Rat hat in seiner letzten Sitzung für das Schuljahr 2018/2019 beschlossen, dass jeder, der für die Betreuungsform „acht bis eins“ sein Kind anmeldet, pauschal und unabhängig vom Einkommen, 30,- EUR für das erste Kind, 15.- EUR für das zweite und keinen Beitrag ab dem dritten Kind zahlt (Leistungsbezieher von SGB II, FlüAG, SGB XII zahlen jeweils die Hälfte).

Eltern, deren Kinder die OGATA-Betreuung erhalten, werden – wie auch bei der Erhebung von Kindergartenbeiträgen – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Zahlung der Beiträge herangezogen. Bis zu einem Einkommen von 15.000,- EUR zahlen Eltern monatlich 10,- EUR, bis zu einem Einkommen von 24.542,- EUR monatlich 25,- EUR, bis zu einem Einkommen von 36.813,- EUR monatlich 40,- EUR, bis zu einem Einkommen von 49.084,- EUR monatlich 65,- EUR, bis zu einem Einkommen von 61.355,- EUR monatlich 100,- EUR und bei einem Einkommen von über 61.355,- EUR im Jahr monatlich 120,- EUR.

Für das zweite Kind fällt jeweils die Hälfte der aufgeführten Beiträge an, das dritte Kind ist frei.

Die Staffelung der Jahreseinkommen, welche für die Berechnung der Elternbeiträge notwendig sind, orientiert sich an den Vorgaben für die Kindergärten.

Im Laufe des Schuljahres 2018/2019 wird der Prozess evaluiert und dokumentiert werden. Eine erneute Überprüfung durch den Rat soll im nächsten Frühjahr für das Schuljahr 2019/2020 erfolgen.Elternvertreter und Schulleitungen werden in diesen Prozess ebenfalls wieder als beratende Mitglieder des Schulausschusses eingebunden sein.


Bruno Willemsen

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

CDU zuletzt bearbeitet am 04.07.2018

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich lehne ab.

Gemeinsame Stellungnahme
des Bürgermeisters der Gemeinde Bedburg-Hau, Peter Driessen, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Bedburg-Hau

Für das Schuljahr 2018/2019 wurden durch den Rat der Gemeinde Bedburg-Hau die Beitragssätze für den OGATA-Bereich neu festgesetzt. Ab einem Jahreseinkommen von mehr als 36.813,- EUR liegen die Beiträge über dem bislang gültigen Pauschalbetrag von 40,- EUR.

Dieser Erhöhung gingen viele über- und innerparteiliche Gespräche und Diskussionen voraus. An den Schulausschusssitzungen nahmen die Elternvertreter und Schulleitungen als beratende Mitglieder teil.

Auch Bürgerinnen und Bürger haben sich zu der Thematik geäußert und im Zuge dessen eine Petition gestartet, welche die Wichtigkeit aufzeigt, die Gründe für den gefassten Beschluss nochmals zu erläutern und deutlich zu machen. Herr Bürgermeister Peter Driessen, die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen haben die Anpassung gemeinschaftlich getragen und nehmen aus diesem Grund gemeinsam – wie schon in der Vergangenheit – Stellung:

Viele Jahre konnten Eltern für einen sehr niedrigen Beitragssatz von 40,- EUR monatlich ihre Kinder im Rahmen des Offenen Ganztages in den Grundschulen unserer Gemeinde betreuen lassen. Durch die stetig wachsende Zahl der zu betreuenden Kinder, stiegen auch die von der Gemeinde und damit von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragenden Kosten. Mittlerweile beläuft sich das jährliche Defizit auf 100.000,- EUR. Eine genaue Analyse der bisherigen Situation findet sich im Bericht der Gemeindeprüfanstalt ab Seite 51.

Die Qualität des OGATA in unserer Gemeinde liegt auf hohem Niveau. Die Betreuung ist von montags bis donnerstags spätestens von Schulbeginn an bis 16.15 Uhr und freitags bis 15.00 Uhr gewährleistet.

In kleinen Gruppen werden die Kinder bei der Fertigung ihrer Hausaufgaben betreut. Ein vielfältiges Spiel- und Bastelangebot, freies Spielen im Innen- und Außenbereich, zahlreiche Angebote an Arbeitsgemeinschaften wie bspw. Tanzen, Trommeln, Schach, Kochen etc. bieten den Kindern vielseitige Abwechslung, Förderung und Spaß.

In den Beiträgen inbegriffen ist die Betreuung der Kinder jeweils für die Hälfte der Schulferien. Eltern, deren Kinder die OGATA besuchen, sind somit nicht gezwungen, während der gesamten Ferienzeit Urlaub zu nehmen oder eine anderweitige Betreuung der Kinder sicherzustellen.

Die Anpassung der Sätze für den OGATA-Bereich ist seit Jahren überfällig gewesen.
Es ist richtig, Eltern, die diese umfassende Betreuungsform mit all ihren Angeboten in Anspruch nehmen, an den Kosten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu beteiligen.

Der Rat hat in seiner letzten Sitzung für das Schuljahr 2018/2019 beschlossen, dass jeder, der für die Betreuungsform „acht bis eins“ sein Kind anmeldet, pauschal und unabhängig vom Einkommen, 30,- EUR für das erste Kind, 15.- EUR für das zweite und keinen Beitrag ab dem dritten Kind zahlt (Leistungsbezieher von SGB II, FlüAG, SGB XII zahlen jeweils die Hälfte).

Eltern, deren Kinder die OGATA-Betreuung erhalten, werden – wie auch bei der Erhebung von Kindergartenbeiträgen – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Zahlung der Beiträge herangezogen. Bis zu einem Einkommen von 15.000,- EUR zahlen Eltern monatlich 10,- EUR, bis zu einem Einkommen von 24.542,- EUR monatlich 25,- EUR, bis zu einem Einkommen von 36.813,- EUR monatlich 40,- EUR, bis zu einem Einkommen von 49.084,- EUR monatlich 65,- EUR, bis zu einem Einkommen von 61.355,- EUR monatlich 100,- EUR und bei einem Einkommen von über 61.355,- EUR im Jahr monatlich 120,- EUR.

Für das zweite Kind fällt jeweils die Hälfte der aufgeführten Beiträge an, das dritte Kind ist frei.

Die Staffelung der Jahreseinkommen, welche für die Berechnung der Elternbeiträge notwendig sind, orientiert sich an den Vorgaben für die Kindergärten.

Im Laufe des Schuljahres 2018/2019 wird der Prozess evaluiert und dokumentiert werden. Eine erneute Überprüfung durch den Rat soll im nächsten Frühjahr für das Schuljahr 2019/2020 erfolgen.Elternvertreter und Schulleitungen werden in diesen Prozess ebenfalls wieder als beratende Mitglieder des Schulausschusses eingebunden sein.


Hans-Jürgen Wellmanns

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

CDU zuletzt bearbeitet am 04.07.2018

Ich lehne ab.

Gemeinsame Stellungnahme
des Bürgermeisters der Gemeinde Bedburg-Hau, Peter Driessen, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Bedburg-Hau

Für das Schuljahr 2018/2019 wurden durch den Rat der Gemeinde Bedburg-Hau die Beitragssätze für den OGATA-Bereich neu festgesetzt. Ab einem Jahreseinkommen von mehr als 36.813,- EUR liegen die Beiträge über dem bislang gültigen Pauschalbetrag von 40,- EUR.

Dieser Erhöhung gingen viele über- und innerparteiliche Gespräche und Diskussionen voraus. An den Schulausschusssitzungen nahmen die Elternvertreter und Schulleitungen als beratende Mitglieder teil.

Auch Bürgerinnen und Bürger haben sich zu der Thematik geäußert und im Zuge dessen eine Petition gestartet, welche die Wichtigkeit aufzeigt, die Gründe für den gefassten Beschluss nochmals zu erläutern und deutlich zu machen. Herr Bürgermeister Peter Driessen, die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen haben die Anpassung gemeinschaftlich getragen und nehmen aus diesem Grund gemeinsam – wie schon in der Vergangenheit – Stellung:

Viele Jahre konnten Eltern für einen sehr niedrigen Beitragssatz von 40,- EUR monatlich ihre Kinder im Rahmen des Offenen Ganztages in den Grundschulen unserer Gemeinde betreuen lassen. Durch die stetig wachsende Zahl der zu betreuenden Kinder, stiegen auch die von der Gemeinde und damit von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragenden Kosten. Mittlerweile beläuft sich das jährliche Defizit auf 100.000,- EUR. Eine genaue Analyse der bisherigen Situation findet sich im Bericht der Gemeindeprüfanstalt ab Seite 51.

Die Qualität des OGATA in unserer Gemeinde liegt auf hohem Niveau. Die Betreuung ist von montags bis donnerstags spätestens von Schulbeginn an bis 16.15 Uhr und freitags bis 15.00 Uhr gewährleistet.

In kleinen Gruppen werden die Kinder bei der Fertigung ihrer Hausaufgaben betreut. Ein vielfältiges Spiel- und Bastelangebot, freies Spielen im Innen- und Außenbereich, zahlreiche Angebote an Arbeitsgemeinschaften wie bspw. Tanzen, Trommeln, Schach, Kochen etc. bieten den Kindern vielseitige Abwechslung, Förderung und Spaß.

In den Beiträgen inbegriffen ist die Betreuung der Kinder jeweils für die Hälfte der Schulferien. Eltern, deren Kinder die OGATA besuchen, sind somit nicht gezwungen, während der gesamten Ferienzeit Urlaub zu nehmen oder eine anderweitige Betreuung der Kinder sicherzustellen.

Die Anpassung der Sätze für den OGATA-Bereich ist seit Jahren überfällig gewesen.
Es ist richtig, Eltern, die diese umfassende Betreuungsform mit all ihren Angeboten in Anspruch nehmen, an den Kosten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu beteiligen.

Der Rat hat in seiner letzten Sitzung für das Schuljahr 2018/2019 beschlossen, dass jeder, der für die Betreuungsform „acht bis eins“ sein Kind anmeldet, pauschal und unabhängig vom Einkommen, 30,- EUR für das erste Kind, 15.- EUR für das zweite und keinen Beitrag ab dem dritten Kind zahlt (Leistungsbezieher von SGB II, FlüAG, SGB XII zahlen jeweils die Hälfte).

Eltern, deren Kinder die OGATA-Betreuung erhalten, werden – wie auch bei der Erhebung von Kindergartenbeiträgen – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Zahlung der Beiträge herangezogen. Bis zu einem Einkommen von 15.000,- EUR zahlen Eltern monatlich 10,- EUR, bis zu einem Einkommen von 24.542,- EUR monatlich 25,- EUR, bis zu einem Einkommen von 36.813,- EUR monatlich 40,- EUR, bis zu einem Einkommen von 49.084,- EUR monatlich 65,- EUR, bis zu einem Einkommen von 61.355,- EUR monatlich 100,- EUR und bei einem Einkommen von über 61.355,- EUR im Jahr monatlich 120,- EUR.

Für das zweite Kind fällt jeweils die Hälfte der aufgeführten Beiträge an, das dritte Kind ist frei.

Die Staffelung der Jahreseinkommen, welche für die Berechnung der Elternbeiträge notwendig sind, orientiert sich an den Vorgaben für die Kindergärten.

Im Laufe des Schuljahres 2018/2019 wird der Prozess evaluiert und dokumentiert werden. Eine erneute Überprüfung durch den Rat soll im nächsten Frühjahr für das Schuljahr 2019/2020 erfolgen.Elternvertreter und Schulleitungen werden in diesen Prozess ebenfalls wieder als beratende Mitglieder des Schulausschusses eingebunden sein.


Manfred Obgenorth

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

CDU zuletzt bearbeitet am 04.07.2018

Ich lehne ab.

Gemeinsame Stellungnahme
des Bürgermeisters der Gemeinde Bedburg-Hau, Peter Driessen, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Bedburg-Hau

Für das Schuljahr 2018/2019 wurden durch den Rat der Gemeinde Bedburg-Hau die Beitragssätze für den OGATA-Bereich neu festgesetzt. Ab einem Jahreseinkommen von mehr als 36.813,- EUR liegen die Beiträge über dem bislang gültigen Pauschalbetrag von 40,- EUR.

Dieser Erhöhung gingen viele über- und innerparteiliche Gespräche und Diskussionen voraus. An den Schulausschusssitzungen nahmen die Elternvertreter und Schulleitungen als beratende Mitglieder teil.

Auch Bürgerinnen und Bürger haben sich zu der Thematik geäußert und im Zuge dessen eine Petition gestartet, welche die Wichtigkeit aufzeigt, die Gründe für den gefassten Beschluss nochmals zu erläutern und deutlich zu machen. Herr Bürgermeister Peter Driessen, die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen haben die Anpassung gemeinschaftlich getragen und nehmen aus diesem Grund gemeinsam – wie schon in der Vergangenheit – Stellung:

Viele Jahre konnten Eltern für einen sehr niedrigen Beitragssatz von 40,- EUR monatlich ihre Kinder im Rahmen des Offenen Ganztages in den Grundschulen unserer Gemeinde betreuen lassen. Durch die stetig wachsende Zahl der zu betreuenden Kinder, stiegen auch die von der Gemeinde und damit von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragenden Kosten. Mittlerweile beläuft sich das jährliche Defizit auf 100.000,- EUR. Eine genaue Analyse der bisherigen Situation findet sich im Bericht der Gemeindeprüfanstalt ab Seite 51.

Die Qualität des OGATA in unserer Gemeinde liegt auf hohem Niveau. Die Betreuung ist von montags bis donnerstags spätestens von Schulbeginn an bis 16.15 Uhr und freitags bis 15.00 Uhr gewährleistet.

In kleinen Gruppen werden die Kinder bei der Fertigung ihrer Hausaufgaben betreut. Ein vielfältiges Spiel- und Bastelangebot, freies Spielen im Innen- und Außenbereich, zahlreiche Angebote an Arbeitsgemeinschaften wie bspw. Tanzen, Trommeln, Schach, Kochen etc. bieten den Kindern vielseitige Abwechslung, Förderung und Spaß.

In den Beiträgen inbegriffen ist die Betreuung der Kinder jeweils für die Hälfte der Schulferien. Eltern, deren Kinder die OGATA besuchen, sind somit nicht gezwungen, während der gesamten Ferienzeit Urlaub zu nehmen oder eine anderweitige Betreuung der Kinder sicherzustellen.

Die Anpassung der Sätze für den OGATA-Bereich ist seit Jahren überfällig gewesen.
Es ist richtig, Eltern, die diese umfassende Betreuungsform mit all ihren Angeboten in Anspruch nehmen, an den Kosten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu beteiligen.

Der Rat hat in seiner letzten Sitzung für das Schuljahr 2018/2019 beschlossen, dass jeder, der für die Betreuungsform „acht bis eins“ sein Kind anmeldet, pauschal und unabhängig vom Einkommen, 30,- EUR für das erste Kind, 15.- EUR für das zweite und keinen Beitrag ab dem dritten Kind zahlt (Leistungsbezieher von SGB II, FlüAG, SGB XII zahlen jeweils die Hälfte).

Eltern, deren Kinder die OGATA-Betreuung erhalten, werden – wie auch bei der Erhebung von Kindergartenbeiträgen – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Zahlung der Beiträge herangezogen. Bis zu einem Einkommen von 15.000,- EUR zahlen Eltern monatlich 10,- EUR, bis zu einem Einkommen von 24.542,- EUR monatlich 25,- EUR, bis zu einem Einkommen von 36.813,- EUR monatlich 40,- EUR, bis zu einem Einkommen von 49.084,- EUR monatlich 65,- EUR, bis zu einem Einkommen von 61.355,- EUR monatlich 100,- EUR und bei einem Einkommen von über 61.355,- EUR im Jahr monatlich 120,- EUR.

Für das zweite Kind fällt jeweils die Hälfte der aufgeführten Beiträge an, das dritte Kind ist frei.

Die Staffelung der Jahreseinkommen, welche für die Berechnung der Elternbeiträge notwendig sind, orientiert sich an den Vorgaben für die Kindergärten.

Im Laufe des Schuljahres 2018/2019 wird der Prozess evaluiert und dokumentiert werden. Eine erneute Überprüfung durch den Rat soll im nächsten Frühjahr für das Schuljahr 2019/2020 erfolgen. Elternvertreter und Schulleitungen werden in diesen Prozess ebenfalls wieder als beratende Mitglieder des Schulausschusses eingebunden sein.


Heinz Seitz

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

Grüne zuletzt bearbeitet am 04.07.2018

Keine Stellungnahme.

Gemeinsame Stellungnahme des Bürgermeisters der Gemeinde Bedburg-Hau, Peter Driessen, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, und der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Bedburg-Hau

Für das Schuljahr 2018/2019 wurden durch den Rat der Gemeinde Bedburg-Hau die Beitragssätze für den OGATA-Bereich neu festgesetzt. Ab einem Jahreseinkommen von mehr als 36.813,- EUR liegen die Beiträge über dem bislang gültigen Pauschalbetrag von 40,- EUR.

Dieser Erhöhung gingen viele über- und innerparteiliche Gespräche und Diskussionen voraus. An den Schulausschusssitzungen nahmen die Elternvertreter und Schulleitungen als beratende Mitglieder teil.

Auch Bürgerinnen und Bürger haben sich zu der Thematik geäußert und im Zuge dessen eine Petition (www.openpetition.de/petition/stellungnahme/nicht-mit-uns-300-beitragserhoehung-ohne-gegenleistung) gestartet, welche die Wichtigkeit aufzeigt, die Gründe für den gefassten Beschluss nochmals zu erläutern und deutlich zu machen. Herr Bürgermeister Peter Driessen, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen und die CDU-Fraktion haben die Anpassung gemeinschaftlich getragen und nehmen aus diesem Grund gemeinsam – wie schon in der Vergangenheit – Stellung:

Viele Jahre konnten Eltern für einen sehr niedrigen Beitragssatz von 40,- EUR monatlich ihre Kinder im Rahmen des Offenen Ganztages in den Grundschulen unserer Gemeinde betreuen lassen. Durch die stetig wachsende Zahl der zu betreuenden Kinder, stiegen auch die von der Gemeinde und damit von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragenden Kosten. Mittlerweile beläuft sich das jährliche Defizit auf 100.000,- EUR. Eine genaue Analyse der bisherigen Situation findet sich im Bericht der Gemeindeprüfanstalt ab Seite 51 (ris.bedburg-hau.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTNqMg6JI-mE78g0lFOW_7O_gzV5oUV4kkdg0VzG63XN/Gemeinde_Bedburg-Hau_Gesamtbericht_2017.pdf).

Die Qualität des OGATA in unserer Gemeinde liegt auf hohem Niveau. Die Betreuung ist von montags bis donnerstags spätestens von Schulbeginn an bis 16.15 Uhr und freitags bis 15.00 Uhr gewährleistet.

In kleinen Gruppen werden die Kinder bei der Fertigung ihrer Hausaufgaben betreut. Ein vielfältiges Spiel- und Bastelangebot, freies Spielen im Innen- und Außenbereich, zahlreiche Angebote an Arbeitsgemeinschaften wie bspw. Tanzen, Trommeln, Schach, Kochen etc. bieten den Kindern vielseitige Abwechslung, Förderung und Spaß.

In den Beiträgen inbegriffen ist die Betreuung der Kinder jeweils für die Hälfte der Schulferien. Eltern, deren Kinder die OGATA besuchen, sind somit nicht gezwungen, während der gesamten Ferienzeit Urlaub zu nehmen oder eine anderweitige Betreuung der Kinder sicherzustellen.

Die Anpassung der Sätze für den OGATA-Bereich ist seit Jahren überfällig gewesen.
Es ist richtig, Eltern, die diese umfassende Betreuungsform mit all ihren Angeboten in Anspruch nehmen, an den Kosten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu beteiligen.

Der Rat hat in seiner letzten Sitzung für das Schuljahr 2018/2019 beschlossen, dass jeder, der für die Betreuungsform „acht bis eins“ sein Kind anmeldet, pauschal und unabhängig vom Einkommen, 30,- EUR für das erste Kind, 15.- EUR für das zweite und keinen Beitrag ab dem dritten Kind zahlt (Leistungsbezieher von SGB II, FlüAG, SGB XII zahlen jeweils die Hälfte).

Eltern, deren Kinder die OGATA-Betreuung erhalten, werden – wie auch bei der Erhebung von Kindergartenbeiträgen – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Zahlung der Beiträge herangezogen.
Bis zu einem Einkommen von 15.000,- EUR zahlen Eltern monatlich 10,- EUR,
bis zu einem Einkommen von 24.542,- EUR monatlich 25,- EUR,
bis zu einem Einkommen von 36.813,- EUR monatlich 40,- EUR,
bis zu einem Einkommen von 49.084,- EUR monatlich 65,- EUR,
bis zu einem Einkommen von 61.355,- EUR monatlich 100,- EUR
und bei einem Einkommen von über 61.355,- EUR im Jahr monatlich 120,- EUR.

Für das zweite Kind fällt jeweils die Hälfte der aufgeführten Beiträge an, das dritte Kind ist frei.

Die Staffelung der Jahreseinkommen, welche für die Berechnung der Elternbeiträge notwendig sind, orientiert sich an den Vorgaben für die Kindergärten (www.bedburg-hau.de/de/dienstleistungen/elternbeitraege/).

Im Laufe des Schuljahres 2018/2019 wird der Prozess evaluiert und dokumentiert werden. Eine erneute Überprüfung durch den Rat soll im nächsten Frühjahr für das Schuljahr 2019/2020 erfolgen. Elternvertreter und Schulleitungen werden in diesen Prozess ebenfalls wieder als beratende Mitglieder des Schulausschusses eingebunden sein.


Maria Verweyen

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

CDU

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Alfred Derks

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Jörg Pilkahn

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Jürgen Graven

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Friedhelm Haagen

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Jörg Keßler

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Hans-Gerd Perau

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Stephan Reinders

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Peter Drießen

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Marc Schneimann

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Elke Frische

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Walter Hoffmann

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