Petition richtet sich an:
Gesetzgeber
BTM Gesetz: Minderjährige sollen verstärkt im Gesetz berücksichtigt werden, d.h. auch der Eigenkonsum soll unter Verbot gestellt werden. Eine Elterliche Erlaubnis Therapiemassnahmen zu ergreifen, ohne das Kind gerichtlich entmündigen zu lassen, sollte neu geschaffen werden. Die Möglichkeit der Bestrafung von Minderjährigen auch bei Handel, Konsum oder Besitz von Drogen sollte verschärft werden. Bereits bei ersten Drogendelikten sollte die Einleitung von stationären Therapiemassnahmen möglich sein. Weitere Auflagen (regelmäßige Drogenscreenings bis zur Volljährigkeit, Pflichtteilnahme an Drogenberatungsseminaren u Sozialstunden) zum Schutz der Kinder eher u schneller veranlassen.
Begründung
Mein Sohn ist im Dezember letzten Jahres als Folge eines LSD Trips gestorben. Ich hatte im Vorfeld Unterstützung wegen seines Drogenkonsums gesucht, aber keine Hilfe bekommen, da seine Zustimmung für die Maßnahmen erforderlich war. Freiwillige ambulante oder stationäre Angebote sind insbesondere bei Minderjährigen nicht ausreichend. Die Sorgeberechtigten sollten bei süchtigen Minderjährigen unkompliziert (ohne Entmündigung) die erforderlichen Therapiemassnahmen einleiten dürfen. Es gibt viele Beispiele in unserem Bekanntenkreis für Eltern die gezwungen sind ihrem Kind beim abgleiten in die Sucht zu beobachten, da keine wirksame Unterstützung möglich ist. Ähnliche Schicksale sind sehr häufig u könnten durch kleinere Änderungen im BTM Gesetz verhindert werden. Bitte helfen SIE mit!