Abschaffung Erst-Erschließungsbeiträgen für jahrzehntealte Straßen!

Petition richtet sich an
Landtag Nordrhein-Westfalen

2.241 Unterschriften

Sammlung beendet

2.241 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Landtag Nordrhein-Westfalen

Schluss mit Ersterschließungsbeiträgen für jahrzehntealte Straßen!
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger werden völlig überraschend zur Kasse gebeten – für Straßen, die seit Jahrzehnten existieren. Diese Praxis ist ungerecht, sozial unverträglich und längst nicht mehr zeitgemäß.

Warum wir handeln müssen
Erschließungsbeiträge werden vielerorts erst Jahrzehnte nach dem Bau einer Straße erhoben – oft für Straßen aus den 1950er bis 1980er Jahren. Für die Betroffenen bedeutet das, plötzlich Forderungen im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich. Diese Beiträge sind für viele existenzbedrohend und treffen besonders Menschen, die seit Jahrzehnten in ihren Häusern leben oder inzwischen im Rentenalter sind.

Steigende Belastungen für Anwohner
Der Erneuerungsbedarf kommunaler Straßen ist stark gestiegen, ebenso wie die Kosten für Straßenbaumaßnahmen. Die Folge: Straßenausbaubeiträge werden zu einer immer größeren finanziellen Belastung, die Existenzen gefährden kann.
Gleichzeitig stehen Kommunen vor enormen Herausforderungen:
– Anpassung an den Klimawandel
– Verkehrswende
– Ausbau von Energie- und Wärmenetzen
– Barrierefreiheit
– demografischer Wandel
All diese Aufgaben betreffen die öffentliche Daseinsvorsorge – nicht die private Verantwortung einzelner Grundstückseigentümer. Die oft behaupteten „Wertsteigerungen der Grundstücke“ sind für selbstnutzende Eigentümer praktisch nicht spürbar.

Begründung

Das rechtliche Problem
Der erstmalige Ausbau einer Anliegerstraße gilt als „Erschließung“ nach dem BauGB. Bis zu 90 % der Kosten dürfen auf die Anlieger umgelegt werden.
Der Haken: Die Fristen für die Beitragserhebung beginnen erst, wenn eine Straße formal als „erstmalig hergestellt“ gilt. Doch viele Straßen wurden nie offiziell als fertiggestellt erklärt. Schon kleinste Abweichungen vom ursprünglichen Bebauungsplan reichen aus, um diesen Status über Jahrzehnte hinauszuzögern.

Die Folge:
Beitragsbescheide können selbst dann noch zugestellt werden, wenn die tatsächliche Herstellung der Straße mehr als 40, 50 oder 60 Jahre zurückliegt – oft an Menschen, die damals noch gar nicht geboren waren.

Endgültige Fertigstellung – ein juristisches Rätsel
Für Bürgerinnen und Bürger ist kaum nachvollziehbar, ab wann eine Straße rechtlich „fertig“ und damit die Verjährung ausgelöst ist. Dadurch entsteht eine rechtliche Unsicherheit, die dem ursprünglichen Zweck des Ersterschließungsbeitrags völlig widerspricht.

Unsere Forderung
Wir fordern eine gesetzliche Neuregelung, die Gerechtigkeit schafft und existenzbedrohende Nachforderungen ein für alle Mal beendet.

Konkret:

  • Klare, faire und zeitnahe Abrechnung von Erschließungsbeiträgen.
  • Keine rückwirkenden Nachforderungen für jahrzehntealte Straßen.
  • Verlässliche Fristen, wenn Straßen nicht zeitnah oder nicht vollständig fertiggestellt wurden.
  • Transparente Informations- und Beratungspflichten durch die Kommunen.

Schluss mit Ersterschließungsbeiträgen für Straßen aus dem letzten Jahrhundert!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.12.2025
Sammlung endet: 15.06.2026
Region: Nordrhein-Westfalen
Kategorie: Verwaltung

Neuigkeiten

  • Petition eingereicht – jetzt erst recht!

    Am 29.05.2026 haben wir unsere Petition „Abschaffung von Ersterschließungsbeiträgen für jahrzehntealte Straßen!“ offiziell beim Landtag NRW eingereicht.

    Eigentlich wollten wir die Petition (mit immerhin über 2.200 Unterschriften) persönlich übergeben. Auch der WDR sowie Vertreter der regionalen Presse hatten Interesse, diesen Termin zu begleiten und über unser Anliegen zu berichten. Doch trotz mehrfacher telefonischer und schriftlicher Anfragen wurde uns eine persönliche Übergabe verwehrt.

    Die Begründung des Landtags: Aufgrund der Vielzahl eingehender Petitionen seien persönliche Übergabetermine nicht möglich. Ob dies tatsächlich der Grund ist oder ob man sich den direkten Austausch mit den Betroffenen ersparen möchte, mag jeder selbst beurteilen.

    Fest steht: Es ist eine vertane Chance. Denn Demokratie lebt vom Dialog. Ein persönliches Gespräch hätte die Möglichkeit geboten, die Sorgen und die berechtigte Kritik vieler Bürgerinnen und Bürger direkt vorzutragen und die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung eindringlich zu verdeutlichen.

    Doch eines ist ebenso klar: Wir lassen uns davon nicht entmutigen!

    Die ungerechte Belastung von Anwohnerinnen und Anwohnern durch Ersterschließungsbeiträge für Straßen, die teilweise seit Jahrzehnten bestehen, bleibt ein Thema, das politische Aufmerksamkeit verdient. Deshalb werden wir weiterhin Öffentlichkeit herstellen, auf Missstände hinweisen und für eine faire Lösung kämpfen.

    Dafür brauchen wir euch!

    Bitte bleibt aktiv, sprecht mit Freunden, Nachbarn, Vereinskollegen und Familienmitgliedern über dieses Thema. Werbt für unsere Petition, sammelt weitere Unterstützerinnen und Unterstützer und teilt unsere Informationen über soziale Medien, Messenger-Gruppen und persönliche Kontakte.
    Jede Unterschrift zählt. Jede Stimme erhöht den Druck auf die Politik. Und jede Unterstützung bringt uns unserem Ziel ein Stück näher.

    Herzlichen Dank für euren Einsatz und eure Solidarität.
    Gemeinsam werden wir nicht lockerlassen.

    Über alle weiteren Entwicklungen halten wir euch selbstverständlich auf dem Laufenden.

  • Liebe Unterstützer,

    Großartig! Wir haben unser nächstes Ziel (1001 Unterschriften) nach nicht einmal 3 Wochen erreicht!

    Was bedeuten 1.001 Stimmen für unsere Petition?

    1.001 Unterschriften zeigen, dass unser Anliegen über ein einzelnes persönliches Problem hinausgeht und eine größere Gruppe von Bürgern bewegt.

    1.001 Unterschriften können helfen, dieses Thema für regionale und überregionale Medien und Abgeordnete des Landtages interessanter zu machen.

    Was 1.001 Stimmen in jedem Fall bewirken, sie erhöhen den politischen Druck!

    Und das ist der Verdienst eines jeden Einzelnen von euch!

    Mittlerweile erreichen uns Rückmeldungen aus dem ganzen Land und speziell aus NRW. Dieses Problem der, aus unserer Sicht, ungerechtfertigten Gebührentreiberei für Jahrzehnte alte Straßen ist landesweite Praxis und betrifft nicht nur unsere Straßen.

    Euer Zuspruch motiviert uns weiter und deshalb erhöhen wir unser Sammelziel hier nochmal.

    Für uns alle bedeutet das natürlich weiterhin, dranbleiben und diese Petition weitertragen! Sprecht Menschen in eurer Umgebung an, bittet um Unterschriften und teilt diese Informationen wo es geht!

    In diesem Sinne; bleibt umtriebig und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
    www.openpetition.de/!jnzrg

Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. hält eine Beteiligung an der erstmaligen Erschließung grundsätzlich für gerechtfertigt, kritisiert jedoch scharf, dass Erschließungsbeiträge auch Jahrzehnte später noch erhoben werden können. Das Bundesverwaltungsgericht hält eine zeitlich unbegrenzte Erhebung für unzulässig; das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sieht spätestens nach 30 Jahren Treuwidrigkeit. NRW braucht endlich eine gesetzliche Verjährungsregelung.

Noch kein CONTRA Argument.

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