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Öffentliche Güter

Straßen sind öffentliche Güter und aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren. In Baden-Württemberg wurden noch nie Straßenbeiträge erhoben. Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg finanzieren diese über den Länderfinanzausgleich. In Bayern sollen diese abgeschafft werden. Betrug am Bürger liegt vor.

Quelle: Ohne

4.7

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