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Die Anliegerbeiträge sind existenzbedrohend und führen dazu, dass Straßenbauprojekte - namentlich ein Straßengroßprojekt in Menden-Halingen - nicht komplett neu realisiert werden, weil nur auf einem Teilstück Anliegerbeiträge erhoben werden können, was schon ein Unding und eine Ungleichbehandlung ist. Fakt ist, dass im vorliegenden Fall genau das Straßenstück nicht in die Neuplanung einbezogen wird, das am Allernötigsten renoviert werden müsste. Zudem handelt es sich bei der Straße um eine DURCHGANGSSTRASSE, die von weit mehr Menschen, die keine Anlieger sind, genutzt wird, als umgekehrt.

Quelle:

4.6

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