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Die Nutzung der Verkehrswege in den Kommunen obliegt keinesfalls nur dem Anlieger, sondern oftmals dem Durchgangs- und Schleichverkehr. Daher ist es nicht einzusehen, dass lediglich der Anlieger die Infrastruktur finanzieren muss. Die Allgemeinheit hat den Nutzen der Infrastruktur und sollte diese auch gemeinschaftlich finanzieren.

Quelle:

4.6

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