Bürgergeld abschaffen – für ein gerechtes, beitragsorientiertes Sozialsystem

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag und die Bundesregierung. Konkret: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag, Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen

80 Unterschriften

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76 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet August 2025
  2. Sammlung noch > 7 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass derjenige der arbeiten kann auch arbeiten muss um sich selbst zu unterhalten, das ist Pflicht! Ich kenne einige, die es sich im Bürgergeld bequem machen. Sie haben oft keine Ausbildung und können, wenn sie arbeiten, nicht viel mehr als den Mindestlohn verdienen. Faulheit darf nicht subventioniert werden!

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Höhere Löhne, Reichensteuer, Vermögenssteuer

Anstatt anderen Menschen, die ebenfalls mit (zu) wenig Geld über die Runden kommen müssen, das Wenige zu neiden, das gerade mal zu wenig zum Sterben, aber nicht genug zu Leben ist, halte ich es für vernünftiger und fairer, sich für höhere Löhne und einen höheren Mindestlohn sowie eine "Reichensteuer" auf sehr hohe Einkommen und die Wiedereinführung der Vermögenssteuer auf Vermögen über 1 Mio. Euro einzusetzen.

Quelle: Eigene Meinung (nicht nur von mir, sondern auch vielen Anderen)

3.3

2 Antworten

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Wer profitiert wohl davon, wenn die Bürger sich gegenseitig das Wenige neiden, das man ihnen gerade noch zugesteht? Diese "Petition" missbraucht das Petitionsrecht. Das soll nämlich dazu dienen, das Leben der Bürgerinnen zu verbessern.

2.5

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Bürgergeld-Anspruch gilt auch für Geringverdienende

Wer weniger - oder nur geringfügig mehr - verdient als ihr*ihm als Empfänger*in von Bürgergeld zustünde, hat einen Anspruch auf Bürgergeld. Das Einkommen wird auf den Anspruch angerechnet (§ 11 SGB II), wobei bei Einkommen aus Erwerbsarbeit 100 EUR (§ 11b Abs. 2) sowie von dem 100 EUR übersteigenden Betrag 20% bis zur Höhe von 520 EUR, 30% bis 1000 EUR und 10% bis 1200 EUR - mit Kind bis 1500 EUR - (§ 11b Abs. 3) abzusetzen sind. Die Beispielfamilie hätte also 378 EUR mehr bei Erwerbstätigkeit.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

0.0

1 Antwort

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100 %
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